Spekulationssteuer nach Erbe falsch berechnet

  • Hallo zusammen,

    es besteht folgender Sachverhalt, leider kann ich das Problem in der Steuersoftware nicht lösen.

    Ich habe im Jahr 2016 ein bebautes Grundstück (Einfamilienhaus) geerbt, für das ich einen Teil der Familie (Erbengemeinschaft) auszahlen musste. Das Haus war über 10 Jahre lang im Besitz des Vorbesitzers (meines Vaters), somit sollte keine Spekulationssteuer anfallen. Das Haus war bis zum Verkauf im Jahr 2017 vermietet, es bestand jedoch keine familiäre Eigennutzung.

    Nun zeigt mir die Steuersoftware an, ich müsste mehrere Zehntausend Euro Steuer nachzahlen.

    Wo kann ich vermerken, dass es sich dabei um ein Erbe handelte und somit die Spekulationssteuer nicht anfällt?

  • Ich verstehe nicht ganz, warum hier überhaupt ein Verkaufserlös entstanden ist. Du hast geerbt - hier fällt ja erst einmal maximal Erbschaftsteuer an. Dann hast du deine Miterben ausgezahlt - ist ja kein Erlös, sondern eine Ausgabe. Irgendwie ist da etwas bei den Eingaben falsch gelaufen.

  • das Haus wurde 2017 verkauft - und wann hat der Erblasser es erworben? Dieses Jahr ist entscheidend für die Spekulationsfrist - die Software rechnet nach Ihren Angaben und wenn Sie angeben, dass sie das Haus seit 2016 haben, rechnet es natürlich den Gewinn als sonstige Einkünfte!


    Lia

    • Offizieller Beitrag

    Nun zeigt mir die Steuersoftware an,

    Welche bzw. welche Version?


    § 23 Absatz 1 Satz 3 EStG

    Zitat

    3Bei unentgeltlichem Erwerb ist dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung oder die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen.


    Im Prinzip die im Steuerrecht immer wieder einmal anzuwendende "Fußstapfentheorie".


    Wir bzw. der TE haben hier nur ein Problem, nämlich:

    Ich habe im Jahr 2016 ein bebautes Grundstück (Einfamilienhaus) geerbt, für das ich einen Teil der Familie (Erbengemeinschaft) auszahlen musste.

    Hier liegt insoweit nun ein teilentgeltlicher Erwerb vor, mit der Folge, dass der Erbfall in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen ist. Mit dem entgeltlich erworbenen Teil (weichende Erben) liegt er nunmehr wegen insoweit "Anschaffung" im Jahr 2017 bei Veräußerung in 2017 voll innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist des § 23 EStG.


    Also bei den Spekulationsgeschäften aufteilen in zwei Fälle, von denen dann eben einer innerhalb der Spekulationsfrist liegt und einer außerhalb der Spekulationsfrist.


    Falls ich wieder zu kompliziert geschrieben habe, hier mal etwas von einer unserer Lieblingsquellen: Private Veräußerungsgeschäfte / 2.1.2 Erwerb durch Erbauseinandersetzung und teilentgeltlicher Erwerb - Quelle: haufe.de


    Ich würde einmal mehr dazu raten, einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufzusuchen.