Erstmalige Erstellung EÜR (Klein)Landwirtschaft

  • Hallo liebe Forummitglieder,


    Folgendes: Mein Ehemann hat eine kleine Landwirtschaft (alle Flächen sind verpachtet, ausser ein kleines Waldstück) . Bislang habe ich bei der Steuererklärung die Anlage L beigefügt. Die Daten dafür habe ich formlos in einer Tabelle aufgeführt (Pachteinnahmen, Ausgaben Berufsgenossenschaft, Versicherung Traktor). Ab der Steuererklärung 2017 muss ich nun eine EÜR per Datenaustausch an das Finanzamt übermitteln . Jetzt habe ich mir das WISO Steuersparbuch gekauft und bin gerade dabei mich einzufuchsen. Bin also eine derart blutige Anfängerin. Das Wirtschaftsjahr für die Landwirtschaft ist also der 1.7.2017-30.6.18. Jetzt habe ich im Forum schon gefunden, dass ich also zwei EÜR erstellen sollte. Einmal für 2017 und einmal für 2018.

    Muss ich dann alle beiden EÜR Anlagen an das Finanzamt übermitteln?

    Nächstes Jahr dann das gleiche, nur mit dem Zeitraum 1.7.18-30.6.19. Sehe ich das richtig?


    Ich bin über eine vorherige Fragestellung gestolpert, in dem der Hinweis kam, dass man die zwei Halbjahres EÜR in Excel imortieren sollte zur Zusammenfassung. Ist das nur für meine Unterlagen oder muss das dann an das Finanzamt übermittelt werden (und wenn ja, wie?)


    Mein Mann hat sich letztes Jahr eine Kippmulde für den Traktor gekauft. Die Abschreibung laut Afa habe ich letztes Jahr manuell durchgeführt und diese wurde auch vom Finanzamt auch anerkannt. Kann ich dann diese Abschreibung direkt in die EÜR eintragen oder muss ich dies über die AVEÜR abwickeln?


    Ich entschuldige mich Vorab schon mal für den langen Text und die für Profis komische Fragen. Aber wie gesagt, ich bin blutige Anfängerin und diese EÜR kostet mich einige Nerven.


    Für Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.


    Freundliche Grüsse


    Jondalar

  • Für das Steuererklärungsjahr 2017 gilt die EÜR vom 1.7. bis 31.12.2017. Da du davor ja auch schon die Landwirtschaft erklärst hast, muss in die EÜR auch noch das Halbjahr 1.1. bis 30.6.2017 übernommen werden. Möglicherweise musst du die beiden Halbjahre addieren (über Excel) und dann in die EÜR manuell übernehmen.

  • Danke Nesciens. Finde ich genial, dass Du so schnell reagierst (Top!!)

    Dann mache ich also eine (manuelle) Zusammenstellung in Excel vom 1.1.2017 -30.06.2017 + 01.07.2017 -31.12.2017 trage das in die EÜR ein und schicke die EÜR elektronisch weiter. Was mache ich mit der manuellen Zusammenstellung? Sicherheitshalber per Post an das Finanzamt um Rückfragen zu vermeiden?


    Was mache ich mit der AfA für die Kippmulde? Kann ich einfach den von mir letztes Jahr manuell ermittelten Abschreibungsbetrag in die EÜR einfügen oder muss ich die ganze Abschreibung neu erfassen und eintragen? Und wenn ja, wo?


    Jondalar

    • Offizieller Beitrag

    Für das Steuererklärungsjahr 2017 gilt die EÜR vom 1.7. bis 31.12.2017.

    Dann mache ich also eine (manuelle) Zusammenstellung in Excel vom 1.1.2017 -30.06.2017 + 01.07.2017 -31.12.2017

    Nein! Genau so funktioniert es eben nicht.


    Die EÜRs müssen ab 01.01.2017 alle per ELSTER übermittelt werden (Stan­dar­di­sier­te Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung (An­la­ge EÜR) - Verpflichtung zur Übermittlung der Anlage EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung ab dem Veranlagungszeitraum 2017).


    Eine Besonderheit dürfte insoweit auch hinsichtlich L+F-Betriebe nicht gelten, selbst wenn die regelmäßig das abweichende Wirtschaftsjahr vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres haben.


    Ich würde mal beim L+F-Bezirk des FAs, der für Euch zuständig sein dürfte, nachfragen, ob die nicht auch die EÜR 01.07.2016 bis 30.06.2017 schon per ELSTER haben müssen. Und für das Wirtschaftsjahr 01.07.2017 bis 30.06.2018 dürfte ja noch kein Abschluss erfolgt sein. Nicht umsonst haben die L+F-Betriebe ja eine verlängerte Abgabefrist für die Erklärungen.


    Bei diesen EÜRs mit abweichendem WJ. bei K+F werden jeweils hälftig den betroffenen Jahren zugerechnet. Das erklärt das Sparbuch aber wunderbar und wickelt es auch einwandfrei ab.


    Du solltest dringendst einmal zur L+F-Problematik nachlesen bzw. Dich bei einem Steuerberater mit entsprechender Fachrichtung erkundigen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kapituliere erstmal und ziehe einen Steuerberater hinzu.

    M.E. eine gute Entscheidung. Wäre schön, wenn Du an dieser Stelle dann auch posten würdest, was er gesagt hat.