Verbuchung von kurzfristig Beschäftigte ohne AG Pauschalsteuer

  • Hallo, habe folgende Frage:

    Beschäftigt ist meine Frau als kurzfristig Beschäftigte ohne pauschalierte Steuer. Die Lohnabrechnung wird extern gemacht. Verbuchen muss ich. Das Gehalt buche ich auf 4190 und die ges.Sozialabgaben (werden ja abgebucht) über 4130. Was mache ich mit der Lohnsteuer, die ich ja erst jährlich (letztes Jahr noch Alleinunterhalter) zahlen muss, aber keine Betriebsausgaben sind. Wie verbuche ich die? Monatlich? Jährlich? :wacko:

    Danke für die Antwort.

  • Moin,


    wenn aufgrund von Steuerklasse 5 oder 6 tatsächlich Lohnsteuer anfällt, ist diese monatliche an das Finanzamt zu melden. Da diese ja im Gesamtbrutto enthalten ist, könntest Du die Zahlung splitten in den Auszahlungsbetrag (an die werte Gemahlin) und die Lohnsteuerabrführung an's FA; also beides auf 4190 bzw. 4195 "Löhne für Aushilfsjobs".

    Warum ist in Deinem Fall die Lohnsteuer keine Betriebsausgabe ?


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Moin, moin (waren gerade ein paar Tage an der Nordsee, unheimliche nette Menschen), zurück zum Thema:

    Nach m.E. muss die Lohnsteuer monatlich, vierteljährlich oder jährlich gemeldet werden. Dies ist abhängig von der Lohnsteuer, die in letzten Jahr gezahlt wurde (bei mir 0,00€, daher jährlich). Und ich dachte, Lohnsteuer ist das Problem des AN, abgeführt wird es jedoch vom AG. Angenommen: 500,00€brutto, davon rund 8,00€ Sozialabgaben und 80 € Einkommensteuer. Die 8 € buche ich wie beschrieben auf 4130/1200, die 420,00€ gehen auf das Konto meiner Frau 4190/1200. Und die 80 € Steuern (die ich ja erst am Jahresende fällig werden) wohin damit? Oder buche ich die 500€ als Betriebsausgabe und splitte ich? Müßte ein Konto für Verbindlichkeiten geben, gibt es aber im SKR03 nicht.

    Gruß Neuer100

  • Bezüglich der Intervalle der Abführung hast Du vollkommen recht, ich war da gedanklich wohl bei der Einbehaltung vom Lohn... also aufgrund der genannten Zahlen dann wohl eher jährlich :) .. wobei aber die Grenze zum Minijob doch dann überschritten ist ?


    Da bei der EÜR ja für die Gewinnermittlung der Zahlungszeitpunkt relevant ist, würde ich die Jährliche Lohnsteuer dann auch (wie Deine monatlichen Lohnzahlungen) auf das Konto 4190 buchen.

    waren gerade ein paar Tage an der Nordsee, unheimliche nette Menschen),

    Find' ich auch; wenn auch mitunter etwas wortkarg, das muss man mögen ...:whistling: :thumbup:

  • Bezüglich der Intervalle der Abführung hast Du vollkommen recht, ich war da gedanklich wohl bei der Einbehaltung vom Lohn... also aufgrund der genannten Zahlen dann wohl eher jährlich :) .. wobei aber die Grenze zum Minijob doch dann überschritten ist ?


    Da bei der EÜR ja für die Gewinnermittlung der Zahlungszeitpunkt relevant ist, würde ich die Jährliche Lohnsteuer dann auch (wie Deine monatlichen Lohnzahlungen) auf das Konto 4190 buchen.

    waren gerade ein paar Tage an der Nordsee, unheimliche nette Menschen),

    Find' ich auch; wenn auch mitunter etwas wortkarg, das muss man mögen ...:whistling: :thumbup:

    Alles klar, danke für die Antworten.

  • Die Lohnabrechnung wird extern gemacht. Verbuchen muss ich.

    Damit ist der TE aber doch Arbeitgeber und muss die Lohnsteuer entsprechend abführen. Im ersten Jahr monatlich, erst danach wird über den Rhythmus entschieden. Und auch bei jährlicher Zahlung geht die Lohnsteuer über das Konto 1755/1740

  • Moin @nesciens ,


    die Buchung über Verbindlichkeitskonten ist doch bei der Netto-Methode nicht zwingend erforderlich (auch wenn es, gerade bei mehreren Mitarbeitern, die Übersichtlichkeit ungemein erhöht), oder ?


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Meines Erachtens muss bei geringfügig Beschäftigten mindestens eine Dauermeldung gemacht werden (bei gleichbleibenden Lohn pro Monat). Die Knappschaft zieht dann quartalsweise ein. So steht es zumindest auf den Seiten der Minijobzentrale.

  • Hallo, ich habe noch einmal eine Frage:

    Die Lohnabrechnung für den kurzfristig Beschäftigten wird über ein Lohnbüro gemacht. Ich bekomme die Abrechnung dann immer geschickt. Ich überweise dann den Nettolohn, die Umlagen an die Knappschaft werden abgebucht. Lohn und Umlagen verbuche ich in der EÜR. Was ist mit der Lohnsteuer. Ich muss erst am Jahresende ein Meldung an das Finanzamt machen. Ich buche die Lohnsteuer im Augenblick nicht, sondern wollte diese einfach Kostenneutral (ist ja kein betrieblicher Aufwand) am Jahresende abbuchen lassen (Finanzamt bucht ja ab). In der EÜR wird dann der Gesamtbetrag einfach auch kostenneutral gebucht.Ist dies so richtig? Oder muss ich eine Verbindlichkeitsbuchung jeden Monat machen?

    Danke für die Info.

  • Nein, wie gesagt: wenn Du ohne Verbindlichkeiten buchst, geht die Lohnsteuer auch auf 4190.


    Kostenneutral ist die LSt ja nur insofern, dass sie nicht eine eigene Ausgabe darstellt, sondern im Bruttolohn enthalten ist ;)

  • Danke Maulwurf23. Wenn ich die Lohnsteuer monatlich buchen würde, müßte ich den Bruttolohn splitten, einmal als Gehalt netto, dann die Lohnsteuer+Knappschaft auf Verbindlichkeiten. Ist mir zu viel Aufwand. Wenn ich die Lohnsteuer auf einen Rutsch am Jahresende buchen kann, ist es einfacher.

  • Hallo Maulwurf 23 (oder andere Forummitglieder) habe noch einmal eine Frage zu dem Thema:


    Die von dir angesprochene 4190 ist doch das Konto für Aushilfslöhne. Da hat doch die Lohnsteuer nichts zu suchen oder? Meine kurzfristig Beschäftige bekommt jeden Monat ihren Lohn netto von mir überwiesen und dies verbuche ich unter 4100 (Löhne) und Bank. Evtl. müßte hier 4190 an Bank gebucht werden, ist aber sicher nicht schlimm. Die Knappschaft bucht ab, dies verbuche ich dann entsprechend als Aufwand. Die monatliche Lohnsteuer (steht ja auf der Monatsabrechnung des Abrechnungsbüros) habe ich bis jetzt gar nicht verbucht, da ich erst am Jahresende eine Lohnsteueranmeldung machen muss. Dachte, da schreibe ich alle einbehaltene Beträge rein und die FA bucht die dann einfach ab. Muss ich die auch irgendwie dann verbuchen? Einfach nach der FA-Abbuchung über 1590 (durchlaufender Posten) Darf ja meinen Gewinn nicht schmälern, hab die Beträge ja nur einbehalten.

  • Moin,


    nein, "durchlaufend" ist die Lohnsteuer nicht :

    Kostenneutral ist die LSt ja nur insofern, dass sie nicht eine eigene Ausgabe darstellt, sondern im Bruttolohn enthalten ist

    Anhand Deines Beispiels: die Auszahlung an Deine Frau beträgt 420,00 € netto, die 80,00 € werden dann am Jahresende an`s FA gezahlt: damit stehen auf dem Konto 4190 dann 500,00 €, was ja dem Bruttolohn entspricht und die Gesamtausgabe darstellt. Ich weiss nicht, wie ich das anders erklären könnte, man versteht sich selber ja meistens ganz gut ...:)


    Viele Grüße

    Maulwuf

  • Moin, moin, ich buche ja alles immer ganz gut, hier bin ich einfach blöde. Bitte nochmal:


    Ich mache eine Splittbuchung (?): 500 € auf 4190, die splitte ich mit 420 € an Bank und mit 80 € an ein Verbindlichkeitskonto (welches?) Am Jahresende, wenn das FA dann die Lohnsteuer abbucht, löse ich das Verbindlichkeitskonto auf. Bin ich jetzt auf dem richtigen Weg?


    Mann der Schlauch muss dick sein, auf dem ich hier sitze. Ein Vorteil hat es wenigstens. Ich beschummele niemand, bei der EüR müssen ja vor allem die Einnahmen und Ausgaben stimmen. Dies ist ja der Fall.


    Gruss vom Unwissenden

  • es wird doch wohl eine EÜR gemacht - also nicht bilanziert?


    Wenn ja: werden einfach alle tatsächlichen Zahlungen gebucht auf Kosten - die Lohnsteuer dann auch: wenn bis 10.1. gehört die Ausgabe noch ins laufende Jahr, wenn erst ab 11.1. ins Folgejahr!


    Warum wollen Sie es sich schwer machen und über"Verbindlichkeiten" buchen?? Das müssten Sie nur bei Bilanz.


    Lia

  • Dies ist ja der Fall

    nee, eben nicht, denn dann wäre die LSt nicht als Ausgabe erfasst, wenn Du nur auf ein Verbindlichkeitskonto buchst, ohne vorher den Aufwand (Ausgabe) erfasst hast.

    Das wäre dann aber recht umfangreich:

    Einbuchung der Löhne 4190 an 1755 (Gehaltsverrechnungskonto)

    Einbuchung der SV 4130 an 1742 (Verbindlichkeiten SV)

    Einbuchung LSt 1755 an 1741 (Verbindlichkeiten Lohnsteuer)

    Einbuchung der Auszahlungen 1755 an 1740 (Verbindlichkeiten Lohn und Gehalt)

    Dann kommen die Zahlungen:

    Mitarbeiter 1740 an Bank

    Knappschaft 1742 an Bank

    FA 1741 an Bank


    Wenn Du also, wie oben angeraten, ohne Verbindlichkeiten buchst, sondern beides auf 4190, könntest Du die Sache ungemein abkürzen...


    Find ich gut, wenn jemand "tiefer gräbt" und nicht einfach sagt, ok, mach ich so, auch wenn's mir nicht ganz einleuchtet :thumbsup: