Guten Tag,
"Umlagen, die der Vermieter für die Neben- und Betriebskosten erhebt, sind ein Bestandteil der Mieteinnahmen. Auch dann, wenn der Mieter die vom Vermieter geschuldete Zahlung bestimmter Nebenkosten übernimmt. Wenn Umlagen im Steuerjahr an die Mieter zurückgezahlt worden sind, so ist der vom Vermieter vereinnahmte Betrag der Umlagen um die an die Mieter zurückgezahlten Umlagen zu vermindern und der Saldo in den entsprechenden Bereich einzutragen."
Vllt kann mir jemand das genau erklären? Das heisst, wenn ich meinem Mieter eine Gutschrift seiner Nebenkostenabrechnung zurück schicke kann ich das um den Betrag X mindern. Wenn die Umlagen aus 2017 sind und ich meinem Mieter das Guthaben im Jahr 2018 ausgezahlt habe, kann ich das dann im Steuerjahr 2017 mindern oder muss das dann im Steuerjahr 2018 eingetragen werden. Weil irgendwo stand das es auf den Zahlungszeitpunkt ankommt.
Bin neu als Vermieter und das Steuer-Deutsch, trägt oft nicht hilfreich dazu bei
Mit freundlichen Grüßen
js
( Steuererklärung wird mit Wiso Steuer-Mac gemacht )