Ich habe schon länger in diesem Forum gesucht und leider keine Antwort gefunden. Ich habe einen "Bescheid über die gesonderte Festlegung der verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommenssteuer zum 31.12.2016". Dies weißt mir einen "verbleibenden Verlustvortrag nach § 10 d Abs. 4 EStG" von Summe X auf.
Meine Frage, wo muss ich diese Summe X eintragen? Für mich macht es nur Sinn den Verlustvortrag in "Alle anderen nicht aufgeführten Einkünfte" einzutragen. Ist das korrekt oder bin ich hier auf dem Holzweg?
Schon mal vielen Dank im Voraus für eine Antwort