Dienstwagen mit elektronischem Fahrtenbuch statt 1%-Regelung - wie eintragen?

  • Guten Tag,


    ich bekomme einen Dienstwagen zur privaten Nutzung gestellt. Mein Arbeitgeber berücksichtigt diesen in meiner monatlichen Abrechnung mit 1% zuzüglich meiner Entfernung zum Arbeitsplatz.

    Ich habe das vergangene Jahr durchgehen ein elektronisches Fahrtenbuch von VIMCAR geführt.

    Die Nutzung des Fahrtenbuchs rechnet sich gegenüber der 1% Regelung in meinem Fall.


    Wie trage ich dies aber im Wiso Steuersparbuch ein? Reduziere ich mein Bruttolohn manuell um die 1%+Kilometer und wie binde ich die tatsächlichen Kosten (vorhanden) ins WisoSparbuch ein?


    Die im Forum viel beschworene Suchfunktion hat auf diese Fragen leider nichts gefunden.


    Vielen Dank

    MSteinsdoerfer

    • Offizieller Beitrag

    Die im Forum viel beschworene Suchfunktion hat auf diese Fragen leider nichts gefunden.

    Nein sorry, das kann ich nun bei diesem Standardfall wirklich nicht glauben. Man muss dann auch einmal die Suchwörter differenzieren. So machen wir das nämlich auch.

  • Sehr geehrte miwe4,


    Sie haben über 23000 Beiträge im Forum verfasst. Alle die ich von Ihnen bisher gelesen habe, haben darauf abgezielt, dass die Suchfunktion bei korrekter Benutzung finden würde.


    Offen gelassen haben Sie jedoch das "wie" oder gar ein Link auf den betreffenden Beitrag.


    Der Informationsgehalt und der Nutzungsgrad dieser Art der Beiträge liegt bei 0 und verschwendet mit dem Lesen meine Zeit. Des weiteren befremdet mich dieses überheblich arrogante "ich weiß es besser, sag es aber nicht" Getue.


    Ich empfehle Ihnen weniger Beiträge, diese dann aber mit brauchbarem Inhalt.


    Vielen Dank

    MSteinsdoerfer

  • So geht es, wenn man vom abgeführten 1% des Unternehmens auf das nebenher geführte Fahrtenbuch umstellen möchte (Sparbuch 2018):


    --> "2" Daten erfassen

    --> Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre

    --> Lohnsteuerbescheinigungen

    --> ganz runter scrollen zu "weitere Angaben und Korrekturen"

    --> muss der Bruttolohn der Lohnsteuerbescheinigung angepasst werden --> JA

  • Genau diese Vorgehensweise ist hier schon beschrieben worden - Bautroika hat doch die Links gegeben:?: