4% Abzug bei Krankenkassenbeiträge aufgrund von Krankengeld für freiwillig versicherte Selbstständige in der GKV

  • Meine Frau ist selbstständig und hat sich freiwillig in der GKV krankenversichert und ich bin als Angestellter in der GKV pflichtversichert. Beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung über WISO Steuersparbuch 2017 muss mir aber leider ein Fehler unterlaufen sein, denn das Finanzamt hat die von mir gemeldeten Krankenversicherungsbeiträge nicht akzeptiert und mit einem entsprechenden Verweis um 4% gekürzt.

    Kürzungsbeitrag zu den Krankenversicherungsbeiträgen:

    Nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchst. a Satz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) sind die geleisteten Krankenversicherungsbeiträge um 4% zu kürzen, sofern Anspruch auf Krankengeldzahlungen besteht. Aus den vom Versicherungsträger elektronisch übermittelten Daten geht hervor, dass die von der Ehefrau geleisteten Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von xxxx € ebenfalls zu diesem Krankengeldanspruch führen.

    Der Kürzungsbeitrag nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchst. a Satz 4 EStG ist daher wie folgt zu ermitteln:

    KV Ehemann YYYY€ + KV Ehefrau XXXX€ = ZZZZ€; Kürzungsbetrag = ZZZZ€ * 4% = AAA€


    Wie hätte ich die Werte im WISO Steuersparbuch korrekt eintragen müssen, sodass die Berechnung bereits korrekt im Programm vorgenommen worden wäre?


    Vorab schon mal besten Dank für die Unterstützung!

    Index


    PS: Über eine Erläuterung, warum auch meine GKV-Beiträge zur Berechnung herangezogen wurden würde ich mich ebenso freuen ;)

    • Offizieller Beitrag

    Wie hätte ich die Werte im WISO Steuersparbuch korrekt eintragen müssen, sodass die Berechnung bereits korrekt im Programm vorgenommen worden wäre?

    In den Eingabemasken wird danach gefragt, ob in den geleisteten Beiträgen auch Beiträge enthalten sind, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt (siehe dazu z.B. auch Zeile 18 der Anlage Vorsorgeaufwand)..


    Am einfachsten und sinnvollsten geht das mit einer Registrierung für den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung). Dann rechnest Du nämlich (grundsätzlich) automatisch mit denselben Zahlen wie das FA.

  • In den Eingabemasken wird danach gefragt, ob in den geleisteten Beiträgen auch Beiträge enthalten sind, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt (siehe dazu z.B. auch Zeile 18 der Anlage Vorsorgeaufwand)..

    Vielen Dank für den Hinweis, hier hatte ich tatsächlich den kleinen aber feinen Unterschied übersehen!

    Den Eintrag habe ich inzwischen im Programm entsprechend angepasst, doch eine signifikante Reduzierung der Differenz ist leider nicht eingetreten.



    PS: Über eine Erläuterung, warum auch meine GKV-Beiträge zur Berechnung herangezogen wurden würde ich mich ebenso freuen

    Falls mir noch jemand diese Frage beantworten könnte, wäre ich demjenigen sehr dankbar.

    Vielleicht erklärt sich ja dann daraus auch, warum es noch die Differenz zwischen dem vom Programm und dem FA errechnetem Betrag gibt.

    • Offizieller Beitrag

    Ihr werdet doch anscheinend zusammenveranlagt und Du hast dann wohl auch entsprechende Beiträge an die GKV geleistet. Leg doch mal einen Vergleichsfall nur mit Deinen Daten an oder nutze insoweit den Planspielmodus (nach Datensicherung!).

  • Die gemeinsame oder getrennte Veranlagung ergibt im Planspiel leider nur einen minimalen Unterschied.

    Laut FA sollen wir immer noch mehr als das doppelte an Steuern nachzahlen als das Programm nach der Korrektur der Daten errechnet hat.

    Insgesamt gab es im Bescheid vom FA 3 Abweichungen:

    1. ein angegebenes Smartphone muss über 2 Jahre abgeschrieben werden, da es minimalst über dem Grenzwert liegt

    2. ein geringer 3-stelliger erstatteter Betrag der Kirchensteuer aus vorherigen Jahren wurde nicht erfasst und durch das FA korrigiert

    Keiner der ersten beiden Punkte sollte eigentlich eine solche Auswirkung auf die Berechnung haben

    3. die oben erwähnte Berechnung des "Kürzungsbeitrag zu den Krankenversicherungsbeiträgen"

    Dieser Vorgang ist für mich leider weiterhin unschlüssig. Warum rechnet das FA bei diser Berechnung auch meine Beiträge an die GKV hinzu? Ich gehe daher davon aus, dass hier vielleicht noch die Ursache für die Differenz zu suchen ist. Dort sind die Beiträge des Ehemanns an die GKV über die Lohnsteuerbescheinigung erfasst, die der Frau wurden von der Bescheinigung der GKV unter dem Punkt Allgemeine Ausgaben - Versicherung und Altersvorsorge Gesetzliche Kraken- und Pflegeversicherungen - Name des gesetzlichen Krankenversicherers - Nichtarbeitnehmer und Arbeitnehmer, die Selbstzahler sind - Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherung - und dem Unterpunkt - Darin enthaltene Beiträge, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt - mit jeweils dem gleichen Wert in das Programm erfasst.


    Nach der Korrektur dieser Punkte müsste sich doch eigentlich annähernd die gleiche Summe aus der Berechnung des FA und des Programms ergeben, was aber leider aktuell noch nicht der Fall ist :(

  • ich bin als Angestellter in der GKV pflichtversichert.

    Damti bekommst du doch auch Krankengeld und damit wird auch auf deine Beiträge gekürzt - so einfach ist das. Die Berechnung vom Finanzamt ist insofern doch richtig - du hast möglicherweise bei deinen Beiträgen die Kürzung vergessen.

  • Damti bekommst du doch auch Krankengeld und damit wird auch auf deine Beiträge gekürzt - so einfach ist das. Die Berechnung vom Finanzamt ist insofern doch richtig - du hast möglicherweise bei deinen Beiträgen die Kürzung vergessen.

    Das verstehe ich eben nicht, wo ist da der Zusammenhang! An meiner Situation hat sich doch nichts geändert. Meine KV-Beträge werden wie bisher vom Arbeitgeber abgeführt und auch auf der Lohnsteuerkarte gibt es eine solche Zeile wie bei meiner Frau nicht. In diesem Beitrag war bisher die Leistung "Krankengeld" inkludiert. Ich erhalte also weiterhin ganz normal das Krankengeld der gesetzlichen KV nach 6 Wochen.

    In all den Jahren in denen ich alleine veranlagt war, gab es somit diesen erneuten Abzug über die Einkommensteuererklärung nicht. Aber Jetzt wo meine Frau freiwillig pflichtversichert ist, soll bei der Berechnung auf einmal auch mein Einkommen mit herangezogen werden? Das Krankentagegeld meiner Frau wird bei Auszahlung ja auch nicht aus dem gemeinschaftlichen Einkommen berechnet, sondern nur aus dem Einkommen meiner Frau. Was ist also der Grund, dass das gemeinschaftliche Einkommen bei diese Berechnung nun mit herangezogen wird?

    Aber auch das Programm scheint diese Regelung nicht zu kennen, denn es weicht eindeutig von der Berechnung des FA ab.

  • Aber woher sollen diese Daten stammen, denn auf der Lohnsteuerbescheinigung gibt es eine solche Zeile nicht.

    Welche Frage meinst Du, die blöd gewesen sein soll?

    • Offizieller Beitrag

    Du bist der, der alle Daten und Berechnungen vorliegen hat. Ohne zumindest bereinigte Screens kann Dir hier letztlich niemand sinnvoll helfen, ohne die große Glaskugel zu reiben.

  • Am wichtigsten wäre es mir erstmal zu verstehen, warum das FA auch mein Einkommen mit in die Berechnung des Kürzungsbeitrags zu den Krankenversicherungsbeiträgen für meine Frau hinzuzieht.

  • Am wichtigsten wäre es mir erstmal zu verstehen, warum das FA auch mein Einkommen mit in die Berechnung des Kürzungsbeitrags zu den Krankenversicherungsbeiträgen für meine Frau hinzuzieht.

    Habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt? Du hast Anspruch auf Krankengeld, daher muss auch für dich gekürzt werden laut Gesetz!!!

  • An meiner Situation hat sich doch nichts geändert. Meine KV-Beträge werden wie bisher vom Arbeitgeber abgeführt und auch auf der Lohnsteuerkarte gibt es eine solche Zeile wie bei meiner Frau nicht. In diesem Beitrag war bisher die Leistung "Krankengeld" inkludiert. Ich erhalte also weiterhin ganz normal das Krankengeld der gesetzlichen KV nach 6 Wochen.

    Warum sollte dieses also noch einmal zur Berechnung herangezogen werden? Ich habe vorher diese Position nie extra erfasst, also warum soll ich diese nun noch einmal extra erfassen, zumal ich keinen Eintrag auf der Lohnsteuerkarte habe, der mir den einzutragenden Wert nennen würde

  • Die 4% werden automatisch abgezogen, ob du sie angibst oder ncht! Das ist gesetzlich so vorgesehen und das Finanzamt hat dies auch richtig berechnet. Du solltest eher einmal die Berechnung im Steuersparbuch ansehen - eigentlich wird die Kürzung hier auch berücksichtigt. Wenn ud aber noch andere Versicherungsbeiträge angegeben hast und unter dem Pauschalen liegen solltest, werden diese dann verwendet, da dann noch abzugsfähig. Mehr können wir dir hier nicht sagen - ich weiß nur, dass es bei meinem Partner richtig gerechnet wird, ich selber bin privat versichert, da kenne ich die Beträge aus der Bescheinigung der Krankenkasse.

  • Im Steuersparbuch für 2020 steht in der vergleichbaren Maske zum Screenshot aus Beitrag 8 nun "ein Anspruch".

    Da ich Rentner bin steht da "0" da ich aus keiner meiner Renten einen Anspruch auf Krankengeld habe. Das ist für mich plausibel.


    Irgendwo hat WISO aber ermittelt das ich auf ca. 750€ KK-Beiträge einen Anspruch auf Krankengeld hätte und entsprechend der 4% Kürzungsregel meine Vorsorgeaufwendungen um 30€ gekürzt.


    Das FA hat diese Kürzung nicht gemacht. Damit gab es ein bisschen mehr Erstattung als von WiSO errechnet. Das freut mich. Trotzdem möchte ich das im nächsten Jahr richtig in WISO eintragen um noch mehr Übereinstimmung hinzubekommen in der Prognosse von WISO und meinem Steuerbescheid. :saint:


    (Anm.: Ich mache Datenabruf. Die Maskeneinträge sollten daher korrekt sein)


    EDIT:

    Habe es gefunden es gibt eine Maske bei der Krankenkasse da wird nach "ein Anspruch" gefragt. Aber in der oben zitierten Maske steht "kein Anspruch" wie bisher. Wenn ich dort die 750€ eintrage bin ich mit der WISO Steuersparbuch Berechnung gleich mit dem FA Bescheid. Man muss es nur richtig machen. :D