Wie setze ich Maklerkosten als Vermieter ab?

  • Hallo Zusammen,


    ich bin seit einigen Jahren Besitzer einer Eigentumswohnung. 2017 musste ich mich zum ersten Mal um die Neuvermietung der Wohnung kümmern, wofür ich einen Makler beauftragte. Ich weiß, dass ich diese Kosten von der Steuer absetzen kann. Ich habe sogar die Stelle in WISO gefunden, an der ich das eintragen muss. Nur was ich nicht weiß, ist wie viel. Trage ich einfach den gesamten Rechnungsbetrag ein? Leider hab ich trotz ausführlicher Recherche nichts (hilfreiches) zu diesem Thema gefunden. Freue mich, falls mir hier jemand weiterhelfen kann.


    Danke und viele Grüße

    André

    • Offizieller Beitrag

    sogar die Stelle in WISO gefunden

    Welches Programm bzw. welche Version wäre dann auch sinnvoll zu nennen.


    Nur was ich nicht weiß, ist wie viel. Trage ich einfach den gesamten Rechnungsbetrag ein?

    Du trägst das ein, was Du tatsächlich gezahlt hast.

  • Zitat

    Welches Programm bzw. welche Version wäre dann auch sinnvoll zu nennen.

    Da ich es ja schon gefunden hatte, fand ich diese Info nicht so wichtig, kann sie aber gerne ergänzen:

    WISO steuer:Mac 2018: Vermietete Objekte > Abschreibung (linear/degressiv) > Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten.


    Zitat

    Du trägst das ein, was Du tatsächlich gezahlt hast.

    Danke!


    VG

    André

    • Offizieller Beitrag

    Da ich es ja schon gefunden hatte, fand ich diese Info nicht so wichtig, kann sie aber gerne ergänzen:

    WISO steuer:Mac 2018: ........

    Natürlich ist es wichtig. Zum einen für die Auswahl des zutreffenden Unterforums, das auch Du bei Deinem Startpost leider verfehlt hast. Zum anderen unterscheidet sich die eine Version doch schon mal ein bisschen von der anderen. Hab es auf jeden Fall jetzt verschoben.



    ..... Vermietete Objekte > Abschreibung (linear/degressiv) > Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

    Wobei Du dann bei diesem Sachverhalt,

    ich bin seit einigen Jahren Besitzer einer Eigentumswohnung. 2017 musste ich mich zum ersten Mal um die Neuvermietung der Wohnung kümmern, wofür ich einen Makler beauftragte. I

    sofern er vollständig ist und Du tatsächlich die Gebühr eines Maklers für die Vermittlung eines Mieters selber (ggf. auch anteilig) gezahlt hast, von zwei überhaupt theoretisch denkbaren Alternativen zu Maklergebühren voll die falsche erwischt hast.

  • Zitat

    Natürlich ist es wichtig. Zum einen für die Auswahl des zutreffenden Unterforums, das auch Du bei Deinem Startpost leider verfehlt hast. Zum anderen unterscheidet sich die eine Version doch schon mal ein bisschen von der anderen. Hab es auf jeden Fall jetzt verschoben.

    Für mich war es weniger eine Produktfrage, denn eine inhaltliche Frage. Und ich hätte nicht erwartet, dass sich die Mac/Windows/Web Versionen signifikant unterscheiden.


    Zitat

    Du tatsächlich die Gebühr eines Maklers für die Vermittlung eines Mieters selber (ggf. auch anteilig) gezahlt hast, von zwei überhaupt theoretisch denkbaren Alternativen zu Maklergebühren voll die falsche erwischt hast.

    Hm. Vielleicht ist das hier nicht so üblich, aber ich bin mir schon darüber bewusst was ich bezahle und wofür. Wenn ich also schreibe, dass ich einen Makler beauftragt habe um einen neuen Mieter für meine Wohnung zu finden, dann darfst du mir das auch so glauben.

    Dass ich die falsche Stelle erwischt habe, ist natürlich ärgerlich. Wenn ich mich durch den ganzen Immobilien-Bereich klicke, finde ich aber keine andere Stelle. Wo gehören diese Maklerkosten denn dann hin?


    VG

    André

    • Offizieller Beitrag

    Für mich war es weniger eine Produktfrage, denn eine inhaltliche Frage. Und ich hätte nicht erwartet, dass sich die Mac/Windows/Web Versionen signifikant unterscheiden.

    Die Versionen stimmen sicherlich weitestgehend überein. Die Posts einiger User haben aber gezeigt, dass sich ab und an eben doch Unterschiede zeigen. Welche, wird von den Usern wohl keiner sagen können, da niemand beide Version erwerben und nutzen wird. Aber alleine schon, dass es unterschiedliche Unterforen gibt, sollte doch Grund genug sein, diese dann auch zu nutzen.


    Dass ich die falsche Stelle erwischt habe, ist natürlich ärgerlich. Wenn ich mich durch den ganzen Immobilien-Bereich klicke, finde ich aber keine andere Stelle. Wo gehören diese Maklerkosten denn dann hin?

    Da muss man auch ein bisschen überlegen und danach suchen. Du hast Dich für Herstellungskosten entschieden. Kann das sein? Nein. Der Vorgang hat weder etwas mit dem Kauf des Objektes noch mit der Herstellung des Objektes etwas zu tun. Somit können wir uns nur im Bereich der allgemeinen sofort abziehbaren Werbungskosten befinden, da ja direkt eine Einkunftserzielungsabsicht durch die Mietersuche als Zusammenhang besteht. Und wenn Du Dir die Anlage V ansiehst, gibt es da zum einen die Verwaltungskosten als auch sonstige Kosten. Beide Rubriken findest Du dann sicherlich auch in den Eingabemasken Deines Programms. Die kleinen vorstehenden Fragezeichen geben dann Hinweise auf das, was sich dahinter verbirgt. So zumindest in der Windows-Version. In der Mac-Version sollte es ähnlich sein.

  • Alter Schwede, was ist dein Problem? Ich gebe zu, dass ich kein Experte auf dem Gebiet bin, aber deswegen bin ich ja hier, um Hilfe zu suchen. Deine Art ist einfach nur herablassend und abwertend. Wenn dir meine Fragen zu dumm sind, dann antworte einfach nicht.

  • andrekn


    Wir Helferlein hier versuchen, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. miew4 hat dir alle Tipps gegeben: die Kosten gehören zu den Werbungskosten. Dann solltest du einfach Punkt für Punkt die einzelnen Möglichkeiten durchgehen - hilft auch ungemein, ein Verständnis zu bekommen.


    Kleiner Tipp: es sind ja Einmalkosten, also würde ich unter den Verwaltungskosten suchen. Und im Zweifel gibt es immer eine Rubrik "weitere Kosten".

    • Offizieller Beitrag

    Ich frage mich gerade, wie konkret man die Hinweise noch geben soll, ohne dass es einem übel genommen wird:


    Somit können wir uns nur im Bereich der allgemeinen sofort abziehbaren Werbungskosten befinden, da ja direkt eine Einkunftserzielungsabsicht durch die Mietersuche als Zusammenhang besteht.

    Und wenn Du Dir die Anlage V ansiehst, gibt es da zum einen die Verwaltungskosten als auch sonstige Kosten.

    Beide Rubriken findest Du dann sicherlich auch in den Eingabemasken Deines Programms.

    Und da ich die Mac-Version nicht kenne, noch der Hinweis:

    So zumindest in der Windows-Version. In der Mac-Version sollte es ähnlich sein.


    Aber gerne werde ich Deinem Wunsch folgen und mich künftig aus Deinen Threads heraushalten und allenfalls noch moderierend eingreifen.

  • @nesciens

    Bei Hilfe zur Selbsthilfe bin ich voll dabei. Ich möchte generell auch verstehen was ich tue, und insbesondere bei einem so wichtigen Thema.


    Aber, lieber miwe4, ich nehme dir nicht übel, dass du deine Hinweise nicht konkret genug gegeben hast, sondern das ich die Art und Weise, wie du sie gibst, absolut unmöglich finde. In jeder deiner Antworten schwingt eine bemerkenswerte Garstigkeit mit:

    Zitat

    Wobei Du dann bei diesem Sachverhalt, sofern er vollständig ist und Du tatsächlich die Gebühr eines Maklers für die Vermittlung eines Mieters selber (ggf. auch anteilig) gezahlt hast

    Diese Art der Fragestellung impliziert, dass ich nicht weiß ob ich einen Makler bezahlt habe. Was fällt dir ein, mich für so dumm zu erklären?

    Zitat

    von zwei überhaupt theoretisch denkbaren Alternativen zu Maklergebühren voll die falsche erwischt hast.

    Zitat

    Da muss man auch ein bisschen überlegen und danach suchen.

    inwiefern sind solche Aussagen hilfreich?


    Wie bin ich darauf gekommen, die Maklerkosten bei den nachträglichen Anschaffungskosten einzutragen? In der WISO Hilfe steht folgendes:

    Zitat

    Nachträgliche Anschaffungskosten sind Anschaffungsnebenkosten, die im auf das Anschaffungsjahr folgenden Jahr oder später anfallen und der endgültigen Anschaffung des Gebäudes dienen.

    (...)

    Maklerkosten

    Im Nachhinein hätte ich über den Halbsatz "und der endgültigen Anschaffung des Gebäudes dienen" stolpern können, aber ich bin kein Experte und das war die einzige Stelle, an der ich etwas zu Maklerkosten in der WISO Hilfe fand. Ist das ein Grund mich hier so öffentlich bloßzustellen?


    Ich freue mich sehr über jede Hilfe, auch gerne und besonders Hilfe zur Selbsthilfe, aber wenn das der hier übliche Tonfall ist, dann bezahle ich lieber einen Steuerberater, als mich hier derart vorführen/beleidigen zu lassen. Ich habe noch das Usenet mitgemacht und bin daher durchaus einen etwas ruppigeren Umgangston gewohnt, aber so etwas wie hier habe ich noch nie oder lange nicht mehr erlebt. Und da kann ich auch gut drauf verzichten.

  • ... hättest du länger als 1 Minute gesucht und geguckt, hättest du festgestellt, dass sich der Artikel ausschließlich damit beschäftigt, wie man die Maklerkosten beim Kauf oder Verkauf absetzt. Beides trifft in meinem Fall nicht zu, aber danke dafür, dass du mich bestätigst.