Unterjährige Einführung von WISO Mein Büro sinnvoll?

  • Guten Tag zusammen,


    ich habe meine Buchhaltung bis jetzt immer mit Excel und Word gemacht.

    Die EÜR wurde in Excel mit Hilfe einer Vorlage gemacht, Briefe, Rechnungen etc. in Word.


    Ich bin Einzelunternehmer und habe bis zum 31.12.17 als Kleinunternehmer fungiert. Ab dem 1.1 weise ich die Ust. auf meinen Rechnungen aus.

    Meine erste Ust.-Voranmeldung habe ich für das erste Quartal manuell mit ELSTER gemacht.
    Ebenso erledige ich alles manuell mit Elster (Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung).


    Das klappt soweit gut, aber ich möchte es gerne ein wenig "professioneller" haben.

    Insbesondere wenn es nun auch etwas "kniffliger" wird wie beispielsweise Abschreibungen. Bis jetzt habe ich es erfolgreich vermieden :)


    Die Frage die ich mir aber stelle ist ob es Sinn macht WISO Mein Büro unterjährig einzuführen.


    Da WISO anscheinend die Formulare automatisch an das Finanzamt sendet habe nämlich meine Bedenken. Wie soll dann beispielsweise die EÜR am Ende des Jahres vernünftig aussehen, wenn ich es z.B. erst ab dem 1.6.18 nutze? Ebenso die Daten der ersten Ust.-Voranmeldung. Diese sind ja WISO nicht bekannt.


    Eine Idee die mir kam war alle Eingangsrechnungen/Ausgangsrechnungen bis zum "Stichtag" nochmal in Mein Büro zu erfassen. Aber bei den Ausgangsrechnungen werden die Rechnungsnummern nicht stimmen... :/ (Meine Rechnungsnummern sind so aufgebaut: JAHRMONAT-100++ => 201801-100, 201801-101 .... 2018-05-120...)


    Bin für jeden Rat dankbar :)


    Grüße

    Bücherwurm

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage die ich mir aber stelle ist ob es Sinn macht WISO Mein Büro unterjährig einzuführen.

    Ja macht Sinn. Ohne ein gescheites Software Programm erfüllst Du gar nicht mehr die heutigen dokumentarischen Anforderungen wie z.B. die der GoBD.

    Da WISO anscheinend die Formulare automatisch an das Finanzamt sendet habe nämlich meine Bedenken. Wie soll dann beispielsweise die EÜR am Ende des Jahres vernünftig aussehen, wenn ich es z.B. erst ab dem 1.6.18 nutze? Ebenso die Daten der ersten Ust.-Voranmeldung. Diese sind ja WISO nicht bekannt.

    Du könntest einfach einen Sammeleintrag für jede Zeile der amtlichen EÜR machen je nach Quartal. Erlöse als eine Summe je Quartal. Die EÜR läßt sich zudem auch manuell vor Versand ändern.

    Eine Idee die mir kam war alle Eingangsrechnungen/Ausgangsrechnungen bis zum "Stichtag" nochmal in Mein Büro zu erfassen. Aber bei den Ausgangsrechnungen werden die Rechnungsnummern nicht stimmen... (Meine Rechnungsnummern sind so aufgebaut: JAHRMONAT-100++ => 201801-100, 201801-101 .... 2018-05-120...)

    Geht! Setze fort mit dem Nummernkreis 201805100. Was auch immer du setzt. Bindestriche gibt es nicht im Nummernkreis.

  • Moin, wenn Du Deine Bankkontoauszüge für das laufende Jahr exportieren könntest, kannst Du sie in MB importieren und die Umsätze einfach den jeweiligen Kategorien (z. B. Erlöse 19% oder Wareneingang 19%) zuordnen.

    Das lässt sich wie alles vorab im Demomandanten durchspielen.

    • Offizieller Beitrag

    ich habe meine Buchhaltung bis jetzt immer mit Excel und Word gemacht.

    Die Frage die ich mir aber stelle ist ob es Sinn macht WISO Mein Büro unterjährig einzuführen.


    Stan­dar­di­sier­te Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung (An­la­ge EÜR) - Verpflichtung zur Übermittlung der Anlage EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung ab dem Veranlagungszeitraum 2017


    Somit ist es doch gar keine Frage ob, sondern nur mit welcher Software. Und alles andere als ab dem 01.01. des Jahres macht keinerlei Sinn.

  • Hallo und danke für Eure Antworten.


    Die Frage die ich mir aber stelle ist ob es Sinn macht WISO Mein Büro unterjährig einzuführen.

    Ja macht Sinn. Ohne ein gescheites Software Programm erfüllst Du gar nicht mehr die heutigen dokumentarischen Anforderungen wie z.B. die der GoBD.

    Ich dachte mit PDFs wäre es getan, doch anscheinend weit gefehlt.. :censored:


    Moin, wenn Du Deine Bankkontoauszüge für das laufende Jahr exportieren könntest, kannst Du sie in MB importieren und die Umsätze einfach den jeweiligen Kategorien (z. B. Erlöse 19% oder Wareneingang 19%) zuordnen.

    Das lässt sich wie alles vorab im Demomandanten durchspielen.

    Das werde ich mir mal genauer anschauen, danke.


    Mein Fehler, sorry. Ich habe meine Vorlage genutzt und dann die Werte in die Anlage EÜR übertragen.



    Zitat

    Somit ist es doch gar keine Frage ob, sondern nur mit welcher Software. Und alles andere als ab dem 01.01. des Jahres macht keinerlei Sinn


    Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber ist das nicht ein Widerspruch zu der ersten Antwort?

    Denn... Die GoBD zwingt mich ja nicht mehr mit Excel / Word zu arbeiten. Gleichzeitig kann ich aber so gesehen nicht mehr bis zum 01.01.19 warten und weiter mit Word / Excel meine Rechnungen erstellen.


    Viele Grüße und danke für Eure Zeit

    Bücherwurm :)

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber ist das nicht ein Widerspruch zu der ersten Antwort?

    Denn... Die GoBD zwingt mich ja nicht mehr mit Excel / Word zu arbeiten. Gleichzeitig kann ich aber so gesehen nicht mehr bis zum 01.01.19 warten und weiter mit Word / Excel meine Rechnungen erstellen.

    Da wir vom laufenden Jahr sprechen bedeutet 01.01. des Jahres natürlich diesen Jahres, also 01.01.2018 und selbstverständlich kein Widerspruch innerhalb meiner Aussagen. Rückwirkend buchen und fertig. Würde jeder Steuerberater ebenso machen. Ich glaube nicht, dass etwas anderes "prüferkonform" wäre.

  • Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber ist das nicht ein Widerspruch zu der ersten Antwort?

    Denn... Die GoBD zwingt mich ja nicht mehr mit Excel / Word zu arbeiten. Gleichzeitig kann ich aber so gesehen nicht mehr bis zum 01.01.19 warten und weiter mit Word / Excel meine Rechnungen erstellen.

    Da wir vom laufenden Jahr sprechen bedeutet 01.01. des Jahres natürlich diesen Jahres, also 01.01.2018 und selbstverständlich kein Widerspruch innerhalb meiner Aussagen. Rückwirkend buchen und fertig. Würde jeder Steuerberater ebenso machen. Ich glaube nicht, dass etwas anderes "prüferkonform" wäre.

    Habe Dich falsch verstanden.


    Damit ist nun alles klar. Danke :)

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung