Adresse Photovoltaikanlage weicht von Wohnort ab: wie kann für einen Betrieb eine abweichende Adresse angegeben werden?

  • Hallo zusammen,

    ich fertige dieses Jahr das erste Mal meine Steuererklärung mit Photovoltaikanlage selbst an.

    Soweit bin ich wegen des sehr guten Programms und der „Vorlage“ meines Steuerberaters auch gut zurechtgekommen. Jetzt ist mir allerdings beim Abgleich der Formulare ein Unterschied aufgefallen, den ich nicht beseitigen kann.


    Und zwar kann ich die Adresse des Betriebes in dem Formular Umsatzsteuererklärung nicht verändern. Sie ist immer meine Privatanschrift und ich kann machen was ich will. :rolleyes:


    An vielen Stellen in den Formularen kann man ja direkt auf die Eingabemasken springen, das geht an dieser Stelle leider nicht.

    Ich habe auch bereits versucht die Adresse manuell unter „Angaben zum Betrieb“ zu verändern. Das hat aber leider keine Auswirkung. Eigentlich ist das Feld auch eine Auswahlliste, allerdings befindet sich nur meine Privatanschrift in ihr und ich weiß leider nicht wo ich eine weitere hinzufügen kann.


    Kann mir hierbei evtl. jemand weiterhelfen oder einen Tipp geben?:saint::saint:


    Herzlichen Dank für eure Hilfe im Voraus!

    Grüß Benni

  • Mit welchem Programm arbeitest du denn? Meine Kristallkugel ist in der Reinigung, ich sehe leider nicht, wo und wie du eingegeben hast.

  • die Adresse manuell unter „Angaben zum Betrieb“ zu verändern.

    Der Sitz des Betrieb (wo Dein Gewerbe gemeldet ist) ist ausschlaggebend.

    Wenn Die Anlage auf einem Hallendach in Hintertupfing installiert, der angemeldete Betreiber/Gewerbebetrieb seinen Sitz in München hat, dann wäre die Adresse eben München.

    Für die EÜR ist Gewerbebetriebadresse ausschlaggebend und nicht die Adresse aus der EkSteuerErklärung

    "mehrere Betriebsstätten/Zerlegungsanteil" etc. wäre anderes Thema.

  • Hi,

    Vielen Dank für die Antworten.


    Ich verwende WISO Steuesparbuch 2018. Die Sache ist, die Photovoltaikanlage ist auf dem Dach meiner Eltern. Hier hatte ich den "Betrieb" auch angemeldet.


    Allerdings bin ich seit einigen Jahren ausgezogen und wohne mittlerweile in einer Nachbarstadt. Die gesamte Erklärung ging in den vergangen Jahren immer an das neue Finanzamt, - mit auch nur einer Steuernummer.


    Nur hat der Steuerberater bei der Umsatzsteuererklärung die Adresse angegeben wo sich die Anlage tatsächlich befindet. Nicht meinen neuen Wohnort.


    Daher Versuche ich das in Wiso Steuersparbuch genauso wieder anzugeben.


    Danke für eure Hilfe

  • Hier hatte ich den "Betrieb" auch angemeldet.


    Allerdings bin ich seit einigen Jahren ausgezogen und wohne mittlerweile in einer Nachbarstadt.

    Dann solltest Du als Betreiber Deinen Gewerbe(Betrieb) dort abmelden und in Deiner Stadt neu anmelden. (Grund der Ummeldung nach § 14 o. 55 c GewO = 16a Verlegung der Betriebsstätte)

    Nur hat der Steuerberater bei der Umsatzsteuererklärung die Adresse angegeben wo sich die Anlage tatsächlich befindet. Nicht meinen neuen Wohnort.

    m.M.n. falsch.

    Das Finanzamt kann nicht das Anlagegut anschreiben sondern nur den Betreiber und das bist Du an Deiner neuen Adresse.

    Ich verwende WISO Steuesparbuch 2018.

    dann gehe einmal auf Umsatzsteuererklärung und dort neu, so werden dort Deine Firmendaten abgefragt.

    Oder einmal eine neue EÜR-Rechnung anlegen. (welche übrigens alle Voranmeldungen u. Erklärungen enthält) auch dort musst Du Deine Firmendaten neu eingeben, welche dann in der EkSt.-Erklärung übernommen werden.

  • Hallo Bautroika,


    vielen Dank.


    Ich sehe das mittlerweile genauso wie du, dass die Angabe des Steuerberaters (die tatsächliche Anlagen-Adresse) einfach falsch war.



    Ich habe gerade nochmal meine alten Unterlagen durchsucht und ein Schreiben des neuen Finanzamtes gefunden. In dem wird mir eine neue Steuernummer zugeteilt mit dem Hinweis diese für Umsatz- , Einkommen- und Gewerbesteuer verwenden zu sollen. Darin gibt es auch einen Hinweis auf die Bezeichnung meines Betriebes.


    ich würde auch vermuten, dass ich die Erklärung sonst zwischen zwei Finanzämtern aufteilen müsste.

    Aber das ist nur Spekulation :D



    Danke nochmal für deine Hilfe !!

  • Das wäre ja unter Umständen auch die Problematik "Zweigbetrieb" zu prüfen - den Steuerberater fragen, was er sich bei der Eingabe gedacht hat.