Wo ist es den Bitte bei der EÜR einzutragen? Es wurde seit Jahrzenten immer nur in der Gewerbesteuererklärung eingetragen und woanders hat der Unternehmenebezogene vortragsfähige Gewerbeverlust m.E. ja auch keinerlei Auswirkung.
Wie bereits dargelegt handelt es sich um eine Personengesellschaft daher gibt es noch eine "Erklärung zur gesonderten und Einheitlichen Feststellung" (Aufteilung auf die Beteiligten). Aber hier geht es ja explizit um die Gewerbesteuer der Gesellschaft und nicht um die persönliche Einkommenssteuer.