Kranken- und Pflegeversicherung für die Kinder als Sonderausgaben geltend machen

  • Hallo zusammen,


    vorab folgende Informationen, die für die Frage wahrscheinlich von Bedeutung sein werden:

    Ich bin 20 Jahre alt und wohne noch bei meiner alleinerziehenden Mutter, die einen Anspruch auf Kindergeld hat. Zudem absolviere ich derzeit ein duales Studium und erhalte dafür eine Ausbildungsvergütung. Da ich auch die Steuererklärung für meine Mutter mache, bin ich darauf aufmerksam geworden, dass die Eltern die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Kinder als Sonderausgaben geltend machen können (sofern Anspruch auf Kindergeld besteht und das Kind Versicherungsnehmer ist).

    • In der Steuererklärung meiner Mutter trage ich "meine Versicherungsbeiträge" unter der Anlage Kind, Zeile 31 ff. ein. Da man die Beiträge allerdings nicht mehrfach geltend machen kann, muss ich die Beiträge aus meiner Steuererklärung entfernen. Muss ich in meiner Steuererklärung unter der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 12/14 statt der "bezahlten Beiträge" einfach 0,00 € eintragen? Oder gibt es hierfür eine andere Möglichkeit? (Wenn ich dies exakt so in Steuer Start eingebe, erscheint jedoch der Fehler, dass trotz Sozialversicherungspflicht keine Arbeitnehmerbeiträge erfasst wurden.)


    Nun zu meiner zweiten Frage, die leider nicht ganz zum o.g. Thema passt. Ich wollte zusätzlich für meine Mutter einen Antrag auf Lohnsteuer Ermäßigung stellen.

    • Der Sachverhalt (Änderung des Kinderfreibetrages) fällt in den Zeitraum ab dem 01.01.2017. Kann meine Mutter diese "rückwirkende Änderung" zusammen mit der Steuerklärung abgeben, so dass der gesamte Freibetrag entsprechend für 2017 berücksichtigt wird? Meiner Meinung nach ist das laut der Beschreibung des Antrages möglich.


    Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten.


    Viele Grüße

    Marcel

    • Offizieller Beitrag

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    Im Übrigen geht der Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag immer nur für das laufende Kalenderjahr. Wie sollte der AG das beim Lohnsteuerabzug ansonsten auch berücksichtigen?