PC/Rechner 2017 gekauft komplett abschreiben? 2018 kauf eines neuen möglich? Ersteinrichtung Arbeitszimmer Abschreibung Frage

  • Hallo liebe Forengemeinde, ich bin neu hier und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen;)


    Der 31. Mai rückt ja immer näher und nun muss ich also auch mal wieder langsam eine Steuererklärung machen...Allerdings habe ich noch ein paar Fragen dazu:


    Ich habe im Juni 2017 eine neue Arbeit begonnen, diese wird ausschließlich von zu Hause ausgeübt im Home Office, Dafür habe ich mir Anfang August einen neuen "günstigen" Rechner gekauft, (damit ich überhaupt erstmal etwas zum arbeiten habe) der inkl. MwSt. ein wenig über 420€ gekostet hat... Sprich nach der Regelung die 2017 so gegolten hat, könnte ich diesen ja komplett abschreiben oder? (Habe 90% Beruflich angegeben, da man ja auch mal was privat daran macht).


    Wäre es denn dann möglich, dass ich 2018 mir wieder einen neuen Rechner kaufen könnte (mit mehr Ausstattung und Leistung und co) und diesen dann abschreiben kann? Oder ist dies nicht möglich und ich muss trotzdem 3 Jahre wie bei einer normalen Abschreibung warten?


    Ich habe mir auch einen Bürostuhl für 140€ einen Tisch für insgesamt 65€ und ein Regal für 20€ gekauft, diese kann ich doch komplett für 2017 abschreiben oder? Weil die ja den Wert von diesen 410€ Netto nicht überschritten haben? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?


    Ich hoffe sehr die Profis von hier können mir weiterhelfen:)


    MfG

  • Dafür habe ich mir Anfang August einen neuen "günstigen" Rechner gekauft, (damit ich überhaupt erstmal etwas zum arbeiten habe) der inkl. MwSt. ein wenig über 420€ gekostet hat... Sprich nach der Regelung die 2017 so gegolten hat, könnte ich diesen ja komplett abschreiben oder?

    Nein, maximal als Sammelposten, was sich aber wegen der 5 Jahre nicht lohnt. Über 410 Euro netto musst du Anlagevermögen angeben (Büroausstattung) und über 3 Jahre abschreiben. Dass der Rechner gebraucht ist, spielt hier leider keine Rolle. Du müsstest nachweisen, dass er keine drei jahre mehr seine Dienste tun kann, was schwierig werden könnte.

    Wäre es denn dann möglich, dass ich 2018 mir wieder einen neuen Rechner kaufen könnte (mit mehr Ausstattung und Leistung und co) und diesen dann abschreiben kann?

    Das hängt doch an deinen Finanzen. Es wäre ein zweiter Rechner (Nachweis für beide Rechner über betriebliche Nutzung erforderlich) und ebenfalls Aktivierung - hier gilt aber jetzt die Grenze von 800 Euro netto. Wenn du nur einen Rechner dienstlich benötigst, musst du den anderen zum Verkehrswert entnehmen.

    Ich habe mir auch einen Bürostuhl für 140€ einen Tisch für insgesamt 65€ und ein Regal für 20€ gekauft, diese kann ich doch komplett für 2017 abschreiben oder?

    Ja - unter 150 Euro ist Sofortaufwand. Zwischen 150 und 410 Euro hast du GWG (oder Sammelposten bis 1.000 Euro mit 5 Jahren AfA).

  • Danke nesciens:)


    Der PC ist nicht gebraucht gewesen sondern neu :)ich habe hier eine Rechnung über 424,15€ inkl. MwSt. vorliegen ;) Kann ich den dann nun komplett für 2017 abschreiben oder muss ich dafür die 3 Jahre Regelung nutzen?

    Wenn ich ihn über 3 Jahre abschreiben sollte, kann man ja noch angeben ob man Zubehörteile oder Erweiterungen für das Arbeitsmittel angeschafft hat, dann könnte ich den Monitor zusätzlich mit angeben oder? Wenn ich das richtig verstanden habe läuft dann für beides insgesamt die Abschreibung über 3 Jahre oder?


    Der Monitor hat übrigens auch nur 138€ gekostet. Dieser kann aber nicht mit der Sofortaufwand-Regelung abgeschrieben werden, da er nicht selbstständig bzw. eigenständig nutzbar ist richtig?


    Den Tisch, Bürostuhl, und Regal kann ich also jeweils extra auflisten und jeweils die komplette Abschreibung für 2017 einstellen? Oder muss ich die auf mehrere Jahre verteilen, sorry das ich deswegen nochmal Nachfrage aber bevor ich etwas falsches angebe lieber nochmal zur Sicherheit:)


    Da ich übrigens nur von zu Hause aus arbeite, und zwingend für meinen Beruf das Internet benötige, habe ich die Kosten komplett eingetragen sprich 100% werden diese dann wohl auch komplett anerkannt oder wird dort wohl etwas abgezogen bzw. gekürzt? Wie gesagt, mir wird kein anderer Arbeitsplatz gestellt.


  • Bei dem Preis handelt es sich auf jeden Fall um ein GWG (die Grenze 410 Euro ist immer ohne USt.). Daher aufnehmen in GWG (Konto 0480) und dann am Jahresende voll abschreiben.

    Alles unter 150 Euro (netto) kann sofort in den Aufwand gebucht werden, richtig. Beim Monitor gilt dies allerdings nicht, da nicht selbständig nutzbar. Diese Kosten müssen beim PC hinzuaddiert werden, womit der PC insgesamt über die 410 Euro netto kommt, also aktiviert werden muss und über 3 Jahre abgeschrieben wird.


    Bei den Internetkosten wirst du einen Teil privat tragen müssen - niemand wird dir glauben, dass du das Internet nicht auch privat benutzt. Ohne Nachweis akzeptieren die Finanzämter eine Aufteilung 50:50. Wenn du mehr geschäftlich ansetzen möchtest, musst du für mindestens drei Monate genau aufdröseln, wann du geschäftlich und wann privat im Internet bist. Handschriftliche Aufschriebe werden hier nicht anerkannt. Also dürfte es schon schwierig werden, eine andere Aufteilung dem Finanzamt nachzuweisen.

  • Danke nesciens,


    kann ich nicht erstmal die vollen Kosten bei dem Internetzugang ansetzen? Ich meine kürzen können sie diese ja immer noch...


    Vielleicht wird ja auch ein wenig mehr als 50% anerkannt?

  • Danke Bautroika,



    ich hatte übrigens nochmal kurz mit dem Finanzamt telefoniert, nun wurde mir gesagt ich müsste, da es erstmalig ist ein Schreiben vom Arbeitgeber mit beifügen das ich ausschließlich im Home-Office arbeite, nur wo kann man dies denn Anhängen? In der Software habe ich dafür bisher noch keinen Punkt gefunden oder ist dies überhaupt nicht möglich? Wenn nicht, wie macht man das dann am besten?

  • Vielleicht wird ja auch ein wenig mehr als 50% anerkannt?

    Vielleicht - aber vielleicht nehmen sie es auch als Anlass, deine EÜR genau zu prüfen. Man sollte nicht zun "gierig" sein ...

  • Dank nesciens,


    es geht ja nicht darum um "gierig" zu sein... das ist auch nicht mein Ziel.


    Ich arbeite wie gesagt komplett von Zuhause... Sprich mir steht kein Büro und auch keine andere Möglichkeit zur Verfügung.


    Für meine Arbeit brauche ich allerdings auch zwingend den Internetanschluss (Online-Redakteur) so dass dies eins meiner Hauptarbeitsmittel ist.


    Kann man dann normalerweise auch nur 50% abschreiben oder ist wegen den beruflichen Vorraussetungen dann vielleicht doch etwas anderes bzw. anders ansetzbar?

    • Offizieller Beitrag

    Kann man dann normalerweise auch nur 50% abschreiben oder ist wegen den beruflichen Vorraussetungen dann vielleicht doch etwas anderes bzw. anders ansetzbar?

    In Zeiten der Internet-Flatrates inklusive Festnetz-Flatrate, die nun, zumindest bei den unter 60-jährigen, nahezu jeder Haushalt haben dürfte, würde ich ebenfalls zu 50% tendieren. Alles andere wäre nur mittels detaillierter Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum zu regeln. Und das möchtest Du Dir bestimmt nicht antun.

  • auch @nesciens - es gibt hier keine EÜR, denn es handelt sich um Werbungskosten: PC + Monitor waren 2017 netto über 410,-- und müssen auf drei Jahre verteilt werden - monatsgenaue AfA.

    Büromöbel können gleich abgeschrieben werden, da jedes Teil unter 410,--.

    Ansatz der Internetkosten - schätzen, oder können sie genau aufgeteilt werden?

    Eine Bescheinigung des Arbeitgebers kann man auch per Post dem Finanzamt einreichen!

  • lialia Danke :)


    Eine kurze Frage habe ich allerdings noch... bei Kosten für das Arbeitszimmer da kann man ja auswählen Heizung, Miete, Mietnebenkosten usw. muss ich da alles extra aufschlüsseln oder kann ich da jeweils auch den Monatlichen Gesamtbetrag inkl. Nebenkosten und Heizung eintragen?


    Ich hatte mir letztes Jahr auch eine Anti-Virensoftware gekauft, muss man die dann unter Werbemittel und Beruflich genutzte Gegenstände abschreiben oder gibt es dafür irgendwo noch einen extra Punkt den ich bisher übersehen habe?

    • Offizieller Beitrag

    Eine kurze Frage habe ich allerdings noch...

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