Zahlungsstatus in Rechnung ändern

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Ich habe eine Rechnung erstellt, welche mein Kunde via PayPal bezahlt hat. Nun möchte ich den Zahlungsstatus auf "vollständig bezahlt" ändern, hierfür muss ich allerdings die Herkunft des Geldes angeben. Zur Auswahl habe ich hier "(Verrechnungskonto)", "Bankverbindung 1" und "Kassenbuch", allerdings kein "PayPal", obwohl ich dieses als Zahlungsservice hinzugefügt habe.

    Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann und bedanke mich schonmal im vorraus.


    LG Jonah

  • Klingt komisch, aber ich bin noch minderjährig und habe deshalb bisher keinerlei Erfahrungen in der Buchführung, geschweige denn ein Studium.

    Deshalb muss ich mich da im Moment selbst zurechtfinden und rumprobieren. Bisher habe ich aber tatsächlich jedesmal vorher im Handbuch nachgeschaut bevor ich hier eine Frage gestellt habe. Oftmals bin ich dort auch fündig geworden. Allerdings habe ich das mit dem Bezahlstatus und Paypal einfach nicht verstanden, deshalb ein großes Dankeschön für die Hilfe.


    LG Jonah

    • Offizieller Beitrag

    Nu man muss einem Anfänger auch zu gute halten, dass in der Rechnung der Zahlstatus angeboten wird. Also müßte man ja genau da richtig sein.


    Dass diese Stelle ledig nur für User ohne Banking Modul gedacht ist, ist dann eine Entwicklerangelegenheit. Kann man zu Beginn gar nicht besser wissen.


    Da gehört ganz sicher eines der blauen BUHL Hinweisschild hin, wie per Umsatzabfrage der Zahlstatus sich selbstständig ergibt.

  • Jonah

    Das mit dem Wissen kommt auch nicht durch das Alter, das kommt vom Lernen und da sehe ich dich auf einem guten Weg.

    Solltest aber - wenn nicht schon geschehen - mal bei der Volkshochschule oder IHK einen Einführungskurs in Buchhaltung machen.

    Grundlagenwissen, das auch im digitalen Zeitalter unabdingbar ist.

    Bitte um Entschuldigung für einen ungefragten Ratschlag :/

  • Einen Kurs dazu habe ich bisher nicht besucht, allerdings muss ich auch nur eine EÜR zum Jahresende abgeben und muss auch nur eine einfache Buchhaltung machen.

    Für den ungefragten Ratschlag brauchen sie sich nicht zu entschuldigen.


    LG Jonah

  • Moin Jonah,

    auch eine "einfache" Buchführung sollte regelkonform erfolgen.

    Es ist auf jeden Fall sinnvoll, zu verstehen, was die Software im Hintergrund so treibt. Insofern macht der Vorschlag von Hamich durchaus Sinn.

    Denn ein Prüfer interessiert weder Dein Alter noch Deine Vorstellungen von einfacher Buchführung. Sie muss schlicht konsistent und nachprüfbar sein.