Hallo zusammen,
mit Wirkung zum letzten Quartal des Vorjahr hat und das FA nun die USt.-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung verordnet...
Entsprechend haben wir diese Fristgerecht bist 10.02. eingereicht und erhielten daraufhin Mitte Februar eine Rückerstattung Überwiesen.
Nun stellen sich folgende Fragen, zu denen ich leider keine oder nur widersprüchliche Informationen finden konnte:
- Wie Verbuche ich die Zahlung im laufenden Jahr korrekt (EÜR mit EKR 03)?
- Muss zum Endes des Vorjahr eine Buchung gemacht werden, damit auch das 4. Quartal in der USt.- Erklärung erscheint? oder sollte man den Betrag im Formular "manuell" nachtragen?
Besten Dank schon mal für eure schnelle Hilfe!
MfG