KFZ 1% versteuert, zu 20% privat nur genützt

  • Hallo zusammen,

    ich habe da mal eine Frage an die Experten und hoffe ich bin in der richtigen Kategorie.

    Ich bin seit 01.08.2017 bei einer neuen Firma beschäftigt und habe ein Firmenfahrzeug zu verfügung gestellt bekommen.

    Dies wird momentan mit 1% vom Listenpreis versteuert.

    Ich habe keine Fahrtweg zur Arbeit da ich entweder bei Kunden bin oder im Home Office arbeite.

    Ich habe von anfang an nebenbei die Fahrten "geschäftlich" oder "privat" mitgeschrieben, da ich nicht genau abschätzen konnte wieviel ich Privat wirklich fahre.

    Jetzt habe ich das ganze mal ausgewertet und festgestellt das ich nur 20% privat und 80% geschäftlich nutze.

    Da das Auto einen Bruttolistenpreis von 72.000€ hat, würde ich jetzt gerne das ganze über den Lohnsteuerjahresausgleich mir das zu viel gezahlte Geld wieder zurückholen wollen.

    - ist dies überhaupt möglich?

    - wenn ja, wie bzw.wo trage ich das ganze ein?

    - benötige ich hier noch was von meinem Arbeitgeben? z.B Kostenaufstellung für das KFZ

    - kann ich das in den nächsten Jahr auch weiter so weitermachen?



    Ich habe zwischenzeitlich so viel gelesen das ich irgendwie jetzt nicht mehr richtig durchblicke


    Vielen Dank schon mal vorab für die Antworten


    Viele Grüße

    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Dies wird momentan mit 1% vom Listenpreis versteuert.

    Ich habe keine Fahrtweg zur Arbeit da ich entweder bei Kunden bin oder im Home Office arbeite.

    Ich habe von anfang an nebenbei die Fahrten "geschäftlich" oder "privat" mitgeschrieben, da ich nicht genau abschätzen konnte wieviel ich Privat wirklich fahre.

    Jetzt habe ich das ganze mal ausgewertet und festgestellt das ich nur 20% privat und 80% geschäftlich nutze.

    Die 1%-Regelung hat aber nichts mit den Fahrten zum Betrieb zu tun, sondern nur mit der möglichen Privatnutzung.


    Eine 0,03%-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb scheint ja nach Deinen Angaben nicht vorgenommen worden zu sein und nur zu deren Vermeidung würden formlose Aufzeichnungen und eine Bescheinigung des AG ausreichen.


    Bei der 1%-Regelung für Privatfahrten würde nur und ausschließlich ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch etwas bringen, denn die Alternative zur 1%-Regelung heißt nichts umsonst Fahrtenbuch-Methode. Ohne dieses ordnungsgemäß geführte Fahrtenbuch bleibt es bei der 1%-Regelung.


    Wurde aber eigentlich alles auch schon hier im Forum so erläutert und sollte über die erweiterte Forumssuche durchaus auffindbar und nachlesbar sein.