Entfernungspauschale 4.500 EUR - FA verlangt Nachweis

  • Hallo,


    ich habe 2017 in einem Betrieb, welcher mehr als 100km von meinem Wohnsitz entfernt ist, Saison von März bis Oktober gearbeitet. Davor war ich arbeitslos. Ich bin ledig, einen Zweitwohnsitz habe ich nicht.

    Ich habe in meiner Steuererklärung 4.500 EUR Fahrtkostenpauschale angesetzt. Gefahren bin ich mit dem Motorrad, angegeben habe ich "Sonstige Verkehgrsmittel."

    Rein rechnerisch hätte ich mehr geltend machen können, das wollte ich aber nicht, weil ich keine Belege sammeln wollte. Deswegen beließ ich es bei 4.500 EUR

    Nun hat mich das FA angeschrieben und verlangt von mir Nachweise über die gefahrenen Kilometer und zwar insgesamt. (Tüv-Berichte, Inspektionsberichte usw)


    Meine Fragen: Warum muss ich, wenn ich nicht mehr als 4.500 EUR angesetzt habe, jetzt Belege erbringen? Ich habe schlichtweg keine gesammelt, weil ich nicht mehr als 4.500 EUR ansetzen wollte.

    Ich könnte jederzeit eine Bestätigung meines Arbeitgebers erhalten, dass ich die angegebenen Tage präsent war. Ich arbeitete 5 Tage die Woche, auch an Feiertagen. Urlaub gab es erst am Ende der Saison, für den ich natürlich keine Fahrtkosten geltend gemacht habe.

    Nach diesem naheliegenden Beleg wurde aber nicht gefragt.


    TÜV Berichte habe ich, der aktuelle ist 6 Wochen alt, der vorletzte gut zwei Jahre. 2016 war ich arbeitslos. Mit den TÜV Berichten komme ich also nicht weit, auch wenn sie die Kilometerleistung im Grunde hergeben. Ich kann nicht belegen, die Differenz von rund 45.000km nur 2017 gefahren zu sein. Inspektionen mache ich immer selbst in einer Mietwerkstatt - darüber habe ich unzählige Belege, dort werden aber nur das Datum, gekauftes Material, Gebühren für Werkzeug und Entworgung und die gemieteten Stunden ausgewiesen, ein Kilometerstand aber nicht, da ja kein Mechaniker an meinem Motorrad arbeitet.


    Da ich meine Betankungen meistens bar bezahlt habe, sehe ich mich außerstande, die gefahrenen Kilometer zu belegen.


    Ich habe mich auf diese Auskunft verlassen:


    "Die Entfernungspauschale ohne Nachweis ist auf 4500 Euro im Kalenderjahr gedeckelt. Liegen Sie darüber, müssen Sie unter Umständen nachweisen, dass Sie mit dem Auto gefahren sind."

    Über den Autor

    Andreas Reichert ist Steuerberater und Vorstandsmitglied bei der felix1.de AG Steuerberatungsgesellschaft. D

    https://www.focus.de/auto/expe…-absetzen_id_6147630.html


    Ich habe für meine Steuererklärung tax 2018 verwendet.

  • Sie haben schlicht und einfach in der Steuererklärung falsche Angaben gemacht. Es sind immer die tatsächlichen Sachverhalte anzugeben. Zu Gunsten oder zu Ungunsten.

    Beim FA anrufen und alles offenlegen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe in meiner Steuererklärung 4.500 EUR Fahrtkostenpauschale angesetzt.

    Wie genau? Soll heißen, Du hast alles normal eingetragen und bekamst etwas in der Art angezeigt?



    Dann rufe einfach mal beim FA an und erkläre ihnen das und frage sie, welchen Nachweis sie in dem Fall akzeptieren.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe für meine Steuererklärung tax 2018 verwendet.

    Das Forum für die Software Tax befindet sich hier (klick mich!).


    TÜV Berichte habe ich, der aktuelle ist 6 Wochen alt, der vorletzte gut zwei Jahre. 2016 war ich arbeitslos. Mit den TÜV Berichten komme ich also nicht weit, auch wenn sie die Kilometerleistung im Grunde hergeben. Ich kann nicht belegen, die Differenz von rund 45.000km nur 2017 gefahren zu sein.


    Was wunderst Du Dich eigentlich? Du machst für einen Zeitraum von 8 Monaten eine Kilometerleistung von über 30.000 km geltend. Da sollte es einen wirklich nicht wundern, wenn da jemand genauer nachhakt. Alles andere wäre seitens des FA sogar ermessensfehlerhaft, da diese ja schließlich das Steuergeld aller Steuerzahler verwalten.


    Und Deine Gründe für die angebliche Unmöglichkeit, deren Wunsch nachzukommen, sind genau die, die da jeder Bearbeiter schon von Beginn seiner Laufbahn an zu hören bekommt. Das ist definitiv schon seit zig Jahren so und hat sich mittlerweile sogar im Internet schon herumgesprochen. Von daher geben die da relativ wenig drauf, denn Du bist nach der Abgabenordnung (AO) hinsichtlich des Entstehens/Umfangs Deiner Werbungskosten bzw. steuermindernden Ausgaben nachweispflichtig. Gerade in heutigen Zeiten, wo schon fünf oder zehn Euro mit Karte gezahlt werden oder gleich das Smartphone für Bezahlung mittels App oder belegloses Zahlen, kommt das Fehlen überhaupt einer einzigen Tankquittung wahrscheinlich jeder neutralen Person etwas wunderlich vor. Und bei Deiner Kilometerleistung wirst Du spätestens jeden zweiten Tag getankt haben müssen, womit Du zu einer Klientel gehören solltest, bei der fast jeder elektronisch bezahlt. Und Tanknachweise sind eben nicht nur die Tankquittungen, sondern auch die Zahlungsbelege. Und mit denen kann Dein FA schon einiges nachvollziehen, glaube es mir.

    • Offizieller Beitrag

    womit Du zu einer Klientel gehören solltest, bei der fast jeder elektronisch bezahlt.

    Er schreibt ja, daß er meistens bar zahlt. Deshalb sollte er schauen, ob er mit dem, was er dem FA liefern kann, diesem das plausibel machen kann und vorher anrufen.

    Und spätestens ab jetzt zusehen, daß er sich die entsprechenden Belege immer geben läßt und für das nächste Jahr gut aufhebt.

    • Offizieller Beitrag

    Er schreibt ja, daß er meistens bar zahlt.

    Das schreiben sie alle, weshalb ich ja schrieb:

    Und Deine Gründe für die angebliche Unmöglichkeit, deren Wunsch nachzukommen, sind genau die, die da jeder Bearbeiter schon von Beginn seiner Laufbahn an zu hören bekommt.

    Ob dem wirklich so ist, weiß jeder erst, wenn er die Kontodaten kennt. Und deshalb eben auch meine Zweifel.


    Das war es vielleicht auch, was talberg in seiner Antwort so ein bisschen andeuten wollte.

  • Was wunderst Du Dich eigentlich?

    Ich wundere mich deswegen, weil ich mich auf das


    "Die Entfernungspauschale ohne Nachweis ist auf 4500 Euro im Kalenderjahr gedeckelt. Liegen Sie darüber, müssen Sie unter Umständen nachweisen, dass Sie mit dem Auto gefahren sind."

    Über den Autor

    Andreas Reichert ist Steuerberater und Vorstandsmitglied bei der felix1.de AG Steuerberatungsgesellschaft.


    verlassen habe. Die o.g. Info liest man übrigens an allen möglichen Stellen.


    So auch hier:

    Pendlerpauschale und Reisekosten: Fahrtkosten für Arbeitswege richtig absetzen
    Pendlerpauschale: Stiftung Warentest erklärt die Entfernungspauschale und zeigt, wie Sie Arbeitswege und Reisekosten absetzen.
    www.test.de

    "Kommen Sie mit der Pend­lerpauschaleauf höchs­tens 4 500 Euro im Jahr, verlangt das Finanz­amt keine Belege."


    Pendlerpauschale: Fahrtkosten mit Kilometerpauschale absetzen - Finanztip

    Nutzen Sie ausschließlich die Entfernungspauschale, müssen Sie grundsätzlich keine Belege sammeln.


    Pauschalen: Das können Steuerzahler bequem ohne Belege von der Steuer absetzen
    Ob berufliche Reisekosten, Umzug oder Online-Bewerbung: Wer bei der Steuererklärung Pauschalen ansetzt, spart sich viel Arbeit und Geld. Steuerprofi Clemens…
    www.berliner-zeitung.de



    Usw. Usf.


    Im Übrigen habe ich mich nicht zur Arbeit gebeamt. Es bestand für jeden Arbeitstag Präsenzpflicht. Hätte ich mir eine Zweitwohnung genommen, hätte ich die Aufwendungen dafür steuerlich geltend gemacht. Habe ich aber nicht. An dem Ort ist aufgrund der Wohnungsknappheit selbst für viel Geld keine Wohnung für kurze Zeit zu bekommen und schon gar nicht für jemanden mit Zeitvertag.


    Ich werde es jetzt mit zwei TÜV Berichten versuchen, aus denen zumindest hervorgeht, dass ich in den vergangenen zwei Jahren 50.000km gefahren bin.

    2016 war ich arbeitslos, da bin ich logischerweise kaum gefahren.

    • Offizieller Beitrag

    Das FA kann bei Zweifeln an den erklärten Angaben auch schon bei 1€ entsprechende Nachweise verlangen. Das schreibt nur niemand so gerne, weil es auch niemand gerne liest.


    Im Übrigen habe ich mich nicht zur Arbeit gebeamt. Es bestand für jeden Arbeitstag Präsenzpflicht. Hätte ich mir eine Zweitwohnung genommen, hätte ich die Aufwendungen dafür steuerlich geltend gemacht. Habe ich aber nicht. An dem Ort ist aufgrund der Wohnungsknappheit selbst für viel Geld keine Wohnung für kurze Zeit zu bekommen und schon gar nicht für jemanden mit Zeitvertag.

    Es mag Dich überraschen, aber es gibt nicht wenige Leute, die bei Freundin, Verwandten oder gar guten Kollegen unterkommen.


    Wie schon gesagt, die AO ist bei Deinen Mitwirkungspflichten eindeutig.

  • Ich glaube jetzt weiß ich, was los ist. Ich habe mir nochmal die Abschrift meiener Steuererklärung angesehen.


    Dort steht, dass ich die Strecke mit "Übrigen beförderungsmitteln" gefahren bin. Bei "Summe der Entfernungspauschale" steht jedoch die Kilometeranzahl mal 0,3 EUR. 0,3 EUR pro Kilometer gelten meiner Kenntnis nach jedoch nur bei Nutzung eines PKW. Ist doch so, oder? Einen PKW besitze ich aber nicht. Ich komme, multipliziere ich die Anzahl der Kilometer mit den 20 Cent auch auf rund 4.300 EUR.


    Ich verstehe nicht, warum das Programm bei Auswahl "Übriger Verkehrsmittel" die 0,3 EUR pro Kilometer angibt.

    Mir wird ganz heiß... Das war keine Absicht.

    • Offizieller Beitrag

    0,3 EUR pro Kilometer gelten meiner Kenntnis nach jedoch nur bei Nutzung eines PKW. Ist doch so, oder?

    Nein, das ist nicht so.

    Ich komme, multipliziere ich die Anzahl der Kilometer mit den 20 Cent auch auf rund 4.300 EUR.

    Dann kommst Du sowieso nicht an die Kappungsgrenze und kannst demzufolge auch keine 4500,- Pauschale angesetzt haben, wie Du im Eingangsposting schreibst. Das passt nicht zusammen! :/

    Ich verstehe nicht, warum das Programm bei Auswahl "Übriger Verkehrsmittel" die 0,3 EUR pro Kilometer angibt.

    Weil das korrekt ist. Vielleicht hättest Du Dich doch einmal an einen Steuerberaten wenden sollen...


    Wie auch immer, rufe beim FA an, kläre das und eventuell hast Du dann nur einfach Peck gehabt, weil Du Deine Kosten, von denen ich ausgehe, daß sie trotzdem entstanden sind, sie mangels Nachweis nicht absetzen kannst.