Wie bar bezahlte Rechnung ohne Kasse verbuchen!

  • Moin,

    erstmal das Forum ist klasse wird immer weiter geholfen weiter so!:thumbup::thumbup:

    Habe aber noch ein Thema.

    Wir arbeiten mehr im Online Geschäft und es wird fast alles ca. 99,9 % mit PayPal und Überweisung bezahlt, es kommt aber auch vor das jemand bar bezahlt.

    Wie kann man das am besten verbuchen?

    Viele Grüße und einen schönen Abend noch!

  • Das muss auch nicht. Wenn Du es möchtest, kannst Du es über eine Privatentnahme ausgleichen. Oder Du lässt es so und es mindert oder gleicht sich aus, wenn Du etwas betriebliches bar einkauft.

  • Wir haben viele solche Einzelposten (z.B.: Chefin zahlt Parkgebühren bar). Wir buchen die einzelne Ausgabe normal über das richtige Steuerkonto vom Verrechnungskonto, scannen den Beleg und geben als Belegnummer den letzten Teil des Ordnernamens (beginnt mit "ID") ein, in dem der Beleg abgelegt wird (steht in dem Fenster mit den Belegdateien klein unten). Hinweis: Für ersetzendes Scannen muss der Scan freilich revisionssicher gemacht werden (das macht bei uns Open-Source-Software mit einem Hashbaum im Hintergrund auf dem Server. Danach legen wir eine zweite Buchung als Einnahme über denselben Betrag an, "Privateinlage". Buchungstext ist z.B.: "Gegenbuchung zu ID1234: Barzahlung Parkgebühr", Belegnummer ist dieselbe wie bei der Ausgabenbuchung. Es ist besser, das reguläre "Privateinlage"- und nicht das "nicht betriebsrelevant"-Konto zu verwenden, damit die Summe der Privateinlagen und -entnahmen in der EÜR korrekt erscheint. Bei baren Erstattungszahlungen an Arbeitnehmer sollte der Arbeitnehmer den Erhalt mit Zweck der Erstattung quittieren; diese Quittung ist zu den Buchhaltungsbelegen und am besten auch zu den Lohnunterlagen zu nehmen. Dann sollte man im Buchungstext auch ausweisen, dass es eine Barzahlung an den Arbeitnehmer XY war; Buchungsdatum ist dafür die Zahlung an den Arbeitnehmer, nicht der Tag der Ausgabe, denn erst mit der Zahlung an den Arbeitnehmer ist das Geld abgeflossen. Steht der Name des Arbeitnehmers, aber nicht derjenige des Betriebes als Leistungsempfänger in der Ausgabenrechnung, kann keine Vorsteuer gezogen werden (vor allem bei Hotelrechnungen ist das wichtig).


    So, das müsste nun alles Wesentliche wiedergeben.