Sonderabschreibung in Steuerbilanz

  • Wir hatten in den letzten Jahren Sonderabschreibungen 7g in Anspruch genommen (EÜR) und müssen voraussichtlich ab 2019 bilanzieren.

    Müssen diese Sonderabschreibungen bei einer Steuerbilanz/ Eröffnungsbilanz den Aktiva wieder hinzugerechnet werden oder nehme ich für die EB einfach die von der EÜR hinterlassenen Werte für die Sachanlagen?

    Die Bilanzsumme ist dann niedriger... wäre das schlimm, falls falsch?


    Danke und Gruß

    Andrzej

  • Da abnutzbares Anlagevermögen in beiden Gewinnermittlungsarten planmäßig oder auch unplanmäßig gleich abgeschrieben werden, ergeben sich keine Unterschiede und auch kein Übergangsgewinn.


    Es werden die Werte der Anlagenverzeichnisse zur EÜR in die Bilanz als Anlagevermögen übernommen.

    Eine Hinzurechnung der bereits in Anspruch genommenen Sonderabschreibung würde neues Abschreibevolumen generieren, welches ja bereits zum steuerlichen Abzug gekommen ist.