Frage zur Balkon - Instandhaltung und gleichzeitiger Erweiterung

  • Hallo,


    ich habe letztes Jahr eine 2-Familienhaus gekauft, ich habe das Erdgeschoss vermietet und das 1.OG + Dachgeschoss nutze ich selber.


    Es wurde festgestellt, dass beide Balkone (EG und 1.OG) Sanierungsbedürftig sind, muss halt Instand gehalten werden. Da der Balkon im 1.OG (selbstgenutzt) stärker beschädigt ist (ist halt Wind und Wetter mehr ausgeliefert), wollen wir Ihn dieses Jahr machen lassen, dabei wird dieser nicht nur instandgehalten, sondern auch Erweitert. (von 1,50m auf 3m tiefe)


    Die Frage ist, da ich bisher nur Angebote vorliegen (ca. 22 000€) habe wie ich dies am besten im kommenden Jahr Steuerlich geltend machen kann.


    Es sollte auf alle Fälle als Herstellungskosten über die nächsten 50 Jahre abzuschreiben sein, das habe ich soweit verstanden - da es sich um eine Erweiterung handelt (zumindest teilweise). (ist halt steuerlich nicht ganz so attraktiv)


    Allerdings sind die Aufwendungen unterhalb der 15% des Anschaffungspreises des Hauses, der zweite Punkt ist, das ich die Erweiterung im Selbstgenutzten Bereich mache.


    Gibt es eine Möglichkeit der Splitting sprich die Instandhaltung von der Erweiterung zu trenne, falls der Handwerksbetrieb das auf der Rechnung ausweisen kann?


    Damit ich die Handwerkskosten für die Instandhaltung über meine privaten Sonderausgaben abrechnen kann und die Erweiterung als Herstellungskosten abzurechnen sind, oder lässt sich das so nicht trennen und würde zu Problemen mit der Steuer führen?


    Die Frage würde sich dann auch im kommenden Jahr mit dem Balkon im Erdgeschoss ergeben, falls wir diesen nicht nur instand setzten sondern ebenfalls erweitern würden.


    Danke im voraus für die Hilfe.

  • das 1.OG + Dachgeschoss nutze ich selber.

    Hierfür kannst du nichts in der Steuererklärung ansetzen - sind auch keine Herstellungskosten für die Wohnung im Erdgeschoss!

    beide Balkone (EG und 1.OG)

    Balkon im Erdgeschoss? Das nuss dem Finanzamt glaubhaft gemacht werden, da hier normalerweise dann Terrassen vorhanden sind.

    Gibt es eine Möglichkeit der Splitting sprich die Instandhaltung von der Erweiterung zu trenne,

    Nein, denn

    Allerdings sind die Aufwendungen unterhalb der 15% des Anschaffungspreises des Hauses,

    Wobei der erste von mir genannte Punkt vorrangig ist - die Anschaffungs-/Herstellungskosten für die selbstgenutzte Wohnung sind steuerlich irrelevant. Du hast höchstens die Möglichkeit, hier etwas über § 35a EStG zu machen im Rahmen des Höchstbetrages.