Hallo,
ich unterrichte nebenberuflich an einer Hochschule als Dozent und erhalte vom Landesamt für Besoldung + Versorgung
- Unterrichtsvergütung
- Prüfungsvergütung
- Reisekosten
Die Reisekosten sind die Erstattung meiner Bahnfahrten zur Hochschule.
Vom Landesamt für Besoldung + Versorgung kommt eine jährliche Übersicht was an das Finanzamt übermittelt wurde. Darin enthalten sind auch die Reisekosten.
Zählen die Reisekosten zum Freibetrag/Übungsleiterpauschale von 2400EUR oder kann ich diese abziehen (= kann ich in der Steuererklärung weglassen)?