Werbungskosten Auswärtstätigkeit duales Studium

  • Liebe WISO-Gemeinde,


    anbei ein Anliegen von mir, bei dem ich euch gerne um Hilfe bitten möchte. Es geht prinzipiell um die Frage: Werbungskosten, ja nein?



    Ich absolviere ein duales Studium an der dualen Hochschule in Baden-Württemberg und bin bei einem Anlagenhersteller in NRW beschäftigt.



    Für jeweils immer 3 Monate bin ich dafür an einem Ort. Am Vorlesungsort in Baden-Württemberg bewohne ich ein Zimmer in einem Wohnheim.



    Als Gehalt beziehe ich ein tarifliches Ausbildungsgehalt der Branche und eine "freiwillige Aufwandszulage" in Höhe von XX% des Ausbildungsgehaltes. Diese Zulage ist nach Angaben des Arbeitgebers für den Ausgleich der Problematik mit zwei Wohnsitzen und den Fahrten gedacht und wird mitversteuert. Außerdem wird diese Zulage unabhängig davon gezahlt, ob ich gerade am Vorlesungsort bin oder nicht. Für mein Verständnis ist sie also eher ein normaler Gehaltsbaustein.




    Für die Aufenthalte am Vorlesungsort habe ich letztes Jahr Verpflegungsmehraufwand angegeben und die Unterbringungskosten in Höhe der Zimmermiete, was auch ohne Arbeitgeberbestätigung durchgekommen ist. Damals hatte ich mir noch nichts dabei gedacht.




    Im vergangenen Jahr, KJ 2017, habe ich ein viermonatiges Auslandssemester über die Hochschule in Japan gemacht, einen dreimonatigen Auslandsarbeitseinsatz über meinen Arbeitgeber in Frankreich und war dazu am Ende des Jahres auch wieder an der Hochschule in Ba-Wü.



    Als ich in den vergangenen Tagen die ESt-Erklärung gemacht habe, habe ich wieder Verpflegungsmehraufwände angesetzt, was gerade bei den Auslandsaufenthalten natürlich eine stolze Summe bewirkt hat.



    Nun hat das Finanzamt von mir eine Arbeitgeberbestätigung angefragt, dass die Werbungskosten auch in Zusammenhang mit meiner Berufsausbildung stehen, für mich natürlich nachvollziehbar bei den hohen Angaben.




    Die erste Frage, die ich habe, bezieht sich auf den Aufenthalt an der Hochschule in BaWü. Als ich nämlich die Arbeitgeberbestätigung einholen wollte, war sich meine Personalerin auch nicht sicher, ob sie das ausstellen können, weil sie (also mein Arbeitgeber) ja schließlich die Aufwandszulage zahlen für genau diesen Zweck.



    Wie seht ihr diese Situation? Kann ich Werbungskosten inkl. Verpflegungsmehraufwand geltend machen, wenn ich gleichzeitig eine laut meinem AG "dafür bestimmte" freiwillige Aufwandszulage erhalte, die ich mitversteuere?




    Die zweite Frage bezieht sich auf den Arbeitseinsatz in Frankreich. Dort war ich in einer frz. Tochtergesellschaft eingesetzt und habe dafür eine steuerfreie Pauschalzahlung für Verpflegung erhalten, deren Tagessatz deutlich unter dem allg. Auslandstagegeld liegt. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich die steuerfrei erhaltenen Zuschüsse für Verpflegung angebe und gleichzeitig Werbungskosten i.H. des eigentlichen Satzes geltend machen kann?




    Meldet euch gern mit Rückfragen, angesichts der etwas erklärungsbedürftigen Situation würde mich dies nicht wundern.




    Ich hoffe auf eure Hilfe und verbleibe




    VG




    Kamillentee

  • Die erste Frage, die ich habe, bezieht sich auf den Aufenthalt an der Hochschule in BaWü. Als ich nämlich die Arbeitgeberbestätigung einholen wollte, war sich meine Personalerin auch nicht sicher, ob sie das ausstellen können, weil sie (also mein Arbeitgeber) ja schließlich die Aufwandszulage zahlen für genau diesen Zweck.

    Ich gehe hier davon aus, dass du die Kosten als Werbungskosten ansetzen kannst, aber die erhaltene Pauschale offen absetzen musst (mit Vermerk "davon versteuert"). Es könnte dann sein, dass die Werbungskosten voll anerkannt werden.

    Die zweite Frage bezieht sich auf den Arbeitseinsatz in Frankreich. Dort war ich in einer frz. Tochtergesellschaft eingesetzt und habe dafür eine steuerfreie Pauschalzahlung für Verpflegung erhalten, deren Tagessatz deutlich unter dem allg. Auslandstagegeld liegt. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich die steuerfrei erhaltenen Zuschüsse für Verpflegung angebe und gleichzeitig Werbungskosten i.H. des eigentlichen Satzes geltend machen kann?

    Ja, müsste so gehen - die erhaltenen Entschädigungen offen absetzen. Müssten eigentlich auch auf der Lohnsteuerbescheingiung deines Arbeitgebers stehen.

  • Kleines Update von meiner Seite: alle Ausgaben wurden in voller Höhe als Werbungskosten anerkennt, habe mich über eine nette Rückerstattung freuen können. Somit war die Zulage, die von der Firma gezahlt wurde, nur ein Teil des Gehalts und hatte keinen Einfluss auf die Aufwendungen für Verpflegung etc.


    Vielen Dank für die Hilfe