Nebenberufliche Einnahmen als Korrekturleser

  • Hallo,


    ich bin hauptberuflich Student, muss aber eine Einkommensteuererklärung machen, da ich seit 2017 verheiratet bin. Ich benutze WISO steuer:Web für die Erklärung.


    Ich habe einen Nebenjob bei einer Tageszeitung. Dort lese ich Korrektur und bekomme einen Stundenlohn. Meine monatlichen Einkünfte sind weniger als 425 Euro, da ich nur so viel verdienen darf, um über meine Frau familienversichert zu sein. Ich habe keinen Arbeitsvertrag oder ähnliches, sondern arbeite als Honorarkraft und bekomme monatlich unterschiedlich viel, je nachdem, wie viel ich gearbeitet habe.

    Ich bin unsicher, wie ich diese Einkünfte angebe. Ich habe es nun als „Freiberufliche und selbständige Arbeit“ eingetragen und dort eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung angelegt. Zum einen bin ich mir noch nicht sicher, ob ich damit überhaupt schon mal auf dem richtigen Weg bin. Das wäre toll, wenn mir das wer bestätigen könnte. :) Außerdem habe ich noch ein paar Fragen zum Anlegen der EÜR:


    1. Bei „Angaben zur Umsatzsteuer“ weiß ich nicht, ob ich „umsatzsteuerpflichtig“, „umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung“ oder „ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzugsberechtigung“ auswählen muss.


    2. Betriebseinnahmen: Ich weiß nicht, ob ich diese „zum allgemeinen Steuersatz“, „zum ermäßigten Steuersatz“ oder „ohne Umsatzsteuer“ angeben muss.


    3. Betriebsausgaben: Soll ich diese pauschal ansetzen? Ich vermute, eher nicht, da ich ja gar keine Ausgaben habe und ich möchte nicht bescheißen, indem ich dort irgendeine Pauschale ansetze.


    Ich habe das Forum bereits nach ähnlichen Anfragen durchsucht, aber nichts gefunden, was meine obigen Unsicherheiten auflösen konnte. Über jede Hilfe wäre ich enorm dankbar. :)


    Lieben Gruß

  • Nebenjob

    hallo,


    einmal hier auch den Abschnitt "Nebenberuflichkeit" lesen.

    Da steht auch etwas über die Einnahmensgrenze

    Danke für die schnelle Antwort. Ich habe den verlinkten Text gelesen. Ich verstehe das so, dass bei monatlichen Einkünften über 400 Euro die Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet werden muss. Das habe ich nie getan. Muss ich das erstmal tun, bevor ich die Einkommensteuererklärung machen kann? Das besorgt mich jetzt sehr, da ich mich frage, ob diese Anmeldung noch bis zur Abgabefrist am 31.5.18 abgeschlossen werden kann und ob ich allgemein Ärger mit dem Finanzamt bekomme, da ich diese Tätigkeit bislang nicht angemeldet habe. Ich bin bisher nie auf die Idee gekommen, dass ich das für einen Studi-Nebenjob machen muss.


    Lieben Gruß

  • bevor ich die Einkommensteuererklärung machen kann?

    ich würde einmal beim zuständigen Sachberabeiter anrufen und anfragen ob es aufgrund meldepflichtiger Einnahmen aus selbständiger/freiberuflicher eine Fristverlängerung gäbe. Ebenso wie und wo Du diese Tätigkeit anmelden musst.


    (Wenn Du Glück hast, entfällt eine Gewerbeanmeldung (als Student) und es wird erst einmal geprüft ob Deine Tätigkeit unter die sogen. "Katalogberufe" fällt.)

    ob ich allgemein Ärger mit dem Finanzamt bekomme, da ich diese Tätigkeit bislang nicht angemeldet habe. Ich bin bisher nie auf die Idee gekommen, dass ich das für einen Studi-Nebenjob machen muss.

    auch Studenten müssen Steuern zahlen.