Welche Bilanzart?

  • Hallo allerseits,

    wir sind eine kleine GbR mit 3 Teilhabern und müssen im nächsten Jahr vorauss. von der EÜR zur Bilanz übergehen.

    Ich habe hierzu bzgl. der Eröffnungsbilanz ein bisschen experimentiert.

    Man wird aufgefordert zwischen Handelsbilanz, Steuerbilanz und Einheitsbilanz zu wählen.

    Was sind die Kriterien?

    ... keine Ahnung, was ich auswählen soll... wurde auch durch googeln nicht klüger :)

    Danke und Gruß

    Andrzej

  • Das hängt davon ab, ob du auch handelsrechtlich zur Bilanzierung verpflichtet bist. Einheitsbilanz wird häufig gewählt, ist aber seit 2015 eigentlich nicht mehr möglich, da es inzwischen Abweichungen zwischen Handels- und Steuerrecht gibt, die zwingend dann auch zu buchen sind (d.h. mit Differenzkonten!). Ist sehr mühsam, und ich weiß nicht, ob die Buhl-Programme dies überhaupt unterstützen.


    In § 264 HGB sind nur Kapitalgesellschaften aufgeführt, § 264a HGB gilt für Personengesellschaften, die nicht mindestens eine natürliche Person als Vollhafter haben. Da aber in einer GbR in der Regel natürliche Personen sich zusammen geschlossen haben und diese qua Gesetz alle Vollhafter sind, gelten diese Vorschriften nicht.


    Da die GbR keine Handelsgesellschaft ist, gelten die Vorschriften für Handelsgesellschaften auch nicht. Ich würde daher im Zweifel eine "reine" Steuerbilanz aufstellen.

  • @babuschka:

    Danke!! ☺️

    Vielleicht kannst Du mir noch bei einem weiteren Punkt auf die Sprünge helfen:

    Wir hatten in den letzten Jahren Sonderabschreibungen 7g in Anspruch genommen.

    Müssen diese auch bei einer Steuerbilanz/ Eröffnungsbilanz den Aktiva wieder hinzugebucht werden oder nehme ich für die EB einfach die von der EÜR hinterlassenen Werte für die Sachanlagen?

    Die Bilanzsumme ist dann niedriger... wäre das schlimm, falls falsch?

    @Blautroika

    Danke für den Link... leider etwas schwerverdauliche Kost :)