Firmenwagen / Eigenbeteiligung an der Leasingrate

  • Hallo zusammen,


    ich habe mir jetzt die aktuelleren Einträge angeschaut, finde aber kein vergleichbares 'Szenario'.


    Mein Arbeitgeber übernimmt die Leasingrate komplett für ein Fahrzeug bis max. 50.000,- EUR Bruttolistenpreis. Alle weiteren Kfz-Kosten sind erfasst (Benzin, Versicherungen, Wartungen, ...). Mein Fahrzeug hat einen Listenpreis von 65.000,- EUR, sodass ich den Anteil für die 15.000,- EUR Differenz aus meinem Netto zahle an meinen Arbeitgeber zahle (wird bereits in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt). Die 1 %-Regelung stellt auf die 50.000,- EUR ab. Ich will nun den von mir selbst finanzierten Teil der Leasingrate als Werbungskosten absetzen. Wie sollte ich aus Eurer Sicht den Nachweis führen? Kopien des Leasing-, Arbeitsvertrages (der die Regelung 'höherer Listenpreis' enthält) und eine Gehaltsabrechnung (damit der Abzug / die Eigenbeteiligung erkennbar ist) als Muster sollten genügen - vielleicht noch eine Erklärung im Anschreiben. Oder würdet Ihr das anders machen? Und wo würdet Ihr im Programm den Eintrag vornehmen - 'Werbungskosten | Sonstige Ausgaben'?


    Vorab herzlichen Dank für Eure Hinweise.


    Viele Grüße


    Michael

  • Ob dieses Vorgehen des Arbeitgebers den gesetzlichen Vorschriften entspricht, wage ich zu bewzeifeln. Er muss bei der 1%-Regelung zwingend von den AHK eines Neuwagens ausgehen und davon dann die von dir getragenen Auwendungen abziehen. Kann er dies nicht (weil er diese nicht kennt), muss er die vollen 1% versteuern und du kannst dann in der Einkommensteurerkärung entsprechend korrigieren.


    Sprich zunächst mit deinem Arbeitgeber - der unter Umständen auch einmal seinen Steuerberater hinzu ziehen sollte, bevor du Einträge in deiner eigenen Steuererkärung machst. Eine Kontrollmittellung deines Wohnsitzfinanzamtes reicht aus und dein AG hat eine Lohnsteuersonderprüfung am Hals.

    • Offizieller Beitrag

    Ob dieses Vorgehen des Arbeitgebers den gesetzlichen Vorschriften entspricht, wage ich zu bezweifeln.

    Allerdings.


    Er muss bei der 1%-Regelung zwingend von den AHK eines Neuwagens ausgehen und davon dann die von dir getragenen Auwendungen abziehen. Kann er dies nicht (weil er diese nicht kennt), muss er die vollen 1% versteuern .....

    genau


    Eine Kontrollmittellung deines Wohnsitzfinanzamtes reicht aus und dein AG hat eine Lohnsteuersonderprüfung am Hals.

    Sowie eine Menge Ärger und Kosten. ;)