Hallo und guten Morgen,
Ich bitte um Hilfestellung bei folgendem Problem:
Vorgaben:
- Gemeinsamer EU-ausländischer Wohnsitz,
- Steuerpfl. uneingeschränkt steuerpfl. in D,
- Ehepartner steuerpfl. im EU-Ausland,
- gemeinsame Veranlagung
Jetzt zu meinem Problem:
In der neuen Anlage WA-EStG gebe ich das Brutto-Einkommen meiner Ehefrau an. Für eine gemeinsame Veranlagung ist in meinem Fall nur wesentlich,
dass das Einkommen meiner Frau den doppelten Freibetrag (aktuell 2017: 8820.- Euro) nicht überschreitet.
Diese Information trage ich dort ein und übersende zusätzlich noch die EU/EWR Bescheinigung, ausgefüllt vom Finanzamt der ausländischen Steuerbehörde.
Mein zuständiges inländisches Finanzamt teilt mir nun mit, dass von dem Gesamtbrutto meiner Frau noch die Werbungskosten i.H.v. 1000.- Euro abgezogen werden, bevor die weitere
Berechnung stattfindet.
Beispiel:
Damit wir weiter gemeinsam veranlagt werden können, darf meine Frau aktuell (doppelter Freibetrag 2017) nur ein Gesamtbrutto von 17440.- Euro verdienen. Laut inländischem Finanzamt kann sie aber
ein Gesamtbrutto von 18440.- Euro erwirtschaften, da 1000.- Euro Werbungskosten VORHER abgezogen werden.
Ich finde aber diese Abzugsmöglichkeit im WISO Steuer:MAC nicht. Wo kann ich das eintragen. Lt. Finanzamt ist es in Elster möglich, WISO kennt das FA nicht.
Mit freundlichen Grüßen
illtec