Verkauf GWG aus Sammmelposten bis 2020 laufend- Afa im Folgejahr buchen und Anlageverzeichnis im Folgejahr

  • Hallo,

    vielleicht könnt Ihr helfen.

    Meine Buchungen finden im Steuersparbuch 2017 bzw. 2018 statt.

    Ich habe im Jahr 2016 ein Handy als einziges Wirtschaftsgut in den „Sammelposten 2016“ gebucht.

    Weitere Güter wurden nicht gekauft. Hatte mir dazu Konto 487 (ist Kopie 485 für Jahr 2016) angelegt. Netto 562,18.

    Die Afa von 112,44 (je 1/5) muss ja dann unabhängig von einem Defekt, Entnahme oder Verkauf des Handys weiterlaufen (5 Jahre bis einschl. 2020), da der Sammelposten ja ein "fiktiver" Wert ist.
    Lief auch bestens bis zum Defekt und daher Verkauf des Handys in 2017.


    Den Verkauf 2017 habe ich vollständig gebucht im Bereich Betriebsvermögen - Anlagevermögen:

    Das defekte Handy wurde verkauft für 64,00 netto.

    Der Abgang/Verkauf wurde gebucht am 01.10.17

    1200 Bank 76,28

    AN

    1776 Umsatzsteuer 12,18

    8910 Verkauf AV 64,00


    Die Afa für 2017 habe ich am 01.10.17 ebenso in diesem Bereich gebucht:

    4862 Abschreibung Sammelposten

    AN

    487 Sammelposten 112,44 Euro


    Nun habe ich beim Jahreswechsel in das Steuersparbuch 2018 das Anlageverzeichnis Saldovorträge etc. aus der EÜR 2017 übernommen.

    · Im Anlageverzeichnis 2018 taucht der Sammelposten 2016 mit dem Handy (im gegensatz zu den Vorjahren) nun gar nicht mehr auf.

    · Auch im Bereich Betriebsvermögen – Anlagevermögen taucht der Sammmelposten 2016, fiktiv bestehend aus dem verkauften Handy nicht mehr auf.

    · Der Restbuchwert des Sammelpostens in Höhe von 337,30 wurde allerdings als Saldovortrag in die Buchungen der EÜR übernommen, was ja auch so sein soll.


    Meine Fragen:

    Ist es richtig, dass der Sammelposten, wenn das einzige Gut darin im Vorjahr verkauft wurde, gar nicht mehr im Anlageverzeichnis des Folgejahres auftaucht, obwohl ja die Afa noch bis 2020 weiterlaufen muss? Mir ist klar, dass der Sammelposten "fiktive Größe" ist, aber bis zu Verkauf des Gutes wurde er ja auch im Anlageverzeichnis aufgeführt.


    Und: Muss ich dann im Steuersparbuch die jährliche Afa von 112,44 Euro für 2018 „händisch“ am Ende des Jahres buchen? Und die Werte dann händisch in die AVEÜR 2018 eintragen?

    4862

    An

    487 112,44

    Vielen Dank noch einmal, vielleicht hatte ja jemand den Fall auch schon.

    Viele Grüße

    Nutze Steuersparbuch 2016 und 2017, mache EÜR,IST-Besteuerung, vorsteuerabzugsberechtigt

  • Der Restbuchwert des Sammelpostens in Höhe von 337,30 wurde allerdings als Saldovortrag in die Buchungen der EÜR übernommen, was ja auch so sein soll.

    Der Betrag steht noch dort, weil das Anlagenkonto nicht entlastet wurde

    Es fehlt neben der AfA-Buchung bis zum 10/17 noch die Buchung "Anlagen mit Buchverlust" 2310 an 0487

  • Sammelposten können nicht "verkauft" oder "verschrottet" werden - es gibt hier keinen Abgang! Der Sammelposten ist ein Posten sui generis und ist ein Gesamtbetrag und muss daher auch ganz regelmäßig über die 5 Jahre aufgelöst werden unabhängig davon, ob die einzelnen hier aktivierten Gegenstände noch vorhanden sind oder nicht.

    Der Betrag steht noch dort, weil das Anlagenkonto nicht entlastet wurde

    Das ist daher definitiv falsch!

  • Hallo,


    vielen lieben Dank.

    Mir ist theoretisch schon klar, dass ich den Sammelposten nicht auflösen darf, er muss weiter abgeschrieben werden. Vielen Dank für die Verdeutlichung, nesciens.


    Ich weiß allerdings nicht, wie ich so einen Verkauf eines GWGs mit Variante Sammelpool-Afa im Steuersparbuch tatsächlich umsetze.


    Wenn ich im das Steuersparbuch beim Kauf eines GWG dieses über Variante Sammmelpool abschreiben will, bekommt auch dieses einzelne GWG bei der Erfassung über Betriebsvermögen - Anlagevermögen im Seuersparbuch eine eigene Anlagennummer. Im Bereiich Auswertung - Verzeichnis der Anlagegüter wird das Handy udann mit mit seiner Anlagenummer unter dem Konto 485 (Sammmelpool ) bzw. bei mir 487 für das Sammelpool 2016 aufgeführt.

    Und da es das einzige Gut im Pool 2016 ist, steht in der Auswertung Verzeichnis Anlagegüter vom Steuersparbuch auch nur dieses eine Handy unter Sammelpool 2017.


    Beim Verkauf des GWG (handy) buche ich nun ganz normal den vollen Erlös und berücksichtige 19% (siehe oben). Buchgewinn oder Verlust ist bei Sammelpool im gegensatz zur normalen Afa ja nicht relevant.


    Was mache ich denn dann aber noch neben der händischen Buchung des Verkaufserlöses?

    Erfasse ich beim Verkauf eines über Sammelpool abgeschriebenen GWG beim Steuersparbuch im Bereich Betriebsvermögen - Anlagevermögen des Steuersparbuches keinen Abgang (so wie man es bei "normalen" Anlagegütern macht)????? Sondern tu einfach so, als wenn der Sammelposten inkl. darunter aufgeführtem Handy noch da wäre????

    Dann habe ich

    1. den gleichen Saldovortrag ins Jahr 2018 wie in meiner Ausgangsfrage (prima)

    2. würde der sammmelpool 2016 (im Gegensatz zur Ausgangsfrage) auch weiterhin im Anlageverzeichnis 2018 erscheinen und nicht einfach verschwinden und ich könnte die Afa automatisch am Ende des Jahres über Bereich Betriebsvermögen - Anlagevermögen des Steuersparbuches buchen.

    3. würde das Handy mit seiner Anlagenummer weiterhin in der Auswertung Verzeichnis Anlagegüter vom Steuersparbuch sichtbar sein, obwohl gar nicht mehr vorhanden (etwas unübersichtlich...)


    ist es so dann richtig?

    Vielen dank nochmal für die Hilfe

    Nutze Steuersparbuch 2016 und 2017, mache EÜR,IST-Besteuerung, vorsteuerabzugsberechtigt

  • Ich nochmal, eine Nachfrage habe ich noch:



    Mal unabhängig davon, dass es ja weder Buchgewinn//Buchverlust bei GWG-Verkauf mit afa Pool gibt. Was nutzt ihr als Habenkonto bei der Erlösbuchung?

    1200 Bank 76,28

    AN

    1776 Umsatzsteuer 12,18

    8820 Verkauf Anlagevermögen (bei Buchgewinn) 64,00 ???????????


    Danke nochmal! :)

    Nutze Steuersparbuch 2016 und 2017, mache EÜR,IST-Besteuerung, vorsteuerabzugsberechtigt

  • Moin,


    bei Betrachtung der Zahlen wäre ich hier eher beim "Erlös Verkauf AV (bei Buch*verlust*) #8801... spielt doch aber für die Auswertung in diesem Fall, wie Du ja richtig sagst, keine Rolle - Hauptsache steuerpflichtiger Erlös im Bereich AV...:)


    Viele Grüße

    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Hmh, der Erlös lag doch aber deutlich unter dem aktuellen Buchwert.. oder bin ich blind (soll ja nicht so selten sein) 8) ...

    So kann man aber in Bezug auf die Sammelpostenregelung wohl kaum rechnen/argumentieren.

  • der Erlös lag doch aber deutlich unter dem aktuellen Buchwert.

    aber durch den Defekt war es ja auch nicht mehr so viel wert. 8) :S


    Ich hab es mal getestet.

    Das Steuer:Sparbuch will immer gleich eine Buchung im Anlagenkonto tätigen.

    Darf es aber nicht, weil (wie nesciens mich im Post #3 richtigerweise korrigiert hat) es sich ja um einen Sammelposten handelt.

    (das Vorgehen kann man also ignorieren)

    Egal welches Konto (ob 8820_Gewinn oder 8801_Verlust ) er nimmt und die Buchung auf "Einnahme" stellt hat er immer eine "Steuerpflichtige Einnahme"


    Was ich bei meinem Post oben nicht bedachte war:

    Zitat

    Haufe schreibt:

    GWG-Pools haben den Nachteil, dass es beim Verkauf eines Wirtschaftsgutes nicht erlaubt ist, für die Gewinnermittlung den Buchwert vom Verkaufspreis abzuziehen.

  • Hallo Bautroika,

    genau der Punkt, dass Steuersparbuch auch bei einem Sammelposten einen Abgang buchen will, ist es, weswegen ich ja hier völlig drucheinander kam, weil der Sammelposten im Folgejahr plötzlich weg war.


    Mein Fazit ist daher nun im Steuersparbuch bei Verkauf eines Sammelposten-GWG:


    1. Den Verkauf des GWG (hier handy) im Bereich "Buchung" buchen (ich nehme das 8820, weil der Verkauf eines Sammelposten-GWGS ja immer als voller Erlös gebucht werden muss und man bei Sammelposten ja keinen RBW abgezogen werden darf). Wichtig ist halt, wie Bautoika sagt, dass der volle Erlös (minus UST) zur Einnahme wird.

    2. Im Bereich Betriebsvermögen-Anlagevermögen des Steuersparbuches lasse ich den Sammelposten 2016 (mit nur dem Handy drin) ganz normal weiterlaufen. Ich verändere die Bezeichnung des GWGs (ei Mir Handy) aber mit dem Zusatz VK2017,Beleg xy (damit ich selbst nicht durcheinander komme, dass es das Handy nicht mehr gibt und ich es durch Belleg xy in 2017 verkauft habe). Dadurch kann ich am Ende des Jahres ganz normal die Afa auf den Sammelposten buchen (läuft dann auch über Betriebsvermögen-Anlagevermögen im Steuersparbuch). Und der Sammelposten erscheint dann auch weiterhin in den Folgejahren.


    Und wenn er dann nach 5 jahren (hier 2020) auf Null ist, wird er aufgelöst.


    Vielen Dank für die Hilfe und ich hoffe, dass auch andere damit weiterkommen.


    Beste Grüße:):)

    Nutze Steuersparbuch 2016 und 2017, mache EÜR,IST-Besteuerung, vorsteuerabzugsberechtigt

    • Offizieller Beitrag

    genau der Punkt, dass Steuersparbuch auch bei einem Sammelposten einen Abgang buchen will, ist es, weswegen ich ja hier völlig drucheinander kam

    Will es das denn überhaupt, oder regt es nicht an zu prüfen, ob es ggf. erforderlich ist. Und wenn man der Meinung ist, es sei alles so richtig, was es beim Sammelposten ja definitiv ist, dann kann man diese Meldung doch sicherlich als ok bestätigen bzw. mit "ignorieren Markieren, oder?


    Ein angehängter Screen der Programmmeldung ist in so einem Fall immer sinnvoll.