Gewerbesteuererklärung -> Eingabe des vortragsfähigen Gewerbeverlust

  • Wir betreiben eine Personengesellschaft (GbR) und ermitteln unser Geschäftsergebnis mit einer Einnahme- Überschussrechnung (EÜR). Dazu verwenden wir schon seit längerem das EÜR-Modul des steuer:Sparbuch (EKR03 reicht uns bis dato völlig aus) und erstellen damit neben der EÜR auch die Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und die Erklärung zur gesonderten und Einheitlichen Feststellung.

    Bis dato konnte man in den Gewerbesteuererklärungen immer den laut FA- Bescheid festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlust zum 31.12. des Vorjahr eintragen, so das dieser bei der Berechnung auch korrekt berücksichtigt wurde. Mit der Gewerbesteuererklärung für 2017 ist das Eingabefeld für den Verlustvortrag nun plötzlich nicht mehr vorhanden, so das vom Programm trotz eines höheren Verlustvotrag aus den Vorjahren aufgrund eines Gewinn in 2017 eine Gewerbesteuer ausgewiesen wird.


    Nachfolgender Screenshot stellt die betreffenden Eingabemasken der Gewerbesteuererklärung aus dem steuer:Sparbuch 2017 (Erklärung für 2016) und dem steuer:Sparbuch 2018 (Erklärung für 2017) gegenüber.


    Man sieht deutlich: für 2016 war das Eingabefeld für den Verlustvortrag vorhanden, für die Erklärung 2017 fehlt das Eingabefeld völlig!

    Die Frage ist nun, wo kann der laut FA- Bescheid festgestellte Verlustvortrag eingegeben werden, so das er entsprechend Berücksichtigung findet?

    Hinweis: Eine mitunternehmerbezogene Verlustverrechnung haben wir vom FA leider nicht erhalten (auch im Bescheid zur gesonderten und Einheitlichen Feststellung wurde der vortragsfähige Gewerbeverlust nicht ausgewiesen), bei diesem Punkt können wir m.E. also nicht "Ja" auswählen um es dort einzutragen!


    Eventuell haben die Experten von WISO / Buhl das Feld bei der neuen Programmversion versehentlich vergessen, oder aber es hat einen Grund (der sich mir allerdings bis dato nicht erschließen will) warum es ab der Gewerbesteuererklärung für 2017 plötzlich fehlt:!::?:


    P.S. Ich hatte das Thema bereits in einem anderen Post angesprochen... die Antwortkommentare gingen aber leider an der eigentlichen Fragestellung vorbei. Ich hoffe das mit diesem eigenständigen Post das Problem nun gelöst werden kann. Bitte daher nur Antworten wer entweder beschied weiß warum die Eingabemöglichkeit plötzlich fehlt, oder wo man es nun Eingeben muss.

    Über einen qualifizierten Antwort eines Experten von Buhl würde ich mich besonders freuen und hoffe daher die lesen hier im Forum auch mit...


    DANKE schon mal für euer Hilfe!

  • Eventuell haben die Experten von WISO / Buhl das Feld bei der neuen Programmversion versehentlich vergessen, oder aber es hat einen Grund (der sich mir allerdings bis dato nicht erschließen will) warum es ab der Gewerbesteuererklärung für 2017 plötzlich fehlt

    Nein, hier wurde nichts vergessen. Es hat sich im amtlichen Formular einiges geändert. Die Eingaben kannst du weiterhin machen, aber gesellschafterbezogen (hängt auch damit zusammen, dass Verluste auch "untergehen" können, soweit einzelne Gesellschafter veräußern/vekraufen etc.).


    Du bist irrtümlicherweise der Meinung , dass der Verlustvortrag bei Personengesellschaften gesellschaftsbezogen sei - dies ist aber nur bei Kapitalgesellschaften so, bei Personengesellschaften ist dieser immer Gesellschafterbezogen. Die Unterschiede zwischen Personen- und Kapitlagesellschaften sind dir wohl nicht ganz klar.

    Aha,

    Und warum lässt Du oben bei der Frage "ob eine Mitunternehmer bezogene Verlustverrechnung existiert auf NEIN gestellt?


    aktiviere einmal "JA" und es tun sich weitere Welten auf

    Da es keine Kapitalgesellschaft ist, gibt es auch keine Mitunternehmer...

    Es gibt nur einen Unternehmensbezogenen Verlustvortrag, daher kann ich hier auch nicht einfach "Ja" auswählen um es halt "irgendwo" einzutragen.

  • Du bist irrtümlicherweise der Meinung , dass der Verlustvortrag bei Personengesellschaften gesellschaftsbezogen sei - dies ist aber nur bei Kapitalgesellschaften so, bei Personengesellschaften ist dieser immer Gesellschafterbezogen. Die Unterschiede zwischen Personen- und Kapitlagesellschaften sind dir wohl nicht ganz klar.

    Der Unterschied der Gesellschaftsformen ist mir absolut klar. Defakto haben wir aber vom FA nur einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlust auf den 31.03.2016" erhalten (mit eben nur einem Gesamtbetrag für die Firma / Gesellschaft) und keine mitunternehmerbezogene Verlustverrechnung!!!

    Die Frage im steuer:Sparbuch lautet hierzu doch eindeutig: "Existiert eine mitunternehmerbezogene Verlustverrechnung?" und dem ist eben leider nicht so, sonst hätte sich die Fragestellung bereits von vornherein erübrigt.


    Im übrigen wird die Berechnung der Gewerbesteuer m.E. doch nur Unternehmensbezogen betrachtet, so das man hier nicht wie bei der Einkommenssteuer Gewinne einer Firma mit evtl. Verlusten einer anderen verrechnen kann!? Die Gewerbesteuer aus Gewinnen der Firma A kann also nicht durch Verluste der Firma B geschmälert werden, bei der ein Mitunternehmer ebenfalls Gesellschafter ist. Bei der persönlichen Einkommenssteuer des betreffenden Gesellschafter ist dies hingegen möglich.

    • Offizieller Beitrag

    Eventuell haben die Experten von WISO / Buhl das Feld bei der neuen Programmversion versehentlich vergessen, oder aber es hat einen Grund (der sich mir allerdings bis dato nicht erschließen will) warum es ab der Gewerbesteuererklärung für 2017 plötzlich fehlt

    Was soll Buhl da vergessen haben? Der Vordruck GewSt1A 2017 hat sich diesbezüglich geändert.


    Hast Du vielleicht schon einmal zum Telefon gegriffen und das Prozedere ab 2017 beim FA erfragt? Vielleicht erfolgt diese Verlustverrechnung ja nur noch programmgesteuert nach den bei diesen gesondert festgestellten und anerkannten Verlustvorträgen. Wäre schön, wenn Du dieses nicht nur für die GbR erfragen würdest, sondern auch für Einzelunternehmen, da Du ja diesbezüglich schon einen anderen Thread durch Threadhijacking durcheinander gewirbelt hast und dort der TE aufgegeben hat. Eine ausführliche Erläuterung hier an dieser Stelle nach dem Anruf wäre dann nett.

  • Was soll Buhl da vergessen haben? Der Vordruck GewSt1A 2017 hat sich diesbezüglich geändert.
    ...


    Vielleicht erfolgt diese Verlustverrechnung ja nur noch programmgesteuert nach den bei diesen gesondert festgestellten und anerkannten Verlustvorträgen.

    Ist ja durchaus legitim, das dies nun evtl. aufgrund von Änderungen im Vordruck fehlt. Dies hätte dann m.E. zumindest mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden müssen! Leider konnte ich aber auch in der ansonsten umfangreichen Hilfe keinen Kommentar dazu finden, somit ist zumindest dies zu bemängeln.

    Und zur Steuerberechnung wird der Wert ja trotzdem benötigt... Es gibt ja schließlich auch andere Felder, dessen werte nicht an das FA übermittelt werden und nur intern verarbeitet werden!?


    Hast Du vielleicht schon einmal zum Telefon gegriffen und das Prozedere ab 2017 beim FA erfragt?

    ...

    Wäre schön, wenn Du dieses nicht nur für die GbR erfragen würdest, sondern auch für Einzelunternehmen,

    ...

    Eine ausführliche Erläuterung hier an dieser Stelle nach dem Anruf wäre dann nett.

    Wer diese Änderung im Programm entsprechend veranlasst hat muss ja aber auch wissen wie es nun zu erfolgen hat.

    Warum soll ich als Laie es nun grundlegend für alle klären? Zumal ich selbst doch angefeindet wurde, wie ich mich erdreisten können genau dasselbe Anliegen für Personengesellschaften im gleichen Thread nach Klärung für Einzelunternehmen erfragen zu wollen.


    ...

    da Du ja diesbezüglich schon einen anderen Thread durch Threadhijacking durcheinander gewirbelt hast und dort der TE aufgegeben hat.


    In dem Thema ging es doch schließlich ausdrücklich um "Verlustvortrag Gewerbe" und meine diesbezügliche Frage stellte ich erst nachdem das Anliegen des Threadopener laut dessen eigener Angabe bereits abschließend geklärt wurde. Ist doch m.E. besser wenn zu ein und demselben Thema sowohl Einzelunternehmen als auch Personengesellschaften erläutert werden.

    P.S. Threadhijacking ist ja wohl was anderes... schließlich stellte ich keine Frage z.B. zur Tonagesteuer.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es um Fragen zu einem Einzelunternehmen geht, dann unterscheidet sich das schon arg von einer GbR und es ist insoweit nicht zielführend, dies zu vermischen. Das sieht man an dem GewSt1A 2017. Und da geht es ja gerade für Personengesellschaften mit Klicks auch noch weiter.


    Aber da Du als Betroffener und Fragesteller ja nicht einsiehst, dieses für alle betroffenen User einmal in einem Telefonat mit dem FA zu klären, bin ich als normaler User jetzt hier auch raus. Ich habe dem besagten Thema in beide Richtungen schon einiges an Freizeit geopfert. Wenn dann der Betroffene selber nicht einsieht, sich diesbezüglich an die zuständigen Stellen zu wenden, dann ziehe ich daraus meine Schlüsse.

  • Aber da Du als Betroffener und Fragesteller ja nicht einsiehst, dieses für alle betroffenen User einmal in einem Telefonat mit dem FA zu klären, bin ich als normaler User jetzt hier auch raus. Ich habe dem besagten Thema in beide Richtungen schon einiges an Freizeit geopfert. Wenn dann der Betroffene selber nicht einsieht, sich diesbezüglich an die zuständigen Stellen zu wenden, dann ziehe ich daraus meine Schlüsse.

    Schließlich ist das hier doch nicht irgendein unabhängiges Forum, sondern das offizielle von Buhl / WISO... Diese haben die Änderung im Programm vollzogen (auf welcher Grundlage nun auch immer) und versäumt es entsprechend zu Erläutern (z.B. in der Hilfe). Somit sehe ich diese hier in der Pflicht mal ein aufklärendes Statement abgeben. Das ich hingegen als Laie in Steuersachen es für alle bis hin zum Einzelunternehmer klären soll sehe ich wirklich nicht ein... Dito, auch meine Freizeit ist ein kostbares Gut!


    P.S. Natürlich werde ich es für unsere Personengesellschaft nun notgedrungen über einen Fachmann klären lassen. Beim FA werde ich hingegen höchstens Anrufen wenn eine zu erwartende Rückerstattung ausbleibt, oder auch frei nach George Clooney: "I’d rather have a rectal examination on live TV by a fellow with cold hands!"

    • Offizieller Beitrag

    Schließlich ist das hier doch nicht irgendein unabhängiges Forum, sondern das offizielle von Buhl / WISO...

    Es handelt sich hier um ein Userforum; genauer gesagt, User helfen Usern. Darauf wird auch in den Nutzungsbestimmungen des Forums hingewiesen, denen Du bei Eintritt in das Forum ausdrücklich zugestimmt hast.


    Das ich hingegen als Laie in Steuersachen es für alle bis hin zum Einzelunternehmer klären soll sehe ich wirklich nicht ein... Dito, auch meine Freizeit ist ein kostbares Gut!

    Vielleicht solltest Du Dir diese Nutzungsbestimmungen dann doch noch einmal genauer anschauen. Darin wird übrigens auch darauf hingewiesen, dass es sich bei der Hilfeleistung nicht um eine Einbahnstraße handelt.


    Bei dieser Einstellung bin ich in Deinen Threads definitiv raus und ich denke auch, dass andere User sich ebenso verhalten werden. Hier kann jeder nur von dem Wissen des anderen profitieren. Sich nur die Vorteile eines Userforums zu sichern, kann ziemlich einsam machen und wird auf Dauer wohl vielleicht auch mehr Geld kosten. Viel Glück mit dieser Einstellung.

  • Vielleicht solltest Du Dir diese Nutzungsbestimmungen dann doch noch einmal genauer anschauen. Darin wird übrigens auch darauf hingewiesen, dass es sich bei der Hilfeleistung nicht um eine Einbahnstraße handelt.


    Bei dieser Einstellung bin ich in Deinen Threads definitiv raus und ich denke auch, dass andere User sich ebenso verhalten werden. Hier kann jeder nur von dem Wissen des anderen profitieren. Sich nur die Vorteile eines Userforums zu sichern, kann ziemlich einsam machen und wird auf Dauer wohl vielleicht auch mehr Geld kosten. Viel Glück mit dieser Einstellung.

    Warum hab ich nur das Gefühl, dass du scheinbar ständig irgendwo zwischen den Zeilen ließt?

    Selbstverständlich werde ich mein Wissen teilen, sobald ich selbst ein tragfähiges Resultat habe! Nur werde ich es eben nicht auch noch für Einzelunternehmen klären können, zumal ich das ja dann nicht an der eigenen Gewerbesteuererklärung nachvollziehen und verifizieren kann.


    P.S. Sehr Interessant finde ich dabei übrigens deinen Hinweis: "Hier kann jeder nur von dem Wissen des anderen profitieren." Buhl hält sich damit scheinbar schön heraus. Scheint sowieso irgendwie Mode geworden zu sein, den Endanwender wahlweise zum Versuchskaninchen, Produkttester, Datenquelle oder eben auch Berater auszunutzen.

  • Was soll Buhl da vergessen haben? Der Vordruck GewSt1A 2017 hat sich diesbezüglich geändert.

    Wurde auch in dem geschlossenen Thread schon geschrieben, aber LastBoyScout versteht dies einfach nicht.

    Ist ja durchaus legitim, das dies nun evtl. aufgrund von Änderungen im Vordruck fehlt. Dies hätte dann m.E. zumindest mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden müssen! Leider konnte ich aber auch in der ansonsten umfangreichen Hilfe keinen Kommentar dazu finden, somit ist zumindest dies zu bemängeln.

    Auch das Finanzamt weist nicht auf diese Änderungen hin - da muss man sich schon einmal selber darum kümmern! Wir sind nicht im Schlaraffenland, wo einem alles mundgerecht aufbereitet wird.

    Warum soll ich als Laie es nun grundlegend für alle klären?

    Warum? Du fragst hier andere, die versuchen, dir zu helfen, aber verweigerst dann, anderen die Informationen zu geben? Äusserst unfair! Damit bekommst du von mir keine Tipps mehr.

    Ausserdem bist du Gewerbetreibender und als solcher qua Gesetz verpflichtet, dich über Neuerungen zu informieren.

    Das ich hingegen als Laie in Steuersachen es für alle bis hin zum Einzelunternehmer klären soll sehe ich wirklich nicht ein... Dito, auch meine Freizeit ist ein kostbares Gut!

    Das gilt für alle hier - und ich werde sicher nicht für dich die Frage beim Finanzamt stellen. Du könntest dich aber auch unter Mein Elster schlau machen oder in ElsterFormular - dort bekommst du möglicherweise Antwort auf deine Fragen.

  • Wurde auch in dem geschlossenen Thread schon geschrieben, aber LastBoyScout versteht dies einfach nicht.

    Wie kommst du bitte darauf? Selbstverständlich habe ich es Versanden... nur bleibt ja weiterhin die Frage offen an welcher stelle im steuer:Sparbuch 2018 man es denn nun erfolgswirksam eintragen muss!? Und da hilft einem auch das Finanzamt nicht weiter, die Software stammt ja schließlich auch nicht von denen.


    ...da muss man sich schon einmal selber darum kümmern! Wir sind nicht im Schlaraffenland, wo einem alles mundgerecht aufbereitet wird.

    Genau dafür erwirbt man doch aber eine kostenpflichtige Software und schließlich wird das steuer:Sparbuch auch explizit damit beworben:

    "Einfach machen lassen: Mit der steuer:Automatik sparen Sie sich viele Eingaben, lästiges Suchen, Zeit und Arbeit. Das gibt’s nur hier – in der WISO Steuer-Software. Das WISO steuer:Sparbuch führt Sie durch die Steuererklärung und gibt Ihnen praktische Tipps, wo Sie Steuern sparen können. So sichern Sie sich die optimale Erstattung. Updates inklusive: Das WISO steuer:Sparbuch ist immer aktuell. Rechtliche Änderungen für das jeweilige Steuerjahr werden automatisch per Update eingespielt. Ohne zusätzliche Kosten."

    Und die Metapher "Schlaraffenland" ist ja wohl maßlos übertrieben, schließlich erwarte ich nicht das jemand die Steuererklärung für mich erledigt.


    Du fragst hier andere, die versuchen, dir zu helfen, aber verweigerst dann, anderen die Informationen zu geben? Äusserst unfair! Damit bekommst du von mir keine Tipps mehr.

    Das trifft doch gar nicht zu... bitte vor dem Posten erst Lesen und mal reflektieren!!! Steht genau über deinem Beitrag, hab´s sogar extra in Fett gedruckt.


    Ausserdem bist du Gewerbetreibender und als solcher qua Gesetz verpflichtet, dich über Neuerungen zu informieren.

    Was glaubst du was ich hier mache? Dieser Post dient bestimmt nicht meinem Privatvergnügen und Zeitvertreib! Wie bereits kommuniziert ist es überdies auch nicht meine einzige Informationsquelle.


    ich werde sicher nicht für dich die Frage beim Finanzamt stellen.

    Was soll dieser Kommentar, das habe ich doch weder verlangt noch erwartet!?


    Du könntest dich aber auch unter Mein Elster schlau machen oder in ElsterFormular - dort bekommst du möglicherweise Antwort auf deine Fragen.

    Ich habe genau hier doch bereits dargelegt, das ich es nun durch einen Fachmann (für unsere Personengesellschaft) klären lasse und das Resultat im Anschluss Posten werde! Aber auch das wird ja einfach ignoriert, könnte man dann ja nicht mehr als Vorwurf heraus posaunen: "Äusserst unfair! Du verweigerst anderen die Informationen? Damit bekommst du von mir keine Tipps mehr!"



    Ich finde die Art und weise dieser Kommunikation hier übrigens ziemlich unschön! Wenn eine Frage nicht geklärt werden kann, ist offenbar prinzipiell der Fragesteller Schuld und Uneinsichtig ohne den waren Inhalt der Aussagen wirklich mal gelesen zu haben. Stadtessen könnte man auch einfach mal klar Sagen: Sorry, da kann auch ich absolut nicht weiterhelfen [PUNKT]


    P.S. Wenn das jetzt nochmal so weiter geht, melde ich mich übrigens sofort wieder ab.

  • Die Angabe des vortragsfähigen Gewerbeverlust ist nicht mehr erforderlich, da dieser den jeweiligen Finanzämtern (gem. Feststellungsbescheid) ja bereits bekannt ist und bei der Steuerberechnung wohl automatisch Berücksichtigung findet.


    Laut Auskunft des technischen Support hat Buhl allerdings das entsprechende Eingabefeld aufgrund der Änderung im Formular komplett entfernt, so das dieser Betrag bei der Steuerberechnung des Programm derzeit leider nicht berücksichtigt wird. Aus diesem Grund wird bereits mit dem nächsten Programmupdate (Erscheinungstermin allerdings noch unbekannt) wieder ein Eingabefeld für den Verlustvortrag hinzugefügt, so das dieser zumindest in der Berechnung wieder berücksichtigt wird.


    Was soll Buhl da vergessen haben? Der Vordruck GewSt1A 2017 hat sich diesbezüglich geändert.

    Wurde auch in dem geschlossenen Thread schon geschrieben, aber LastBoyScout versteht dies einfach nicht.

    Offenkundig lag ich also doch nicht falsch mit meiner Feststellung...


    P.S. Bezüglich der der unbegründeten Vorwürfe wäre übrigens zumindest ein: "Sorry, da hab ich wohl was überlesen und bin übers Ziel hinaus geschossen" schön gewesen.