Wochenendheimfahrt, Verpflegungspauschale, Doppelte Haushaltsführung?

  • Hallo zusammen, ;(


    Zur Info: Ich bin Bankerin aber seit über 1 Jahr als Zeitarbeitnehmerin in der Bank.


    1. Hauptwohnsitz A.

    2. Zweitwohnsitz B (Achtung: Zweitwohnsitz ist ein Eigentumswohnung von meinem Freund, daher zahle ich keine Miete, ausser essen Hygieneartikel u.s.w.)

    3. Arbeit C.


    Von A nach B sind es 233 km. Von B nach C sind es 68,2 km. Da ich unter der Woche auf der Arbeit bin, fahre ich Mo-Fr. von B nach C, also Hin- und zurück 136,4 km. Jedes Wochenende bin ich zuhause. Zuhause ist A und sind 222 km, also von C nach A.


    Meine Frage:

    1. Wo trage ich ein, dass ich jedes Wochenende zu Hause bin?? (Also Freitag ab 19:00 Uhr bis Montag 05:00 Uhr. Ich fahre Montag früh von A nach C.)

    2. Was muss ich als Nachweiss vorlegen? Bin mit dem PKW.

    3. Wo trage ich meine Fahrten von B nach C ein?

    4. Wo trage ich meine Verpflegungspauschale ein? (Ich arbeite seit über 1 Jahr in C und somit bin ich von Mo- Fr. nicht nicht in A.) In WISO kann ich nur bis 92 Tage eintragen. Was ist mit den anderen Tagen?

    5. Kann ich auch Doppelte Haushaltsführung eintragen? Ich habe doppelte kosten wie z.B. 2 x Hygieneartikel, Kleidung, 2 x essen für den Kühlschrank, 2 x Bettwäsche/Decken, 2x Fitnessstudios, etc.


    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    Gruß

  • Hallo,


    1. Familienheimfahrten --> lies hierzu die Fragezeichen und im steuerlichen Ratgeber nach, was angesetzt werden kann

    2. Z. B. das Kennzeichen des Pkw angeben

    3. Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte

    4. Warum dies? Deine erste Tätigkeitsstätte ist keine Dienstreise. Du hast also nur im Rahmen der doppelten Haushaltsführung einen beschränkten Abzug - auch hier solltest du die Hinweise im Programm und im steuerlichen Ratgeber (über die Suche einfach zu finden) lesen.

    5. Prinzipiell ja, aber nur die tatsächlichen Kosten für die zweite Wohnung. Die erste Wohnung und ihre Kosten sind Privatvergnügen. Wobei ich auch bezweifle, ob das Finanzamt 2x Essen für den Kühlschrankt, 2x Hygieneartikel, 2x Bettwäsche anerkennt. Du kannst nur in A oder B wohnen, essen etc. Kleidung - warum sollte dies etwas mit doppelter Haushaltsführung zu tun haben? Ich sehe hier keinen Zusammenhang. Fitnessstudio ist Privatangelegenheit und wird nicht anerkannt (hängt nicht mit deiner Erwerbstätigkeit zusammen).


    Ansetzen könntest du Kosten wie Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Müll etc., wenn du diese tatsächlich zahlst. Wenn nicht, ist auch keine steuerliche Berücksichtigung möglich. Du würdest sonst gegenüber anderen mit doppelter Haushaltsführung bevorzugt.

  • Hallo Babuschka,


    danke für die Antwort.

    Hallo,


    1. Familienheimfahrten --> lies hierzu die Fragezeichen und im steuerlichen Ratgeber nach, was angesetzt werden kann

    Das habe ich gelesen und hab es aber nicht verstanden, deshalb dachte ich, ich stelle hier meine Fragen.

    Mir ging es aber auch darum.... WO trage ich meine Heimfahrten im WISO ein?


    Hallo,


    3. Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte


    Und WO im WISO trage ich das ein? z. B. unter welcher Kategorie, als Zeitarbeitnehmerin?

  • Geh die Werbungskosten Punkt für Punkt durch - dann kommst du auch zur doppelten Haushaltsführung und dort den Familienheimfahrten.

  • Hallo,


    4. Warum dies? Deine erste Tätigkeitsstätte ist keine Dienstreise. Du hast also nur im Rahmen der doppelten Haushaltsführung einen beschränkten Abzug - auch hier solltest du die Hinweise im Programm und im steuerlichen Ratgeber (über die Suche einfach zu finden) lesen.

    Das was ich aber wissen möchte, steht da nicht, deshalb stelle hier die Frage.

    Ich wohne in A (Hauptwohnsitz) und arbeite in C. Wieso sollte ich keine Verpflegungspauschale bekommen? Von A nach C sind es 233 km und somit bin ich unter der Woche nie in A.

  • Das war nur eine Frage.

    Was heißt nur die tatsächlichen Kosten für die Zweite Wohnung?

  • Geh die Werbungskosten Punkt für Punkt durch - dann kommst du auch zur doppelten Haushaltsführung und dort den Familienheimfahrten.

    Ich habe oben geschrieben, dass ich eine Zweitwohnung habe, aber dafür nichts zahle. Frage: kann ich trotzdem Wochenendheimfahrten eintragen? Ich wohne allein und bin in A (Hauptwohnsitz) ganz normal angemeldet und kann ich trotzdem doppelte Haushaltsführung eintragen?

  • Alles, was an Kosten für die Wohnung entsteht. Generell ist die die Miete mit den Nebenkosten. Kosten der privaten Lebensführung sind hier nicht anzusetzen (also Essen, Trinken, Kleidung, Putzen, etc.). Nur für drei Monate sind Verpflegungsmehraufwendungen ansetzbar, da man sich erst einmal günstige Einkaufsmöglichkeiten am Ort suchen muss.

    Wenn du also keinerlei Kosten an deinen Bekannten zahlst, scheidet mangels finanzieller Belastung ein Ansatz von Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung aus. Die häufig genannte Pauschale ist eine Obergrenze, keine ohne Nachweis ansetzbare Pauschale.

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe hier irgendwie keinerlei beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung. Und welcher Art ist der Haushalt in A überhaupt? Und wann und warum werden Fahrten von A nach B und zurück durchgeführt?

  • Alles, was an Kosten für die Wohnung entsteht. Generell ist die die Miete mit den Nebenkosten. Kosten der privaten Lebensführung sind hier nicht anzusetzen (also Essen, Trinken, Kleidung, Putzen, etc.). Nur für drei Monate sind Verpflegungsmehraufwendungen ansetzbar, da man sich erst einmal günstige Einkaufsmöglichkeiten am Ort suchen muss.

    Wenn du also keinerlei Kosten an deinen Bekannten zahlst, scheidet mangels finanzieller Belastung ein Ansatz von Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung aus. Die häufig genannte Pauschale ist eine Obergrenze, keine ohne Nachweis ansetzbare Pauschale.

    Super danke!

    Das heißt, Wochenendheimfahrten kann ich auch knicken, ohne offizielle doppelte Haushaltsführung?

  • Ich sehe hier irgendwie keinerlei beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung. Und welcher Art ist der Haushalt in A überhaupt?

    Haushalt A ist mein Hauptwohnsitz, dort wohne ich allein und bin dort auch offiziell gemeldet.


    Und wann und warum werden Fahrten von A nach B und zurück durchgeführt?

    Von A nach B werden nur durchgeführt, wenn ich Sonntag Abend zurück fahre.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich den Beitrag Doppelter Haushalt: Zusammenleben mit dem Partner in der Zweitwohnung - so lese, dann sehe ich Deinen gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt in B.

    Zitat
    • Regel bei Verheirateten: Bei einem verheirateten Arbeitnehmer liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen grundsätzlich an dem Ort, an dem sein Ehepartner und ggf. seine minderjährigen Kinder wohnen. Gelegentliche Besuche des Ehepartners am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers sowie das Zusammenleben berufstätiger Ehegatten an dem Beschäftigungsort während der Woche führen dabei für sich genommen noch nicht zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes. Dagegen verlagert sich in der Regel der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort, wenn der Arbeitnehmer dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Familienwohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird.
    • Regel bei Nicht-Verheirateten: Die vorgenannte Regelvermutung ist der Lebenswirklichkeit geschuldet und gilt deshalb nicht nur bei Eheleuten, sondern gleichermaßen bei verpartnerten wie nichtverpartnerten und unverheirateten Lebensgefährten.


    Danach wäre Deine Wohnung in A und die Fahrten dorthin Deine Privatsache. Auf jeden Fall keine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung.


    Die Fahrten zwischen B und C wären so oder so als Fahrten zwischen gewöhnlichem Aufenthalt und 1.Tätigkeitsstätte mit der Entfernungspauschale abzurechnen.

  • Wenn ich den Beitrag Doppelter Haushalt: Zusammenleben mit dem Partner in der Zweitwohnung - so lese, dann sehe ich Deinen gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt in B.

    Zitat
    • Regel bei Verheirateten: Bei einem verheirateten Arbeitnehmer liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen grundsätzlich an dem Ort, an dem sein Ehepartner und ggf. seine minderjährigen Kinder wohnen. Gelegentliche Besuche des Ehepartners am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers sowie das Zusammenleben berufstätiger Ehegatten an dem Beschäftigungsort während der Woche führen dabei für sich genommen noch nicht zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes. Dagegen verlagert sich in der Regel der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort, wenn der Arbeitnehmer dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Familienwohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird.
    • Regel bei Nicht-Verheirateten: Die vorgenannte Regelvermutung ist der Lebenswirklichkeit geschuldet und gilt deshalb nicht nur bei Eheleuten, sondern gleichermaßen bei verpartnerten wie nichtverpartnerten und unverheirateten Lebensgefährten.


    Danach wäre Deine Wohnung in A und die Fahrten dorthin Deine Privatsache. Auf jeden Fall keine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung.

    Danke. Das das keine Doppelte Haushaltsführung ist, war mit jetzt klar. Ich bin aber in B offiziell nicht gemeldet, also ist das nicht mein Lebensmittelpunkt, oder?Dachte nur wenn man dort gemeldet ist?! Das hei?t, ich komme auch keine Verpflegungspauschale?

    Wenn ich den Beitrag Doppelter Haushalt: Zusammenleben mit dem Partner in der Zweitwohnung - so lese, dann sehe ich Deinen gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt in B.

    Zitat

    Die Fahrten zwischen B und C wären so oder so als Fahrten zwischen gewöhnlichem Aufenthalt und 1.Tätigkeitsstätte mit der Entfernungspauschale abzurechnen.

    Entfernungspauschale????? Ich dachte unter Reisekosten? Und wenn Reisekosten, würde ich so gern wissen wie ich das mache. Im Programm kann ich Auswärtstätigkeit zusammengefasst oder einzeln eintragen inkl. Verpflegungspauschalen. Ich habe vom 07.03. bis 31.12 in Punkt C gearbeitet und weiss einfach nicht wie ich die Verpflegungspauschale eintragen soll. Da er ja nur 92 Tage übernimmt.

    • Offizieller Beitrag

    Danke. Das das keine Doppelte Haushaltsführung ist, war mit jetzt klar. Ich bin aber in B offiziell nicht gemeldet, also ist das nicht mein Lebensmittelpunkt, oder?Dachte nur wenn man dort gemeldet ist?! Das hei?t, ich komme auch keine Verpflegungspauschale?

    Maßgeblich sind immer die tatsächlichen Verhältnisse und nicht das Melderecht.


    Entfernungspauschale????? Ich dachte unter Reisekosten? Und wenn Reisekosten, würde ich so gern wissen wie ich das mache. Im Programm kann ich Auswärtstätigkeit zusammengefasst oder einzeln eintragen inkl. Verpflegungspauschalen. Ich habe vom 07.03. bis 31.12 in Punkt C gearbeitet und weiss einfach nicht wie ich die Verpflegungspauschale eintragen soll. Da er ja nur 92 Tage übernimmt.

    Die Fahrten zwischen B und C wären selbst bei Annahme einer doppelten Haushaltsführung als Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte mit der Entfernungspauschale anzusetzen.

  • Danke. Das das keine Doppelte Haushaltsführung ist, war mit jetzt klar. Ich bin aber in B offiziell nicht gemeldet, also ist das nicht mein Lebensmittelpunkt, oder?Dachte nur wenn man dort gemeldet ist?! Das hei?t, ich komme auch keine Verpflegungspauschale?

    Maßgeblich sind immer die tatsächlichen Verhältnisse und nicht das Melderecht.


    Dann kann man ja erzählen was man will. Dann kann man ja auch übertreiben und sagen, das man statt 68 km auch sagen , dass man 100 km weit er weg ist von derArbeit. Wer soll das denn kontrollieren?? Habe zwar sowas nicht vor, aber dann kann das doch jeder so machen.

    Entfernungspauschale????? Ich dachte unter Reisekosten? Und wenn Reisekosten, würde ich so gern wissen wie ich das mache. Im Programm kann ich Auswärtstätigkeit zusammengefasst oder einzeln eintragen inkl. Verpflegungspauschalen. Ich habe vom 07.03. bis 31.12 in Punkt C gearbeitet und weiss einfach nicht wie ich die Verpflegungspauschale eintragen soll. Da er ja nur 92 Tage übernimmt.

    Die Fahrten zwischen B und C wären selbst bei Annahme einer doppelten Haushaltsführung als Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte mit der Entfernungspauschale anzusetzen.

    Ich mein, ich hätte mal gelesen, dass Zeitarbeitnehmer Ihre Fahrten unter Reisekosten eintragen sollen und nicht unter Entfernungspauschale.

    • Offizieller Beitrag

    Ich mein, ich hätte mal gelesen, dass Zeitarbeitnehmer Ihre Fahrten unter Reisekosten eintragen sollen und nicht unter Entfernungspauschale.

    Du versicherst mit Abgabe der Erklärung die Richtigkeit Deiner Angaben und hast ggf. weitere Konsequenzen zu tragen. Abgesehen davon kann das FA ja auch entsprechende Nachweise verlangen.


    Ich mein, ich hätte mal gelesen, dass Zeitarbeitnehmer Ihre Fahrten unter Reisekosten eintragen sollen und nicht unter Entfernungspauschale.

    Sorry, das mit der Zeitarbeit hatte ich in der Tat überlesen.


    2014-10-24-ergaenztes-bmf-schreiben-reform-steuerliches-reisekostenrecht.pdf

  • Ich glaub das WISO ist nichts für mich. Ich weiß immer noch nicht, wo ich das alles im Programm eintragen soll. Es gibt keine Hilfe und keine Antworten auf meine Fragen. Kann ich oder muss ich Im Programm Auswärtstätigkeit zusammengefasst oder einzeln eintragen? Und was ist mit Verpflegungspauschalen. Ich habe vom 07.03. bis 31.12 in Punkt C. bei 2 verschiedene Banken gearbeitet und weiss einfach nicht WO im Programm ich das alles eintragen soll. Außerdem weiss ich nicht, wie und ob ich die Verpflegungspauschale ausfüllen muss oder soll. Immer wenn ich alle Felder ausfülle meckert das Programm.