Verlustvortrag Gewerbe

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe die Buchhaltungssoftware Mein Büro 365 und habe die EÜR - in der ich manuell den Verlust des Vorjahres in der Anlage SZE eingetragen habe - exportiert und anschließend in das WISO Steuersparbuch importiert.

    Da der Verlust aber offensichtlich nicht übernommen / berücksichtigt wird, meine Frage unter was muss ich den Verlustvortrag aus 2016 im Steuersparbuch 2018 (also für 2017) eintragen? :/


    Es handelt sich um ein Gewerbe einer natürlichen Person.

  • Wenn du eine EÜR gemacht hast, ging der Verlust doch in deine persönliche Einkommensteuererklärung ein und wurde mit anderen Einkünften (sofern vorhanden) verrechnet. über einen verbleibenden Verlust hast du im dann eine gesonderte Verlustfestellung bekommen (hoffentlich), die dann in der Einkommensteuer berücksichtigt wird. In der EÜR hat dies nichts verloren (mit Ausnahme bei der Berechnung von Überentnahmen, was aber hier unwahrscheinlich sein dürfte).

  • Doch, in der EÜR wird der Verlustvortrag unter "III. Ermittlung des Hinzufügungsbetrages (§4 Abs. 4a Satz 3 und 4 EStG)" aus dem vergangenen WJ in der Anlage SZE in Zeile 18 eingetragen.

    Hier wird dann ein Verbleibender Betrag automatisch errechnet, weil der Gewinn aus 2017 vom Verlustvortrag aus 2016 abgezogen wird und wenn der Verlustvortrag den Gewinn überschreitet, der "verbleibende Betrag ermittelt, also in diesem Fall der Verlustvortrag aus 2017.

    Wenn z.B. der Gewinn aus 2017 = 4000 ist und der Verlustvortrag aus 2016 = 6000 ist, dann verbleibt noch ein Verlustvortrag von 2000.


    Einen Feststellungsbescheid gibt es.

  • Ich habe mittlerweile ein anderes Thema hier gefunden, wo diese Frage beantwortet wurde.

    Genauso habe ich es gemacht.


    Trotzdem vielen Dank für Deine Bemühungen!


    EK-St-Erklärung, EÜR und GewSt-Erkl. alles per Elster verschickt.......endlich fertig! *puuuuh*


    Was mich aber noch irritiert ist, dass es in Hinsicht auf die Einreichung von Belegen im Steuersparbuch einerseits den Hinweis gibt "Neu.....sie müssen bei der Übertragung per Elster keine weiteren Belege mehr ans FA einreichen".....aber dann eine Checkliste kommt, auf der Belege stehen, die ans FA eingereicht werden sollen......daraus soll jetzt mal einer schlau werden.....


    Kannst Du mir diese Frage evtl. auch beantworten?


    Müssen nun Belege eingereicht werden, oder nicht?

  • Bei der Gewerbesteuererklärung für 2017 vermisse ich ebenfalls das Eingabefeld für den vortragsfähigen Gewerbeverlust!

    Für die Erklärung 2016 gab´s diesen Punkt noch...


    Wo trage ich den Betrag gem. Feststellungsbescheid des FA denn nun Bitte ein?

  • Bei der Gewerbesteuererklärung für 2017 vermisse ich ebenfalls das Eingabefeld für den vortragsfähigen Gewerbeverlust!

    Für die Erklärung 2016 gab´s diesen Punkt noch...


    Wo trage ich den Betrag gem. Feststellungsbescheid des FA denn nun Bitte ein?

    Das kann nicht sein, denn in der Gewerbesteuererklärung kommt entweder der Gewinn, oder das Resultat aus Gewinn und Verlustvortrag, was entweder Gewinn sein kann, oder auch ein Restbetrag des Verlustvortrags.

    Im Programm gibt bei der Gewerbesteuererklärung es nur ein Eingabefeld für "Gewinn aus Gewerbebetrieb" und da kommt dann der Betrag hinein, der sich aus dem zuvor geschriebenem ergibt. Bei Verlust ist ein (-) davor zu setzen.

  • Sieh dir doch einfach einmal auf ElsterFormular (elsterformular.de zum Herunterladen) das Formular für die Gewerbesteuererklärung an. Dort kommt auf Seite 5 einige Fragen, die aber ein gesondertes Formular EMU voraussetzen. Ob die Angaben dort auf dich zutreffen, musst du notfalls mit deinem steuerlichen Berater besprechen. So wie ich das lese, sind für Einzelunternehmer keine Angaben möglich.

  • Du bist immer noch nicht überzeugt, dass du als Einzelunternehmer den Verlustvortrag in der Einkommensteuererklärung eingeben musst.

    Die Links von miwe4 stammen aus der Einkommensteuererklärung und der Gewerbesteuererklärung, wobei in der Gewerbesteuererkärung das von @babuschka Gesagte gilt - du bist nicht Mitunternehmer als Einzelkämpfer!

    Mehr ist hier wohl nicht zu sagen - das musst du mit deinem steuerlichen Berater klären. Eintragen lässt sich für dich zumindest in der EÜR und der Gewerbesteuer m. E. nach nichts.


    In § 4 Abs. 4a EStG werden Über- und Unterentnahmen für den Schuldzinsenabzug definiert. Dies hat nichts mit einem festgestellten Verlustvortrag zu tun. Die Über- oder Unterentnahmen des Vorjahres sind einzugeben, sofern du Schuldzinsen in der EÜR ansetzt.

  • jetzt wird es "haklig"

    im Grunde hat das nichts mehr mit Programmbedienung zu tun.

    Zu solchen Fragen würde ich einen Berater zu rate ziehen, weil mehrere Aspekte beachtet werden müssen.

    Natürlich hat das m.E. was mit dem Programm zu tun... nachweislich des Screenshot gab es zu besagter Erklärung im steuer:Sparbuch schließlich immer das Eingabefeld für den Verlustvortrag!?


    Das kann nicht sein, denn in der Gewerbesteuererklärung kommt entweder der Gewinn, oder das Resultat aus Gewinn und Verlustvortrag, was entweder Gewinn sein kann, oder auch ein Restbetrag des Verlustvortrags.

    Im Programm gibt bei der Gewerbesteuererklärung es nur ein Eingabefeld für "Gewinn aus Gewerbebetrieb" und da kommt dann der Betrag hinein, der sich aus dem zuvor geschriebenem ergibt. Bei Verlust ist ein (-) davor zu setzen.

    Das ist so nicht korrekt... Mann kann nicht einfach hergehen und seinen Gewinn um einen evtl. Verlustvortrag selbst kürzen! In der Gewerbesteuererklärung ist das Geschäftsergebnis des Veranlagungszeitraum einzutragen. Der Betrag aus der Verlustfeststellung ist gesondert anzugeben und wird vom FA entsprechend berücksichtigt. Andere Hirnzurechnungen (z.B. Miete, Pacht und Leasingraten) sowie Kürzungen (z.B. Einheitswert Grundbesitz oder Spenden) sind ebenfalls gesondert anzugeben.


    Sieh dir doch einfach einmal auf ElsterFormular (elsterformular.de zum Herunterladen) das Formular für die Gewerbesteuererklärung an. Dort kommt auf Seite 5 einige Fragen, die aber ein gesondertes Formular EMU voraussetzen. Ob die Angaben dort auf dich zutreffen, musst du notfalls mit deinem steuerlichen Berater besprechen. So wie ich das lese, sind für Einzelunternehmer keine Angaben möglich.

    Bei mir geht es um die Gewerbesteuererklärung für eine Personengesellschaft (Gewinn aus Gewerbebetrieb). Nun gibt es plötzlich nur noch den Punkt "Existiert eine mitunternehmerbezogenen Verlustverrechnung?" Wir haben vom FA aber nur einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlust auf den 31.12.2016" erhalten und dafür gibt es nun plötzlich im Programm keine Eingabemöglichkeit mehr!?



    Selbst wenn die Angabe des vortragsfähigen Gewerbeverlust für die Abgabe der Gewerbesteuererklärung nicht mehr erforderlich ist, da dies dem FA ja bereits bekannt ist, so ist der Betrag zur korrekten Berechnung durch das Programm doch zwingend erforderlich. Aktuell zeigt mir das steuer:Sparbuch eine zu Zahlende Gewerbesteuer an, was bei Anrechnung des vortragsfähigen Gewerbeverlust definitiv nicht der Fall ist!


  • LastBoyScout:

    Wenn Du in der Gewerbesteuer-Erklärung den Verlustvortrag nicht berücksichtigen würdest, dann zahlst Du drauf.


    Zitat

    Zitat: "Fallen Verluste an, sind diese grundsätzlich in späteren Jahren, in denen positive Gewerbe- erträge erzielt werden, als Kürzungsbeträge abzugsfähig (Verlustvortrag). Ein Verlustrücktrag ist bei der Gewerbesteuer nicht zulässig.

    Der aktuelle Gewerbeertrag ist um die Gewerbeverluste der vorangegangenen Jahre zu kürzen. Seit dem Erhebungszeitraum 2004 ist dies nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 1 Mio. Euro möglich (§ 10a GewStG). Darüber hinausgehende Verluste können mit lfd. Gewinnen nur zu 60 % verrechnet werden."

    Quelle: Punkt 11 auf https://www.ihk-regensburg.de/…tt-Gewerbesteuer-data.pdf

  • Wenn Du in der Gewerbesteuer-Erklärung den Verlustvortrag nicht berücksichtigen würdest, dann zahlst Du drauf.

    Ja eben, darum geht es doch gerade... es muss im Rahmen der Gewerbesteuererklärung Berücksichtigung finden aber man kann es nun blöderweise nirgendwo mehr eintragen!? Deswegen kann ich doch aber nicht einfach den laut EÜR ausgewiesenen Gewinn 2017 um den höheren Verlustvortrag von 2016 kürzen und mit dem Ergebnis in die Gewerbesteuererklärung einen Verlust 2017 eintragen... das muss doch alles gesondert angegeben werden!?


    Beispiel:

    laut EÜR gemeldeter Gewinn in 2017 = 40.000,- €

    vortragsfähiger Verlust aus 2016 = -100.000,- €

    Ergebe in Gewerbesteuererklärung 2017 einen Verlust = -60.000,- € (In Wirklichkeit ist dies aber nur der nach 2018 vortragsfähige Verlust)

  • aber man kann es nun blöderweise nirgendwo mehr eintragen!?

    und wie wäre es unter:

    weitere Angaben-> Verlustvortrag?

    DANKE - Wirklich sehr Witzig :rolleyes: was glaubst du denn an welcher Stelle ich den jeweiligen Screenshot der Erklärungen für 2016 und 2017 erstellt habe!!!

    Klicke doch bitte auch selber mal auf den Stift und sag mir wo im Untermenü das Eingabefeld nun zu finden ist!?

  • Wenn Du - was man in der Reihenfolge so macht - zuerst die EÜR, dann die EK-Steuer-Erklärung und dann am Ende die Gewerbesteuer-Erklärung machst, dann ist in dem Fall, in dem der Verlustvortrag - der ja bereits in der EÜR eingetragen wird, Dein Gewinn um den Verlustvortrag geschmälert.
    In der EÜR und in der EK-Steuer-Erklärung wird der Verlustvortrag eingetragen, aber nicht in der Gewerbesteuer-Erklärung, denn hier wird der ermittelte Gewinn/Verlust/Rest-Verlustvortrag eingetragen.

    Der nach 2018 ermittelte Verlustvortrag ist doch in diesem Fall dasselbe, wie der "Gewinn" von 2017 nach Abzug des Verlustvortrags aus 2016.

  • Wenn Du nämlich keine Gewerbesteuer-Erklärung abgibst, meldet das FA den "Gewinn" an die Stadt und zwar anhand Deiner EK-Steuer-Erklärung, der in Hinsicht auf den Gewinn Deines Gewerbes anhand der EÜR (in der ja der Verlustvortrag seinen Platz hat) ermittelt wurde.