Weiß jemand, ob bei Inanspruchnahme der Betriebskostenpauschale für hauptberufliche Journalisten zusätzlich noch Abschreibungen für Wirtschaftsgüter angeführt werden können? Das Programm jedenfalls legt kein Veto ein. Und wie sieht es folglich mit abziehbaren Vorsteuerbeträgen aus Rechnungen anderer Unternehmen aus?
Besten Dank!
Abschreibung plus Betriebskostenpauschale
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Betriebskostenpauschale für hauptberufliche Journalisten
ähnliches/gleiches Thema hier.
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Weiß jemand, ob bei Inanspruchnahme der Betriebskostenpauschale für hauptberufliche Journalisten zusätzlich noch Abschreibungen für Wirtschaftsgüter angeführt werden können?
Nein, das kann man nicht.
Das Programm jedenfalls legt kein Veto ein.
Es berücksichtigt schlicht und einfach die Betriebsausgabenpauschale. Wobei es witziger Weise auch nicht warnt, wenn durch AfA aus angeschafften WG der Vorjahre (z.B. in einem manuellen AfA-Verzeichnis) die abziehbaren BA höher wären. Das könnte man natürlich dem Support über ein Ticket melden.
Und wie sieht es folglich mit abziehbaren Vorsteuerbeträgen aus Rechnungen anderer Unternehmen aus?
Keine Besonderheit, entweder oder.
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schade - vielen Dank fürs schnelle Feedback!
Und die Mehrwertsteuer aus der Rechnung des Wirtschaftsguts auch nicht abziehen als Vorsteuerbetrag?
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Das Programm jedenfalls legt kein Veto ein.
Welches Programm bzw. welche Programmversion eigentlich?
Und die Mehrwertsteuer aus der Rechnung des Wirtschaftsguts auch nicht abziehen als Vorsteuerbetrag?
In der EÜR entweder Betriebsausgabenpauschale oder höhere tatsächliche nachgewiesene Betriebsausgaben.
Mit der USt-Erklärung hat das rein gar nichts zu tun, falls die Frage darauf abzielt. Das ist wie zwei paar Schuhe.
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Und die Mehrwertsteuer aus der Rechnung des Wirtschaftsguts
wenn Du nicht unter die Kleinunternehmerregelung § 19 Ust fällst, kannst Du die VSt. für erworbene Wirtschaftsgüter über die VSt.-anmeldung zurück holen
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Und die Mehrwertsteuer aus der Rechnung des Wirtschaftsguts
wenn Du nicht unter die Kleinunternehmerregelung § 19 Ust fällst, kannst Du die VSt. für erworbene Wirtschaftsgüter über die VSt.-anmeldung zurück holen
Danke!
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Das Programm jedenfalls legt kein Veto ein.
Welches Programm bzw. welche Programmversion eigentlich?
Und die Mehrwertsteuer aus der Rechnung des Wirtschaftsguts auch nicht abziehen als Vorsteuerbetrag?
In der EÜR entweder Betriebsausgabenpauschale oder höhere tatsächliche nachgewiesene Betriebsausgaben.
Mit der USt-Erklärung hat das rein gar nichts zu tun, falls die Frage darauf abzielt. Das ist wie zwei paar Schuhe.
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