DSGVO Einwilligungserklärung

  • Hallo,


    laut DSGVO muß ich von jedem Kunden dessen Daten ich speichern möchte eine Einwilligungserklärung einholen.

    Ich frage mich ob es möglich ist einen Satz auf die Rechnung oder das Angebot zu setzen damit ich auf der sicheren Seite bin.


    Gibt es hier irgendwo Beispiele für WISO Mein Büro?


    Dank euch für eure Tipps

  • Wer sagt denn sowas? Bei Werbung war das ja jetzt auch schon so, oder meinst du bei Bestellungen im Onlineshop?


    Erstens gehört die entsprechende Belehrung in die Datenschutzerklärung und zweitens dürftest du ja wohl ein berechtigtes Interesse an der Datenspeicherung und - verarbeitung im Auftragsfall haben, bzw. gelten sogar gesetzliche und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen. Diesbezüglich ändert sich bei Webshopbetreibern - bis auf eine angepaßte Datenschutzbelehrung - eigentlich gar nichts. Einzig das Gebot zur Datensparsamkeit ist noch zu beachten und die Menge der abgefragten Daten eben auf das Minimum zu beschränken - übrigens auch bei Kontaktformularen.


    Diesbezüglich findet sich im Web genug Lektüre, bzw. kann man sich sichere Rechtstexte auch für nicht allzu teures Geld kaufen. Das gilt das auch für das zu führende Verarbeiterverzeichnis.


    Mein Fazit zur DSGVO, nachdem ich mit meinem Shop diesbezüglich durch bin: das war in den Medien mal wieder viel heiße Luft und Panikmache. So dramatisch wars am Ende nämlich gar nicht, da vieles heute schon für Händler in D gültig war.

    • Offizieller Beitrag

    Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

  • laut DSGVO muß ich von jedem Kunden dessen Daten ich speichern möchte eine Einwilligungserklärung einholen.

    Ich frage mich ob es möglich ist einen Satz auf die Rechnung oder das Angebot zu setzen damit ich auf der sicheren Seite bin.

    Ich bezweifle auch, ob dies dann auch rechtlich gültig wäre, denn die geforderte Einwilligung wäre zu unbestimmt, wenn es ein Standardtext auf der Rechnung ist.

  • Ich persönliche nutze diese Vorlage in einer Kurzfassung. Allerdings betrifft dies in meinem Fall eine Webseite. Ob und wie du die das bei dir einbindest, kann ich natürlich nicht beurteilen bzw. wissen.

  • Ob das nach fast einem Jahr noch von Interesse ist? Ausserdem ging es ja nicht um Webseiten, sondern um die "normale" Vertragsgestaltung.

  • Weil es nun schon wieder hochgeholt wurde...


    Wie macht ihr das eigentlich bei telefonischen Bestellungen?

    Bei einer telefonischen Auftragsannahme (es geht um einen Onlineshop) müßte man ja dem Kunden die Datenschutzerklärung vorlesen und hat dann trotzdem noch keine Einwilligung vorliegen (außer man zeichnet das Gespräch auf, was wir aber nicht wollen). Die zulässige Möglichkeit, eine Belehrung per AB nachzureichen besteht zwar, allerdings müßte ich auch dann nachweisen, dass mich der Kunde zuerst kontaktiert hat. Ansonsten wäre die Auftragsbestätigung eine unverlangt zugesandte Werbung und auch damit wieder unzulässig, z.B. wenn es einen Fehler bei der Angabe der E-Mail Adresse gegeben hat, weil man z.B. de und net oder Bindestrich mit Unterstrich verwechselt.


    Unser Fazit: Momentan nehmen wir bei Neukunden keine telefonischen Bestellungen entgegen.