Kirchensteuer Erstattung bei Abgabe von mehreren Jahren Steuererklärung

  • Hi,


    hab da hoffentlich eine "einfache" Frage:


    Wenn ich nun die Erklärungen von die Jahre 2013-2017 bearbeiten möchte und diese per Elster-Schnittstelle abgeben will,

    was mache ich bei den Jahren 2014-2017 mit dem Punkt "Erstattungen lt. Vorjahresbescheid" ?


    Sollte ich hier die Betrag der vom Wiso im Vorjahr errechnet wurde, aber noch nicht vom Finanzamt bestätigt wurde, eingetragen lassen ?

    Oder sollte ich hier lieber erstmal nichts eintragen ?


    Danke für alle Infos...



    Gruß,


    Markus

    • Offizieller Beitrag

    vom Wiso

    Welches Programm bzw. welche Version?


    Ansonsten solltest Du Dir einfach einmal den § 11 EStG und dessen Zufluss-/Abflussprinzip anschauen.

  • Hi,


    nutze hier Wiso Steuer:Mac (2015-2018) , dürfte aber an der Stelle keinen Unterschied machen ob Win oder Mac Version oder steuer:web.


    habe mir mal deinen Link angeschaut, ist aber eher "Bahnhof" ;)

    Ich habe jetzt 2014er Erklärung online abgegeben (dort hatte ich ja noch einen Wert von dem Vorjahres-Bescheid.

    (Habe mich oben auch verschrieben, geht und 2014-2017).


    Wenn ich nun die 2015er Erklärung fertig machen möchte, dann habe ich ja noch keine offizielle Erstattung für 2014 bekommen,

    also würde ich den Eintrag leer lassen. Gleiches würde ich bei 2016 und 2017 so machen.


    Wenn das so richtig ist, müsste ich dann bei einer kommenden 2018er Erklärung dann ALLE erstatteten Beträge aus 2014-2017 angeben

    (weil die ja noch nicht berücksichtigt wurden) ?


    Danke für weitere Infos..

    • Offizieller Beitrag

    habe mir mal deinen Link angeschaut, ist aber eher "Bahnhof"

    Was ist daran Bahnhof? Kaum eine Vorschrift des EStG ist so klar formuliert wie hier.


    Zahlungen sind in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem sie geleistet wurden. Entsprechend sind Erstattungen in dem Zeitraum zu berücksichtigen, in dem man sie erhalten hat.

  • Hi,


    sorry dass ich da nicht so drin bin und auch das "Beamtenhochdeutsch" nicht direkt so klar ist ;)


    Also wäre es ja dann so, wie ich es oben schon - mit meinem Worten - beschrieben habe (also in den Erklärungen 2015-2017 erstmal nix eintragen)?

    Und ich müsste dann die Kirchensteuer-Erstattungen aus allen Erklärungen 2014-2017, in meiner kommenden Erklärung für 2018 unter dem Punkt "Erstattungen lt. Vorjahresbescheid" summiert eintragen (da ich ja hoffentlich dann alle Bescheide dieses Jahr wiederbekomme)?


    Danke,


    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Und ich müsste dann die Kirchensteuer-Erstattungen aus allen Erklärungen 2014-2017, in meiner kommenden Erklärung für 2018 unter dem Punkt "Erstattungen lt. Vorjahresbescheid" summiert eintragen (da ich ja hoffentlich dann alle Bescheide dieses Jahr wiederbekomme)?

    ja

  • Hey,


    DANKE für die Aufklärung an diesem Punkt.


    Hab dann wohl auch nen Fehler bei meiner 2014 Abgabe gemacht, weil ich die Erstattung von 2013 dort angegeben habe, die Erstattung fand aber erst 2016 statt.

    (Hatte die 2013er in 2016 gemacht!).


    Sollte ich die noch updaten und erneut versenden ?


    Danke nochmal.

    • Offizieller Beitrag

    Sollte ich die noch updaten und erneut versenden ?

    Ich persönlich würde es noch machen. Ansonsten sollte es aber auch beim FA programmgesteuert zu Deinen Gunsten geändert werden.