vereinnahmte Umlagen für 2017 vom Mieter

  • Guten Tag,


    "Umlagen, die der Vermieter für die Neben- und Betriebskosten erhebt, sind ein Bestandteil der Mieteinnahmen. Auch dann, wenn der Mieter die vom Vermieter geschuldete Zahlung bestimmter Nebenkosten übernimmt. Wenn Umlagen im Steuerjahr an die Mieter zurückgezahlt worden sind, so ist der vom Vermieter vereinnahmte Betrag der Umlagen um die an die Mieter zurückgezahlten Umlagen zu vermindern und der Saldo in den entsprechenden Bereich einzutragen."


    Vllt kann mir jemand das genau erklären? Das heisst, wenn ich meinem Mieter eine Gutschrift seiner Nebenkostenabrechnung zurück schicke kann ich das um den Betrag X mindern. Wenn die Umlagen aus 2017 sind und ich meinem Mieter das Guthaben im Jahr 2018 ausgezahlt habe, kann ich das dann im Steuerjahr 2017 mindern oder muss das dann im Steuerjahr 2018 eingetragen werden. Weil irgendwo stand das es auf den Zahlungszeitpunkt ankommt.


    Bin neu als Vermieter und das Steuer-Deutsch, trägt oft nicht hilfreich dazu bei ;)


    Mit freundlichen Grüßen


    js


    ( Steuererklärung wird mit Wiso Steuer-Mac gemacht )

    • Offizieller Beitrag

    Weil irgendwo stand das es auf den Zahlungszeitpunkt ankommt.

    Genau, wie immer gilt nach § 11 EStG das Zufluss-/Abflussprinzip.


    ( Steuererklärung wird mit Wiso Steuer-Mac gemacht )

    Und warum postest Du dann nicht im entsprechenden Unterforum? Habe es dann mal dahin verschoben.

  • Hallo,


    da es sich nicht, meiner Meinung nach, um ein softwarespezifisches Problem handelt, .


    Sondern um eine "allgemeine" Steuerfrage, war es meiner Meinung nach dort genau richtig aufgehoben.


    Bin auch der Meinung das man als "Neuling" nicht nur § um die Ohren geworfen bekommen sollte, auch wenn es für Sie als Steuer- und Profiforumbenutzer, es vllt langweilt.


    Aber trotzdem Danke für Ihre Bemühung.


    Mit freundlichen Grüßen


    js

    • Offizieller Beitrag

    da es sich nicht, meiner Meinung nach, um ein softwarespezifisches Problem handelt, .


    Sondern um eine "allgemeine" Steuerfrage, war es meiner Meinung nach dort genau richtig aufgehoben.

    Die aber spätestens dann im Unterforum zu landen hat, wenn man Dir Hinweise zur Lösung/Antwort in der Programmhilfe/-suche/-bedienung geben möchte.


    Bin auch der Meinung das man als "Neuling" nicht nur § um die Ohren geworfen bekommen sollte, auch wenn es für Sie als Steuer- und Profiforumbenutzer, es vllt langweilt.

    Das hat nicht mit Langeweile zu tun. Gerade beim § 11 EStG handelt es sich um eine Vorschrift des EStG, die in den Formulierungen seiner Grundsätze wirklich leicht verständlich und mit einfachen Worten formuliert ist:

    Zitat


    1) 1Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.

    Zitat

    (2) 1Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.

    Wie soll man diese Grundsätze jetzt mit noch einfacheren Worten formulieren? ?(


    Du wirst Dich als Vermieter mit den daraus erzielten Einkünften mit noch ganz anderen Vorschriften des EStG beschäftigen müssen.

  • Hallo,


    ich bin ganz neu im Forum und habe folgende Fragen als Verpächter in Zusammenhang mit den Umlagen (konkreter Fall "Stromverbrauch"), die ich mit meinem Pächter verrechne:

    • Ich, als Verpächter rechne mit dem Stromversorger direkt ab. Über einen privaten, geeichten Unterzähler rechne ich mit meinem Pächter seinen Verbrauch (Umlagen) ab. Der Betrag, den ich vom Pächter einnehme, ist ganz klar eine Einnahme und wird als solche in die Steuererklärung einfliessen.

    Um meine Frage einfacher zu gestalten, ein Beispiel:

    • Meine Gesamtstromrechnung beträgt 100,00 €. Diesen Betrag bezahle ich als Verpächter direkt an den Stromversorger.

      Der Pächter bezahlt an mich seinen Verbrauch in Höhe von 30,00 €. Das ist eine Einnahme, die ich versteuern muss und diese Einnahme fliesst in die Steuererklärung.

      Diese 30,00 € ist, aus logischer Sicht, für mich als Verpächter gleichzeitig eine Ausgabe, da ich diesen Betrag (enthalten in meiner 100 € Rechnung) an den Stromversorger weiter gebe.

      Fragen:

    • Wo im "WISO Steuer" nehme ich die 30 € als Einnahme auf?
    • Wo im "WISO Steuer" nehme ich die 30 € als Ausgabe auf?

    Vielen Dank für Eure Unterstützung!

    • Offizieller Beitrag

    Bitte nicht einfach wild immer in irgendeinen Thread hinein posten.


    Deine eigenen Fragen aus dem anderen thread hatte ich in einen eigenen Thread verschoeben: vereinnahmte und verausgabte Nebenkosten als Vermieter eingeben


    Wobei die Antwort auf Deine Frage hier eigentlich auch schon oben in den vorherigen Posts beantwortet ist. In den Windows-Versionen der Software ist es nicht anders.