Erste Steuererklärung - Studienkosten rückwirkend absetzen

  • Hallo zusammen,


    ich benutze steuer:Sparbuch 2018 und versuche gerade meine erste Steuererklärung machen. Ich habe mein Masterstudium Ende 2013 angefangen und letztes Jahr beendet. Letztes Jahr habe ich auch angefangen zu arbeiten. Ich hatte keine großen Kosten wegen des Studiums, außer Semesterbeitrag (ca. 150 EUR/Semester, also ~1000 EUR). Kann ich es von meiner Steuer absetzen? Wenn ja, wo muss ich es genau eintragen? Vielen Dank!

  • Vielen Dank für die Antwort! Ich benutze steuer:Sparbuch 2018.

    Ich weiß, dass es generell möglich ist, mein Problem ist bloß, dass ich keine Ahnung habe, wie ich es genau eintragen soll. In dem Artikel wird auch nur beschrieben, dass man jedes Jahr als Student eine Steuererklärung abgeben sollte, wo man "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzt. Der Zug ist für mich schon abgefahren, ich bin kein Student mehr, und in dem Artikel wird auch nicht beschrieben, wie man in diesem Fall vorgehen soll, nur dass man die Kosten auch rückwirkend absetzen kann.

    Vielleicht liegt es daran, dass Deutsch nicht meine Muttersprache ist und ich aus diesem Grund mit den Fachbegriffen nicht klarkomme, aber ich habe wirklich schon versucht, selber darauf zu kommen, wie ich es machen soll. Danke im Voraus!

  • Hallo davitomi,


    Eingegeben werden die Kosten immer unter der Rubrik „unselbständige Tätigkeit“ (Anlage N bei den Formularen). Alle Kosten gehören zu den Werbungskosten - bei Masterstudium müsste es schon Fortbildung sein.

    Der Zug ist noch nicht abgefahren - du kannst auch jetzt noch die Erklärungen für 2013 bis 2017 abgeben. Dabei solltest du mit 2013 anfangen.

    • Offizieller Beitrag

    Der Zug ist für mich schon abgefahren, ich bin kein Student mehr, und in dem Artikel wird auch nicht beschrieben, wie man in diesem Fall vorgehen soll, nur dass man die Kosten auch rückwirkend absetzen kann.

    Rückwirkend heißt, wie schon mein Vorredner sagte, daß Du die Erklärungen für die entsprechenden Jahre rückwirkend abgibst. Also nicht alles zusammen "rückwirkend" in der Steuererklärung für 2017, sondern immer nur das, was im jeweiligen Jahr angefallen war. Das Masterstudium fällt dann in den Werbungskosten unter Fortbildungskosten. Du brauchst also auch die alten Programmversionen für die jeweiligen Jahre.