Arbeitszimmer

  • Hallo zusammen,

    ich hab leider meine EÜR (Nebengewerbe) schon eingereicht und dort leider vergessen das Arbeitszimmer einzutragen. Das ist glaube ich im Vorjahr, als der Steuerberater das gemacht hat, so vom FA akzeptiert worden...

    Kann ich das in der Steuererklärung noch irgendwie nachholen? Hab gerade gesehen, dass es anscheinend im Rahmen der normalen beruflichen Tätigkeit nicht so leicht ist, ein Arbeitszimmer abzusetzen.

    Hab aber in der Wohnung ein Zimmer, dass ich ausschließlich als solches benutze.

  • Beantwortet nicht meine Frage...

    Und warum nicht? Wenn der Steuerberater die Kosten im Rahmen der EÜR angesetzt hat, ist dies die richtige Stelle und dann muss die EÜR korrigiert werden! In der Steuer kannst du hier nichts "nachholen,", weil nämlich die abgegebenen EÜR zugrunde gelegt wird.

  • Hab aber in der Wohnung ein Zimmer, dass ich ausschließlich als solches benutze.

    Gesamt m² Wohnung dann m² Zimmer macht X-%

    Kosten Miete/Strom/Heizung etc. X-% und als Miet 4210 ...4230...4240 als Aufwand buchen.

    Beantwortet nicht meine Frage...

    na sicher doch. Deine Frage war.

    Kann ich das in der Steuererklärung noch irgendwie nachholen?

    also war lialia´s Antwort richtig

  • Nicht vergessen, dass das Arbeitszimmer dann aber auch betriebsnotwendiges Vermögen ist und als solches aktiviert werden muss. Bei 100% betrieblicher Nutzung sind dei Kosten insgesamt zu buchen und der nicht ansetzbare Teil gesondert in der EÜR auszuweisen (wird steuerlich nicht berücksichtigt). Es gibt gesonderte Konten für das Arbeitszimmer:

    0059 Grundstücksanteil des häuslichen Arbeitszimmer

    0149 Gebäudeteil des häuslichen Arbeitszimmer

    4288 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil)

    4289 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (nicht abziehbarer Anteil).


    Buchen über Miete etc. ist hier eigentlich nicht der richtige Weg.

  • Wo steht was von Mietwohnung?

    Die Konten 4200 sind für die externe Anmietung von Geschäftsräumen etc. vorgesehen! Aber nicht umsonst gibt es die Konten 4288 und 4289, die in der EÜR auch anders zugeordnet werden. Es ist eben keine externe Anmietung, sondern eine "Überwälzung" von privaten Kosten in die EÜR.

  • also war lialia´s Antwort richtig

    Ich habe eine Ja/Nein-Frage gestellt - es kam eine Gegenfrage die mich bei meiner Frage nicht weitergerbacht hat, ob das über die Steuererklärung machbar is, oder nicht. Dass ich meine EÜR berichtigen kann, weiß ich auch. Will ich aber nicht.

    • Offizieller Beitrag

    also war lialia´s Antwort richtig

    Ich habe eine Ja/Nein-Frage gestellt - es kam eine Gegenfrage die mich bei meiner Frage nicht weitergerbacht hat, ob das über die Steuererklärung machbar is, oder nicht. Dass ich meine EÜR berichtigen kann, weiß ich auch. Will ich aber nicht.

    Deshalb war die Antwort von Italia trotzdem richtig. Zumindest, wenn die ESt-Erklärung selber bisher noch nicht abgegeben worden ist. Die elektronisch abzugebende EÜR hat ja nun auch eine gewisse Bedeutung für die ESt-Veranlagung.


    Was hätte es Dir denn gebracht, wenn Italia einfach nur mit Nein geantwortet hätte? Rein gar nichts. Deshalb hätte ich genau wie Italia geantwortet. Manchmal bringt ein ja oder nein nämlich gar nichts, selbst wenn ich selber sehr oft zu einer solchen Antwort tendiere. Und nicht selten muss man sogar nachfragen, um eine sinnvolle Antwort geben zu können.


    Ansonsten könntest Du Deinerseits auch etwas freundlicher auf die hier im Forum durch andere User freiwillig und in Ihrer Freizeit erbrachte Hilfestellung reagieren. Selber hast Du hier ja auch gewisse Ansprüche. Ansonsten musst du damit rechnen, dass zumindest die hier sehr aktiven User Deine Threads künftig ignorieren, was ja auch nicht in Deinem Sinne sein kann.