Verlust bei KO-Scheinen: ESt-Erklärung

  • Auch wenn es seitens des FA wohl gestrichen werden wird, möchte ich dennoch Verluste durch KO-Scheine geltend machen und bei Streichung durch das FA auch Einspruch einlegen wg. laufender Verfahren, die evtl. positiv beschieden werden könnten. Das Depot ist bei onvista-bank.de.


    Irgendwo habe ich gelesen:

    "Verluste aus einem Wertpapiergeschäft können nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Verkaufserlös bzw. Restwert nach Abzug der Gebühren übrig bleibt. Bleibt nichts übrig, kann der Verlust, nach der aktuellen Rechtsprechung, steuerlich nicht geltend gemacht werden."

    Ich habe mich gefragt:

    1. Ist der Verlust aus dem Verkauf eines Knockout-Optionsscheines in 2017 evtl. einkommensmindernd ? (Kauf und Verkauf in 2017, Restwert nach Abzg der Gebühren 0,00 €)

    2. Ist der Verlust aus dem Verfall eines Knockout-Optionsscheines in 2017 evtl. einkommensmindernd ? (Kauf und Verfall in 2017, Restwert 0,61 €, laut Gutschriftsanzeige gibt es einen "Steuerausgleich" zu meinen Gunsten)

    Nach akt. Rechtsprechung wohl nicht. Auch ist m.W. noch kein Verfahren (BFH Az. VIII R 1/17 oder Az. VIII R 37/15 ?) hierzu entschieden.

    Nun die eigentliche Frage:


    - Wo / als was müßte ich das jeweils in der Steuererklärung engeben ? Vielleicht als Korrekturbetrag zu Zeile 7 ? Oder als eigener übriger negativer Kapitalertrag in Zeile 14 ?

    - Und dort den Unterschiedsbetrag zw. Kauf- und Verkaufswert (oder der Wert "zu versteuern") ?

  • In der Steuererklärung müsstest du dann Gewinne/Verluste aus Veräusserungen eintragen. Hat mit den Erträgen wie Zinsen, Dividenden etc. nun wirklich nichts gemeinsam. Dort dann einfach die Fragen eine nach der anderen abarbeiten.

  • Das wäre dann Zeile 22 ?


    Die von mir genannte

    Zeile 7 ist u.a. "Veräußerung von Kapitalanlagen",

    Zeile 14 ist u.a. "Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben".

  • Fall 2 ist wohl wirklich richtig abgerechnet seitens der Bank. Leider sind das viele Fälle mit Verlust.



    Fall 1 habe ich nur ein Mal, ich werde den Verlust in Zeilen 14 (negativ) und 17 (positiv) eintragen und bei Ablehnung mit Hinweis auf offene Verfahren sicherheitshalber Einspruch einlegen. Wer weiß.

  • Fall2 habe ich nun nach Rat eines Steuerberaters doch alle "Veräußerungsverlust Sonstige" in Zeile 10 KAP eingetragen, auch wenn keine Verlustbescheinigung bei der Depotbank beantragt wurde und die Erklärung nochmal neu übermittelt (Der Bescheid war noch nicht da). Das FA wird sicher ablehnen, dann soll ich Einspruch mit Musterschreiben einlegen und Verfahrensruhe mit Hinweis auf best. Aktenzeichen beim BFH beantragen.