Ausländische Einkünfte Anlage WA: Wo Abzug der Werbungskosten

  • Hallo und guten Morgen,


    Ich bitte um Hilfestellung bei folgendem Problem:


    Vorgaben:

    - Gemeinsamer EU-ausländischer Wohnsitz,

    - Steuerpfl. uneingeschränkt steuerpfl. in D,

    - Ehepartner steuerpfl. im EU-Ausland,

    - gemeinsame Veranlagung


    Jetzt zu meinem Problem:


    In der neuen Anlage WA-EStG gebe ich das Brutto-Einkommen meiner Ehefrau an. Für eine gemeinsame Veranlagung ist in meinem Fall nur wesentlich,

    dass das Einkommen meiner Frau den doppelten Freibetrag (aktuell 2017: 8820.- Euro) nicht überschreitet.


    Diese Information trage ich dort ein und übersende zusätzlich noch die EU/EWR Bescheinigung, ausgefüllt vom Finanzamt der ausländischen Steuerbehörde.


    Mein zuständiges inländisches Finanzamt teilt mir nun mit, dass von dem Gesamtbrutto meiner Frau noch die Werbungskosten i.H.v. 1000.- Euro abgezogen werden, bevor die weitere

    Berechnung stattfindet.


    Beispiel:

    Damit wir weiter gemeinsam veranlagt werden können, darf meine Frau aktuell (doppelter Freibetrag 2017) nur ein Gesamtbrutto von 17440.- Euro verdienen. Laut inländischem Finanzamt kann sie aber

    ein Gesamtbrutto von 18440.- Euro erwirtschaften, da 1000.- Euro Werbungskosten VORHER abgezogen werden.


    Ich finde aber diese Abzugsmöglichkeit im WISO Steuer:MAC nicht. Wo kann ich das eintragen. Lt. Finanzamt ist es in Elster möglich, WISO kennt das FA nicht.


    Mit freundlichen Grüßen



    illtec

  • Ich finde aber diese Abzugsmöglichkeit im WISO Steuer:MAC nicht. Wo kann ich das eintragen. Lt. Finanzamt ist es in Elster möglich, WISO kennt das FA nicht.

    Das ist doch auch ein Pauschalbetrag, der automatisch abgezogen wird. Du musst aber das tatsächliche Gehalt dort eintragen, nicht einfach den Maximalbetrag.