Wir hatten in den letzten Jahren Sonderabschreibungen 7g in Anspruch genommen (EÜR) und müssen voraussichtlich ab 2019 bilanzieren.
Müssen diese Sonderabschreibungen bei einer Steuerbilanz/ Eröffnungsbilanz den Aktiva wieder hinzugerechnet werden oder nehme ich für die EB einfach die von der EÜR hinterlassenen Werte für die Sachanlagen?
Die Bilanzsumme ist dann niedriger... wäre das schlimm, falls falsch?
Danke und Gruß
Andrzej