Was ist bei der EÜR der Unterschied zwischen "Sonstige selbstständig tätige Person" und "Sonstige Einzelgewerbetreibende" und was macht das steuerlich aus?

  • Hallo zusammen,


    ich bin mir nicht sicher, zu welcher Rechtsform ich gehöre. Arbeite selbstständig in der Veranstaltungsbranche. Mit Gewerbeschein, auf Rechnung, ganz normal, nicht als Kleinunternehmer. Somit treffen irgendwie beide Rechtsformen auf mich zu.

    Nur, welche ist die bessere, richtige und vor allem -> was macht das steuerlich für einen Unterschied ob man das ein oder andere auswählt?


    Grüße

  • Hallo luminax,


    ein gewaltiger Unterschied - als Gewerbetreibender musst du zusätzlich eine Gewerbesteuererklärung abgeben und u. U. auch Gewerbesteuer zahlen. Als sonstiger selbständiger entfällt dies. Mit Gewerbeschein bist du auf alle Fälle sonstiger Einzelgewerbetreibender.

  • Hallo Babuschka,

    danke für Deine schnelle Antwort.


    Ok...ich die letzten Jahre stand bei mir immer "sonstiger selbständiger" in der EÜR drin.

    ABER...ich habe trotzdem jedes Jahr Gewerbesteuer gezahlt. Das heißt dann also, dass das FA alles richtig gemacht hat und ich eigentlich

    in der EÜR gleich "sonstiger Einzelgewerbetreibender" rein schreiben kann?

    Das macht dann für mich keine weiteren Unterschiede?

  • Ja - vermutlich hat das Finanzamt umgegliedert und irgendwo in den Erläuterungen dich gebeten, das umzustellen. Das solltest du machen. In der EÜR hat dies keine Auswirkungen.