Hallo liebe Forummitglieder,
Folgendes: Mein Ehemann hat eine kleine Landwirtschaft (alle Flächen sind verpachtet, ausser ein kleines Waldstück) . Bislang habe ich bei der Steuererklärung die Anlage L beigefügt. Die Daten dafür habe ich formlos in einer Tabelle aufgeführt (Pachteinnahmen, Ausgaben Berufsgenossenschaft, Versicherung Traktor). Ab der Steuererklärung 2017 muss ich nun eine EÜR per Datenaustausch an das Finanzamt übermitteln . Jetzt habe ich mir das WISO Steuersparbuch gekauft und bin gerade dabei mich einzufuchsen. Bin also eine derart blutige Anfängerin. Das Wirtschaftsjahr für die Landwirtschaft ist also der 1.7.2017-30.6.18. Jetzt habe ich im Forum schon gefunden, dass ich also zwei EÜR erstellen sollte. Einmal für 2017 und einmal für 2018.
Muss ich dann alle beiden EÜR Anlagen an das Finanzamt übermitteln?
Nächstes Jahr dann das gleiche, nur mit dem Zeitraum 1.7.18-30.6.19. Sehe ich das richtig?
Ich bin über eine vorherige Fragestellung gestolpert, in dem der Hinweis kam, dass man die zwei Halbjahres EÜR in Excel imortieren sollte zur Zusammenfassung. Ist das nur für meine Unterlagen oder muss das dann an das Finanzamt übermittelt werden (und wenn ja, wie?)
Mein Mann hat sich letztes Jahr eine Kippmulde für den Traktor gekauft. Die Abschreibung laut Afa habe ich letztes Jahr manuell durchgeführt und diese wurde auch vom Finanzamt auch anerkannt. Kann ich dann diese Abschreibung direkt in die EÜR eintragen oder muss ich dies über die AVEÜR abwickeln?
Ich entschuldige mich Vorab schon mal für den langen Text und die für Profis komische Fragen. Aber wie gesagt, ich bin blutige Anfängerin und diese EÜR kostet mich einige Nerven.
Für Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.
Freundliche Grüsse
Jondalar