Wirtschaftsplan für Eigentümergemeinschaft korrekt anlegen

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Eigentumswohnung erworben und möchte nun den WISO Hausverwalter für die Verwaltung nutzen. Kurz zum Hintergrund:


    - Im Haus sind 8 Eigentumswohnungen vorhanden, die von einer Hausverwaltung betreut werden. Meine Wohnung ist eine davon.

    - Auf Grundlage eines Wirtschaftsplans wird nun die Hausgeldvorauszahlung festgelegt.

    - Am Ende der Periode werden dann die tatsächlichen Verbräuche abgerechnet und über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter weitergeleitet.

    - WISO Hausverwaltung deshalb, weil im Laufe der Zeit noch mehrere Wohnungen dazu kommen werden und ich eine Softwarelösung haben möchte, welche mitwachsen kann. Außerdem finde ich die Onlinebankingfunktion sehr charmant.


    Nun zur Herausforderung: Um die Hausgeldzahlung korrekt verbuchen zu können, müsste ich doch eigentlich die einzelnen Kostenarten im Rahmen einer Splittbuchung monatlich bebuchen und dann bei der Abrechnung an den Mieter weiterverrechnen.


    Mir fehlt nun das Verständnis, wie dieser Sachverhalt korrekt im Hausverwalter angelegt werden muss.


    Vielen Dank für eure Hinweise!

  • Wenn Du selber nicht der Gesamteigentümer aller Wohneinheiten bist, existiert also eine Eigentümergemeinschaft mit einem Hausverwalter. Dieser rechnet jährlich über die Kosten ab. Wenn Du dann reine Mietverwaltung für Deine einzelne Wohnung machst, kannst Du nur die Zahlen von Deinem Verwalter in WISO Hausverwalter eingeben, die Du jährlich bekommst. Ansonsten dürftest Du das Problem haben, dass Du die Rechnungen ja gar nicht vorliegen hast.

    Insofern verbleiben Dir zwei Alternativen:


    1. Du verwaltest selber und gibst die umlagefähigen Kosten der Hausgeldabrechnung an die Mieter weiter. Basis ist die Hausgeldabrechnung. Allerdings kannst Du nur nach dem Abflussprinzip abrechnen, was ggf. zulässig ist. Diese Methode ist die günstige Variante, Abrechnungsmethode aber zumindest nicht ganz unumstritten. Mache Dich mal mit Leistungsprinzip vs. Abflussprinzip vertraut...


    2. Du beauftragst den Hausverwalter, zusätzlich die Mietverwaltung zu übernehmen. Vorsicht! Das ist zwar die korrekte Methode, kann aber teuer werden, wenn der Verwalter dann ein eigenes Konto. mit Vollmacht etc. haben will. Er übernimmt die Mietverwaltung dann komplett für Dich. Herauskommen sollte dann eine Abrechnung, die korrekt für Deine Mieter ist.


    Da Du selber den Hausverwalter nutzen möchtest, nehme ich an, Du steuerst auf Lösung 1 zu. Du kannst im Hausverwalter mit reinen Geldkonten (z.B. „Kasse“) die keine Bankkonten sind, arbeiten. Hier kannst Du die Buchungen an Hand der Hausgeldabrechnung dann entsprechend eingeben. Du kannst das in einer Summe tun, auch bei den Vorauszahlungen. Entscheidend ist nur der Gesamtbetrag. Alles hier zu erklären, wäre doch Wahnsinn! Nutze den Einrichtungsservice oder probiere die Software einfach selber aus. Es gibt ja auch vorkonfigurierte Beispielszenarien. Natürlich kannst Du hier auch das Online-Banking mit nutzen, hilft Dir aber nur für die Mieteingänge, welche Du relativ einfach auch selber aufsummieren kannst.

  • Genau. Lösung 1 sollte bei mir Anwendung finden. Das Absflussprinzip habe ich ganz natürlich zugrunde gelegt.


    Ich sehe allerdings eine Herausforderungen bei den nicht umlagefähigen Nebenkosten. Diese werden nicht umgelegt und werden als meine Ausgaben erfasst. Deshalb muss ich doch zwingend bei der Hausgeldbuchung zumindest in umlagefähige und nicht-umlagefähige Kosten splitten, damit diese dann korrekt in der eigenen Steuererklärung berücksichtigt werden können oder?

  • O.K., d.h. Du willst die Software auch für Steuer nutzen... Aber das sind doch nur wenige Beträge, die Du auch von Hand direkt in WISO Steuersparbuch eitragen kannst, denn eigentlich interessiert das Finanzamt ja eh nur die Gesamtsumme für Werbungskosten. WISO Hausverwalter zu nutzen, scheint mir da reichlich kompliziert, da Du doch bur eine Wohnung verwaltest, und der Verwalter Dir ja die Zahlen alle zusammenstellt. Alles, was Du selber zahlst, ist schließlich in den Hausgeldzahlungen enthalten.

  • Das stimmt schon so. Es wird demnächst noch eine Wohnung dazu kommen, allerdings auch im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft. Ich finde die Dokumentenverwaltung und das Onlinebanking spannenden. Leider habe ich noch keine abgespeckte Version gefunden, die diese Funktionen auch unterstützt. Kennst du hier Alternativen?

  • Zitat

    Kennst du hier Alternativen?

    Leider nein! Ich verwalte genau eine WEG, das sind wir selber. Mit reiner Mietverwaltung habe ich weniger Erfahrung, und steuerlich sind für mich als selbstbewohnender Eigentümer nur die Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleisungen relevant. Wenn man vermietet, fallen ja sonst noch steuerrelevante Ein- und Ausgaben an.