Nachzahlungen über mehrere Jahre im Rentenbetrag

  • Ich habe jetzt nach dem Spruch "Schuster bleib bei deinen Leiste" gehandelt und bin gestern bei einem Lohnsteuerhilfeverein gewesen. Bei dieser großen Differenz in der Summe wollte ich auch für die Zukunft Gewissheit haben, dass ich alles richtig gemacht habe. Der Zweifel wäre immer geblieben. Es ist auch dann richtig, wenn die auf einen höheren Nachzahlungsbetrag kommen würden. Das ganze kostet mich jetzt pauschal 350€, die ich ausnahmsweise mal gerne bezahle - allein schon wegen der Rechtssicherheit!


    Mal schauen was die jetzt so errechnen und ob die WISO Software richtig gelegen hat!


    HG
    Mikrotom

    • Offizieller Beitrag

    Mal schauen was die jetzt so errechnen und ob die WISO Software richtig gelegen hat!

    Die Software kann ja nur das rechnen, was Du eingibst. Wenn Du alles richtig eingibst, dann rechnet das Programm auch richtig. Ich habe da allerdings nach allem etwas Bedenken.


    Aber da ja selbst die rentenzahlende Stelle genug Fragen offen ließ, ist der Profi in jedem Fall der richtige Schritt. Kannst ja mal berichten, was da dann letztlich herausgekommen ist.

  • Hallo Mikrotom,

    falls vor dem Rentenbezug ein Krankengeldbezug bzw, ALGbezug vorlag und eine Rentennachzahlung mit einem anderen Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Arbeitsamt) verrechnet wurde. Such mal unter dem Begriff "Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 16.7.2013 (IV C5-S2295/12/10007:001)".

    Da wird neue geregelt, dass derjenige Sozialträger der von DRV eine Erstattung aufgrund rückwirkender Rentenbewilligung erhält, seine steuerrechtliche Bescheinigung ändern muss. War bei mir der Fall. Vorher Krankengeld, dann rückwirkende Bewilligung volle Erwerbsunfähigkeitsrente durch DRV. DRV bescheinigte voll, Krankenkasse bescheinigte voll (Obwohl durch die DRV eine Erstattungszahlung aus der rückwirkenden Zahlung Rente an die Krankenkasse geleistet wurde).

    Meine Krankenkasse wusste noch nichts über die steuerrechtliche Änderung, erst als ich eine Ablichtung des Rundschreibens vorlag, wurde von der Krankenkasse die EDVtechnische Umstellung vorgenommen und ich erhielt eine bereinigte Leistungsbescheinigung (vor 1.1.14 -31.12.14 nach Bereinigung 1.1.14-31.3.14 Krankengeld). Vielleicht hílft Dir das weiter?

    Daumen sind gedrückt.

    Freundliche Grüße