Stornierte Rechnung als Ausgabe

  • Guten Tag,

    ich bin nebenberuflich selbständig (Kleinunternehmerregelung) und verlange für meine Dienstleistung immer eine Anzahlung vor Arbeitsbeginn. Das regel ich mit einer Rechnung für die Anzahlung und einer Rechnung für den restlichen Betrag nach Fertigstellung des Projekts.

    Das habe ich dann auch bei einem potentiellen Kunden gemacht.


    Wir haben alles abgeprochen und ich habe dann die Rechnung der Anzahlung geschickt. Ich musste aber mehrere Monate für Daten, Infos und auch Anzahlung hinterherrennen. Nun hat die Person gesagt, dass sie es sich doch leisten kann....


    Ich habe nichts dagegen, die Rechnung zu stornieren. Habe ja auch noch nicht mit der Arbeit angefangen.

    Was ich mir aber vorstellen kann ist, dass die Person die Rechnung der Anzahlung nun nächstes Jahr bei Finanzamt als Ausgabe angibt, um Steuern zu sparen. Klingt jetzt blöd, nennt mich einen Spießer, aber ich würde das der Person nicht gönnen nach diesem ganzen Theater und dazu ist es ja noch illegal...Kann man was dagegen machen?

  • Moin,


    mehr als ihm die Stornierung der Rechnung zuzuschicken, eigentlich nicht... und wenn die Anzahlungsrechnung auch als solche bezeichnet ist, wird sich das FA evtl. ja auch fragen, wo denn die dazugehörige Schlussrechnung ist.. das vielleicht als kleiner "Trost" ;)


    Viele Grüße

    Maulwurf