Einnahme Fartkostenerstattung Pauschale 0,30 / km wie verbuchen

  • Hallo zusammen,


    mein Auftraggeber erstattet mir 0,30 Eur / KM an Fahrtkostenpauschale, die ich ihm in Rechnung stelle. Nun kommt die Einnahme. Wie verbuche ich diese Einnahme?
    Bei der Ausgabe (zeitlich vorher) habe ich gebucht: 4590 an 1890, selber Betrag. Dies verringert ja mein zu versteuerndes Einkommen, nun kommt die Erstattung über den gleichen Betrag. Diesen muss ich als Einnahme verbuchen. Aber mit welchem Buchungssatz?


    Ich habe genommen 8110 (sonst. steuerfreie Umsätze Inland) an 1200 , aaaaber dieses blöde Konto 8110 weist dann in der EÜR aus als: steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug (soweit io) nach §4 Nr8. bis 28 UST = Grundstücksvermietung oder Tätigkeiten als Arzt).


    Ich will doch nur die pauschale Erstattung von 0,30Eurpro gefahrenen Kilometer als Einnahme verbuchen. Mehr nicht. Hiiilfe.


    Viele Grüße,

    ein Freiberufler-Anfänger :) Björn

  • Warum steuerfrei? Deine eigenen Kosten interessieren hier überhaupt nicht. Die dem Auftraggeber belasteten Fahrtkosten teilen als Nebenleistung zur Hauptleistung das Schicksal der Hauptleistung - also mit Mehrwertsteuer auf 8400.

    • Offizieller Beitrag

    mein Auftraggeber erstattet mir 0,30 Eur / KM an Fahrtkostenpauschale, die ich ihm in Rechnung stelle. Nun kommt die Einnahme. Wie verbuche ich diese Einnahme?

    Das ist eine ganz normale Betriebseinnahme.


    Ich habe genommen 8110 (sonst. steuerfreie Umsätze Inland)

    Was soll da, bei ansonsten steuerpflichtigen Einnahmen, steuerfrei dran sein?


    Ich will doch nur die pauschale Erstattung von 0,30Eurpro gefahrenen Kilometer als Einnahme verbuchen.

    Als steuerliche Nebenleistung teilt diese das Schicksal der Hauptleistung und ist mit dem für diese maßgeblichen USt-Satz der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen.


    Wäre auch mittels der erweiterten Forumssuche sicherlich leicht aufzuklären gewesen, da schon sehr oft Thema hier.