Guten Tag,
habe kleine Frage: bin Arzt vom Beruf und daher bin ich so verpflichtet, Mitglied eines Versorgungswerk (Versorgungsanstalt (VA) BW) zu sein und von der Rentenversicherung befreit zu werden.
In der Lohnsteuerbescheinigung vom 2017 findet man bereits den AG-Anteil und den AN-Anteil der gezahlten Beiträge der berufsständischen Versorgungseinrichtungen unter 22b und 23b. Vor Kurze habe ich auch einen Bescheid/eine Bestätigung vom VA für die bereits gezahlten Beiträge im Jahr 2017.
Diesbezüglich habe ich einige Fragen:
- sind die Beiträge unter 22b und 23b gleich den Beiträgen in der Bestätigung vom VA? Bitte beachten, dass ich NIE einen Beitrag selbst an VA überwiesen habe.
- soll ich diese Beiträge auch unter "Weitere Rentenversicherungen" erneut separat eingeben, eben wenn die Werte in der Lohnbescheinigung unter 22b und 23b angegeben sind?
- in Zeile 35 in der Lohnsteuerbescheinigung steht einen Beitrag für "Standesversorgungsbeitrag", was GENAU gleich den Wert unter 22b ist. Soll ich diesen Wert als Wert unter "Berufsverbände" auch separat eingeben?
Vielen Dank!