Darlehen von Eigentümer an WEG verbuchen?

  • Guten Tag, im Forum fand ich gerade einen Beitrag zum Thema "Darlehen von Eigentümer an WEG verbuchen?" aus 2013. Darin wurde letztlich dazu geraden, das zur Verfügung gestellte Darlehensgeld aufs Hauskonto gegen ein Fremdgeldkonto zu buchen, letzteres startet dann entsprechend negativ (Kreditkonto). Die laufenden Zinsen+Tilgungen wären dann entsprechend als Ausgabe vom Hausgeldkontos auf das Kostenkonto 'Kreditzinsen' und der Tilgungsanteil aufs Kreditkonto zu buchen, welches sich so dem Ausgleich 0 EUR nähert.

    Doch wie bekomme ich den Kreditzinsaufwand in einen Finanzamtbeleg, den das Hausverwalterprogramm z.B. für positiv verzinste Zinseinnahmen bei einem Rücklagen-Konto erstellen kann ? :/


    Wenn ich statt dem Fremdgeldkonto ein neues Kredit-Rücklagenkonto einrichte und aus dessen Anfangsbestand (0 EUR) den Kreditbetrag als 'Entnahme aufs Hausgeldkonto' auszahle wird dieses Kredit-Rücklagenkonto ebenfalls negativ. Die Rückzahlungsraten kann ich dann als 'Zuführung vom Hausgeldkonto aufs Kredit-Rücklagenkonto' buchen und die fälligen Sollzinsen als negativen Zins mit dem Rücklagen-Assistenten hinzufügen. Dadurch verringert sich das Kredit-Rücklagenkonto nur um den reinen Tilgungsbetrag.

    Leider taucht der Sollzinsbetrag aber NUR dann in der Rücklagenverwaltung und dem Finanzamtsbeleg auf, wenn man mindestens 0,01€ unter einer Steuer (Abgeltung / Kapitalertrag / Soli) bucht, SONST leider nicht. ==> Hier hat das Hausverwaltungsprogramm wohl noch eine Macke:cursing:, oder was mache ich falsch ?:/


    Hat schon irgendjemand eine Anleitung für's korrekte und vollständige Buchen von Darlehen (Erstauszahlung + kontinuierliche Ratenrückzahlung) entdeckt, die weiter hilft ? 8|


    Schließlich müssen die kontinuierlichen Zahlungseingänge der Inhaber auch auf die Kostenkonten 'Darlehen-Tilgung' bzw. 'Darlehen-Zinsen' gebucht werden, damit sie in der Kostenabrechnung auftauchen. ;)

    Die Programm-Hilfe bietet, wie meistens, leider keinerlei förderliche Hinweise. :cursing:




  • Zitat

    Leider taucht der Sollzinsbetrag aber NUR dann in der Rücklagenverwaltung und dem Finanzamtsbeleg auf, wenn man mindestens 0,01€ unter einer Steuer (Abgeltung / Kapitalertrag / Soli) bucht, SONST leider nicht. ==> Hier hat das Hausverwaltungsprogramm wohl noch eine Macke:cursing:, oder was mache ich falsch ?:/

    Genau dafür würde ich ein Ticket aufmachen. Kann ja sein, dass der Software-Entwickler hier nur an positive Zinserträge gedacht und entweder absichtlich oder unabsichtlich eine Regel eingebaut hat, die für das zitierte Verhalten sorgt.

    Ein Darlehen an die WEG als negative Rücklage abzubilden, scheint mir schon plausibel, denn die Rücklagenkonten haben ja Einfluss auf die Höhe des Verwaltungsvermögens.


    Ansonsten hoffe ich, dass noch jemand dazu was schlaueres weiß...

  • Doch wie bekomme ich den Kreditzinsaufwand in einen Finanzamtbeleg, den das Hausverwalterprogramm z.B. für positiv verzinste Zinseinnahmen bei einem Rücklagen-Konto erstellen kann ?

    Zinsaufwand ist aber etwas anderes als erhaltene Zinsen - warum soll dieser denn dem Finanzamt gemeldet werden? Die WEG ist kein steuerpflichtiges Steuersubjekt, sondern die einzelnen Eigentümer. Denen muss der Zinsaufwand in der Abrechnung gemeldet werden, damit sie diesen in Ihrer Steuererklärung (sofern vermietet) ansetzen können. Ansonsten sind die gezahlten Zinsen für das Finanzamt doch völlig unwichtig.

    Die gezahlten Zinsen sind beim Kreditgeber allerdings als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu versteuern. Die Daten müsste er allerdings vorliegen haben - er ist ja der Kreditgeber. Hierfür muss ihm die WEG keine Steuerbescheinigung ausstellen (gehört ja nicht zu den § 35a EStG-Ausgaben).

  • Zitat

    Zinsaufwand ist aber etwas anderes als erhaltene Zinsen - warum soll dieser denn dem Finanzamt gemeldet werden?

    stimmt! Das kann man nicht verrechnen, sonst wäre der Steuerbeleg falsch! Insofern nehme ich meinen Vorschlag, hierfür ein Ticket aufzumachen, zurück.