Buchung einer Mehrwertsteuerrechnung nach einem Unfall mit Firmenwagen

  • Hallo,

    ich nutze die Funktion EÜR in meinem WISO Steuer Sparbuch 2018 und bräuchte einmal Hilfe bei einer Buchung.


    Ich habe von der DEKRA eine Rechnung erhalten. Der Rechnungsbetrag ist die Mehrwertsteuer eines Gutachtens. Das Gutachten wurde von der DEKRA erstellt, nachdem mir jemand in meinen geparkten Firmenwagen gefahren ist.

    Der Verursacher bzw deren Versicherung hat den Schaden bis auf die Mehrwertsteuer beglichen. Ich muss nun die Mehrwertsteuer bezahlen und würde gerne wissen, welche/s Konten ich für meine Buchung in der EÜR mit Kontenplan EKR 03 dafür nutzen kann.


    Kann mir jemand behilflich sein?

  • Moin,


    Du könntest nur die Vorsteuer buchen ( Konto 1576). Besser, da nachvollziehbar anhand der Buchungen: eine Ausgabe (Kosten für Schadensfälle z. B.) mit Vorsteuer und gleichzeitig die Erstattung der Versicherung netto ("Versicherungsentschaedigungen") - da Du den sehr einschränkten Kostenrahmen nutzt - gibt es halbwegs passende Konten ?


    Viele Grüsse

    Maulwurf

  • Hallo maulwurf23,

    danke für dein Post. Also nur nochmal zur Richtigstellung, der Rechnungsbetrag ist die Mehrwertsteuer aus der Gutachtenrechnung, die netto von der Versicherung gezahlt wurde.

    Ich dachte, ich können diese natürlich auch komplett als Mwst/Vorsteuer im Programm verbuchen.

    Leider habe ich im EKR03 kein Konto 1576 und finde bisher auch nichts, was dazu passen könnte.

    Als Fahrzeugkosten und diese dann netto verbuchen ginge das?

  • Ich dachte, ich können diese natürlich auch komplett als Mwst/Vorsteuer im Programm verbuchen.

    Auch in einfachen Programmen sollte man die GoBD nicht ganz vernachlässigen. maulwurf23 hat den Weg beschrieben, alles andere wäre verbotenes Saldieren! Das bedeutet, du buchst dei Rechnung des Gutachters voll ein (4540, 19% Vorsteuer an 1600 Verbindl. LuL). Dann buchst du die "Zahlung" der Versicherung (1600 Verbindl. LuL an 2742). Dieses Konto ist auch im Modul Einnahmenüberschussrechnung vorhanden, möglicherweise musst du es aktivieren.

    Dann zahlst du den Betrag der Vorsteuer: 1600 Verbindl. LuL an 1200 Bank),


    Genauso gehst du dann auch bei der Rechnung der Werkstatt vor. Nur so ist es korrekt und kommt in die richtigen Zellen der EÜR.

  • Ja, würde auch gehen; also Kfz-Kosten mit Vorsteuer und dann netto die Erstattung "dagegen" - sodass die Vorsteuer dann in der Voranmeldung erscheint und wie die Vorsteuer aus "normalen" Eingangsrechnungen abgezogen werden kann :)

  • Ist m. E. nach die einzig richtige Vorgehensweise. Da aus diesen Rechnungen ja relativ hohe Vorsteuerbeträge resultieren, wird das FA möglicherweise die Vorsteuer verplausibilisieren. Und wenn dann der Aufwand fehlt, gibt es Nachfragen etc. Schlimmstensfalls kommt die Betriebsprüfung ins Haus. Sollte man vermeiden und es geht doch recht einfach.

  • Hallo babuschka,

    danke für deine Ausführungen. Ich stimme dir voll und ganz zu und habe ja auch vor alles ordnungsgemäß zu buchen aber ich weiß eben nicht wie bzw. wo.


    Das 1600 Verbindl. LuL ist bei mir im Programm leider nicht vorhanden.


    Aso und ganz vergessen .... die DEKRA und die Autowerkstatt haben ihre Summen für Gutachten und Reparatur von der Verursacher Versicherung bezahlt bekommen. Ich habe dort keine Einnahmen erhalten. Falls das wichtig zu wissen ist.

  • Das 1600 Verbindl. LuL ist bei mir im Programm leider nicht vorhanden.

    Aber deine Lieferanten - also statt 1600 einfach das entsprechende Konto des Lieferanten nehmen. 1600 ist hier als Oberbegriff über die Summe aller Lieferanten zu sehen (es ist ein Sammelkonto).

    die DEKRA und die Autowerkstatt haben ihre Summen für Gutachten und Reparatur von der Verursacher Versicherung bezahlt bekommen. Ich habe dort keine Einnahmen erhalten. Falls das wichtig zu wissen ist

    Richtig - und diese Summen gehören auf das Konto 2742 Versicherungsentschädigungen. Die direkte Zahlung nennt man vekürzten Zahlungsweg.

    Bitte prüfe auch, dass beide Rechnungen auf deine Firma ausgestellt sind und die Vorsteuer ausweisen - sonst ist es "Essig" mit dem Vorsteuerabzug.

    • Offizieller Beitrag

    Bitte künftig auch einmal der erweiterte Forumssuche softwareübergreifend nutzen. Die Frage gab es eigentlich schon sehr oft und da wurde auch die grundsätzliche Vorgehensweise explizit erläutert.

  • Ich habe ähnlichen Fall. Doch es hieß explizit vom TÜV und vom Anwalt das ich nur die Mwst. bezahlen und diese Mwst. wieder zurückbekommen würde.

    Nach den Darstellungen oben, soll ich den vollen Betrag als Ausgabe deklarieren? So hatte ich es auch erst gemacht - dann taucht die Mwst. ja auch korrekt auf.

    Nur ich habe den Betrag ja nicht bezahlt?!

  • Nur ich habe den Betrag ja nicht bezahlt?!

    und wahrscheinlich auch nicht von der Versicherung erstattet bekommen.

    wenn Du die schreiben über den zu überweisenden USt-betrag hast,


    buchen.

    1576 (anrechenbare VSt.) an 1200 (Bank) fertig

    (als Beleg hast du ja beide Schreiben über fehlende MwSt.)


    lialia :thumbup:

  • Klasse - Danke für die schnellen Antwoten. Unter Freie Buchung konnte ich dann auch die 1576 aktivieren.
    Vielen Dank für die Hilfe (hoff ihr habt alle recht).


    Falls ihr wisst wie und ob ich den hohen Betrag der Versicherung (der allerdings vom Anwalt kam). Also der Schadensersatz. Ob ich den als Einnahme deklarieren muss und wie und wo.


  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Falls ihr wisst wie und ob ich den hohen Betrag der Versicherung (der allerdings vom Anwalt kam). Also der Schadensersatz. Ob ich den als Einnahme deklarieren muss und wie und wo.

    Bitte keine Endlosthreads in dieser Form. Das ist doch wieder ein ganz anderer Sachverhalt und hat mit der Thematik dieses Threads gemein.


    Sofern die erweiterte Forumssuche bei Nutzung geeigneter Suchwörter tatsächlich keine Lösung bietet, bitte insoweit einen neuen Thread eröffnen. Meiner Erinnerung nach gibt es aber mehr als einen Thread zu dem Thema, ggf. auch in anderen Unterforen mit entsprechend abzuleitender Lösung.