EÜR + USt-Erklärung 2017: amtliche FA-Formulare

  • Ich erstelle zum ersten Mal meine EÜR + USt-Erklärung für 2017 mit WISO steuer:Sparbuch.

    Voransicht Entwurf: ok.

    Nur hätte ich mir nicht nur den Entwurf sondern auch die ausgefüllten amtlichen FA-Formulare gerne vor Absenden an das FA angesehen (wie dies bei der Einkommensteuer mit allen diesbezüglichen Anlagen sowie mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung möglich ist).

    Ich finde keine Option.

    Wo liegt mein Denkfehler?


    Vielen Dank für jeden konstruktiven Tipp 8)

  • Moin, Moin, Kuddel1,


    ich vermute, es geht bei deinem Screenshot um die Einkommensteuererklärung 2017 mit allen FA-Formularen (ESt-Erklärung, Vorsorgeaufwand, Anlage S, Anlage KAP)?

    Die amtlichen FA-Formulare für die ESt-Erklärung 2017 konnte ich erstellen, ausdrucken und sie sind versandfertig.


    Ich meine die Anlage EÜR und die USt-Erklärung für 2017, die ich unter WISOsteuer:Sparbuch 2017 nur als "Entwurf" einsehen und ausdrucken kann. Ich finde aber keine Option, um diesen "Entwurf" in die amtlichen FA-Formulare zu übertragen, um die Angaben formularspezifisch überprüfen zu können, wie dies mit der ESt-Erklärung und allen ihren Anlagen möglich ist, und auch mit meinen quartalsmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen.


    Zumindest habe ich diese Registerkarte "Elster-Formular-Voransicht" nicht im WISOsteuer:Sparbuch 2017 gefunden.


    Was verstehe ich da nicht:?:


    ?(wamo



    • Offizieller Beitrag

    die ich unter WISOsteuer:Sparbuch 2017 nur als "Entwurf" einsehen und ausdrucken kann.

    Du siehst och aus Kuddels Screens, dass wirklich alles möglich ist. Und den Rest bekommst Du im Rahmen der Erklärungsabgabe, in Abhängigkeit von der Abgabeart, angeboten. U.a. gibt es da den Direktdruck der Formulare durch das Programm als auch den Druck in die originalen Steuerformulare zur Auswahl.


    Wenn Du auch einmal bereinigte Screens anhängen würdest, wie es bei programmspezifischen Problemen üblich ist und wir es ja auch machen, könnte man sich ein "Bild" Deines Problems machen.


    In meiner Testdatei funktioniert auf jeden Fall alles problemlos.

  • Die Registerkarte "Formulare" gibt es in meinem WISOsteuer:Sparbuch 2017 nicht.


    Wenn ich aber "Übernahme in" EÜR-Formular bzw. USt-Erklärung anklicke, kommt die Warnung: Sie haben bereits Daten in die EÜR/USt eingegeben. Wenn Sie Übernahme anklicken, werden diese Daten gelöscht.


    Vielleicht liegt mein Unverständnis darin, dass ich diese Warnung nicht verstehe: "gelöscht" ist für mich ein rotes Tuch (Sicherheitskopie ist allerdings aktiviert).


    Kann ich "Übernahme in" anklicken, um die beiden amtlichen Formular zu erstellen, ohne dass ich meinen Daten nochmals "hinterherlaufen" (neu eingeben) muss??


    Zunächst einmal danke für deine Erklärungen und vor allem für deine Geduld - bisher hat ja alles hervorragend geklappt, nur, ich derblicke nicht, wie ich die EÜR + die USt-Erklärung 2017 in die amtlichen FA-Formulare übertragen kann .... :search:

    Grüße wamo

    • Offizieller Beitrag

    Ich erstelle zum ersten Mal meine EÜR + USt-Erklärung für 2017 mit WISO steuer:Sparbuch.

    Die Registerkarte "Formulare" gibt es in meinem WISOsteuer:Sparbuch 2017 nicht.

    Du versuchst jetzt aber nicht, die ESt-Erklärung 2017 mit dem WISO steuer:Sparbuch 2017 zu erstellen, oder?


    Abgesehen davon gibt es den Reiter "Formulare in jedem ESt-Modul des Programms.


    Neben der falschen Jahresversion könnte man sich höchstens noch vorstellen, dass Du versehentlich in dem Modul "Einkommensteuer-Vorerfassung und Prognose" gelandet bist. Da gibt es allerdings nur einen Ausdruck der Einkommensteuer-Vorausberechnung und nicht einen von Dir genannten "Entwurf".


    Ohne bereinigte Screens wird Dir hier niemand weiterhelfen können. Ansonsten bin auch ich hier raus.


    Zunächst einmal danke für deine Erklärungen und vor allem für deine Geduld - bisher hat ja alles hervorragend geklappt, nur, ich derblicke nicht, wie ich die EÜR + die USt-Erklärung 2017 in die amtlichen FA-Formulare übertragen kann ....

    Wozu möchtest Du die überhaupt in die amtlichen Formulare übertragen? Du gibst beide EÜRs mit dem gesonderten EÜR-Modul ab. Aus diesen heraus kannst Du ebenfalls die USt-Erklärung anstoßen und vor dem Versand die beiden EÜRs dort zusammenfassen. In die ESt brauchst Du dann nur noch die Ergebnisse zu übernehmen. Habe ich aber oben auch bereits alles erklärt.

  • die ich unter WISOsteuer:Sparbuch 2017 nur als "Entwurf" einsehen und ausdrucken kann.

    Du siehst och aus Kuddels Screens, dass wirklich alles möglich ist. Und den Rest bekommst Du im Rahmen der Erklärungsabgabe, in Abhängigkeit von der Abgabeart, angeboten. U.a. gibt es da den Direktdruck der Formulare durch das Programm als auch den Druck in die originalen Steuerformulare zur Auswahl.


    Danke - das war wirklich äußerst hilfreich!

    :thumbdown:

    • Offizieller Beitrag

    Danke - das war wirklich äußerst hilfreich!

    :thumbdown:

    Ist das jetzt Dein Ernst? Man rackert sich hier ab, um Dir trotz spärlicher Infos Deinerseits irgendwie zu helfen und dann bekommt man anstelle eines :thumbup: auch noch das Gegenteil.


    Du bist nicht gewillt, hier irgendwie hilfreiche Infos zu liefern, dann bin ich jetzt definitiv bei jeglichen Threads von Dir raus. Viel Erfolg bei Deinen weiteren Steuerangelegenheiten.

  • Hallo miwe4, auch wenn du dich ausgeklinkt hast,


    miwe4


    Unsere Beiträge haben sich überschnitten.

    Mein Dank galt Kuddel.


    Zitat von miwe4:

    Du versuchst jetzt aber nicht, die ESt-Erklärung 2017 mit dem WISO steuer:Sparbuch 2017 zu erstellen, oder?


    wamo:

    Die Rede war, wie vorstehend angegeben, nie von der ESt-Erklärung 2017, sondern einzig und allein nur von der Übertragung der fertiggestellten EÜR + der fertiggestellten USt-Erklärung 2017 in die amtlichen Formulare, wenn dies überhaupt möglich ist.


    Wozu möchtest Du die überhaupt in die amtlichen Formulare übertragen? Du gibst beide EÜRs mit dem gesonderten EÜR-Modul ab. Aus diesen heraus kannst Du ebenfalls die USt-Erklärung anstoßen und vor dem Versand die beiden EÜRs dort zusammenfassen. In die ESt brauchst Du dann nur noch die Ergebnisse zu übernehmen. Habe ich aber oben auch bereits alles erklärt.

    Wieso "beide" EÜR(s)?


    Soviel ich weiß, muss ich nur "eine" EÜR für 2017 abgeben. Habe ich da steuerrechtlich was verpasst??

    • Offizieller Beitrag

    Wieso "beide" EÜR(s)?


    Soviel ich weiß, muss ich nur "eine" EÜR für 2017 abgeben. Habe ich da steuerrechtlich was verpasst??

    Sorry, insoweit hatte ich das mit einem parallel beantworteten Fall durcheinander geworfen.


    Die Rede war, wie vorstehend angegeben, nie von der ESt-Erklärung 2017, sondern einzig und allein nur von der Übertragung der fertiggestellten EÜR + der fertiggestellten USt-Erklärung 2017 in die amtlichen Formulare, wenn dies überhaupt möglich ist.

    Das ist nicht möglich, da ab 01.01.2017 nicht mehr zulässig. Es ist zwingend elektronisch zu versenden.


    Stan­dar­di­sier­te Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung (An­la­ge EÜR) - Verpflichtung zur Übermittlung der Anlage EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung ab dem Veranlagungszeitraum 2017

  • miwe4,


    wir reden einfach ständig aneinander vorbei.

    Die zwingend vorgeschriebene elektronische Übermittlung ist mir bekannt.

    Und die Übertragung meiner Daten (EÜR+USt) in die amtlichen FA-Formulare, die ich dann einsehen und an das FA elektronisch übermitteln kann, ist möglich.


    Das Problem hat sich dank der Hilfestellung der BUHL-Hotline inzwischen gelöst.


    Vielen Dank an euch für's Mitdenken.

    wamo