Verkauf einer eigengenutzen Immobilie mit Arbeitszimmer

  • Hallo,


    ich habe 2017 meine Immobilie über einen Markler verkauft. Diese habe ich 17 Jahre selbst bewohnt und war zu keiner Zeit vermietet. In dieser Immobilie befanden sich 2 Arbeitszimmer, die beide durch das Finanzamt anerkannt waren (Kleingewerbe).


    Meine Frage ist nun, ob ich z.B. Markler, Notar oder die Vorfälligkeitsgebühren der Bank absetzen kann. Wie gesagt, die Immobilie war nie vermietet.

    Vielen Dank

  • Hallo,


    du solltest dir hier fachlichen Rat holen. Grund: durch den Ansatz eines Arbeitszimmers ist ein Teil des Verkaufes möglicherweise steuerpflichtig geworden (denkt kaum einer dran, wenn er in der Steuererklärung ein Arbeitszimmer ansetzen kann). Dies können wir hier nicht beantworten, da Steuerberatung. Im Rahmen dieser Steuerpflicht könnten dann auch Kosten anteilig berücksichtigt werden. Aber - wie gesagt - hier benötigst du fachliche Hilfe.

    Bei einem nicht zu versteuernden Verkauf (17 Jahre ist länger als die Spekulatiosfrist) können auch keine Kosten angesetzt werden, wenn vorher private Nutzung. Nur: das Finanzamt bekommt eine Kontrollmitteilung über den Verkauf und wird mindestens nachfragen im Rahmen der Einkünfte aus dem Kleingewerbe.

    • Offizieller Beitrag

    du solltest dir hier fachlichen Rat holen. Grund: durch den Ansatz eines Arbeitszimmers ist ein Teil des Verkaufes möglicherweise steuerpflichtig geworden (denkt kaum einer dran, wenn er in der Steuererklärung ein Arbeitszimmer ansetzen kann). Dies können wir hier nicht beantworten, da Steuerberatung.

    Nicht nur, weil es evtl. eine Steuerberatung wäre, sondern vielmehr, da wir die für die für die Beantwortung wichtigen Wertverhältnisse nicht kennen.