Feststellungerklärung: Muss das in der Steuererklärung auch noch angegeben werden?

  • Hallo,


    ich mache gerade unsere Steuererklärung. Da meine Frau als Kleinunternehmer selbstständig ist und für den Sitz des Gewerbes ein anderes FA zuständig ist, muss ich ja eine Feststellungserklärung abgeben. Die ist auch soweit fertig.

    Ich frage mich nur gerade: Muss ich dann für meine Frau in der Steuererklärung auch ein gewerbe angeben? Wenn ja, was trage ich da dann für Daten ein? Die gleichen wie in der Feststellungserklärung?


    Gruß


    Daniel

    • Offizieller Beitrag

    Du musst in der ESt-Erklärung selbstverständlich noch die für die Einkommensbesteuerung maßgeblichen Einträge tätigen. Haben wir im Forum aber auch schon oft erklärt.

  • Die Eingabe "anderweitig ermittelt" hilft hier enorm bei den Einkünften aus Gewerbe

  • Du musst in der ESt-Erklärung selbstverständlich noch die für die Einkommensbesteuerung maßgeblichen Einträge tätigen. Haben wir im Forum aber auch schon oft erklärt.

    Dachte ich eben auch. Aber dann wird gemosert dass ich das in der Feststellungserklräung machen muss.

    Die Eingabe "anderweitig ermittelt" hilft hier enorm bei den Einkünften aus Gewerbe

    "Anderweitig ermittelt" habe ich versucht...ich muss aber ein anderes Finanzamt angeben. Und das geht so meine ich nicht...


    Gruß


    Daniel

    • Offizieller Beitrag

    Was mosert welches Programm an welcher Stelle? Dir ist bekannt, dass jedes Programm auch Prüfhinweise gibt, die man dann entsprechend abarbeitet?


    Und man muss mit Sicherheit nicht zwingend ein anderes FA eingeben. Bei jedem FA kann ein Unternehmer mehrere Betriebe verschiedener Art haben, die bei getrennter Buchführung und Bankkonten etc. auch eigenständige EÜRs haben. Da macht das FA dann auch keine offizielle Gewinnfeststellung, sondern regelt das mit den EÜRs über interne Kennzeichnungen.


    Du solltest dann schon einmal die genutzte Software benennen sowie ggf. auch bereinigte Screens der Eingaben und Hinweise anhängen.