Zweitwohnung und gemeinsames Arbeitszimmer

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bzgl. der Absetzung des Arbeitszimmers: Lehrer, verheiratet


    So wie ich es verstanden habe, dürfen beide Ehepartner bei einem gemeinsam genutzten Arbeitszimmer ab dem Jahr 2017 jeweils maximal 1250 € absetzen, also jeder 100% und nicht mehr 50% und 50% des Arbeitszimmers. (Ist das mit dem "personengebunden" und "nicht mehr objektbezogen" gemeint? = Frage 0 :-)).


    Frage 1)

    Wenn ich bei der WISO-Software das gemeinsam genutzte Arbeitszimmer eingebe mit Fläche der Wohnung, Fläche des Zimmers, etc., dann soll ich die prozentuale Nutzung angeben. Leider habe ich es noch nicht geschafft, dass wir beide 100% angeben, da das Programm den Partner dann auf 0% setzt. Ist hier eine Lösung einfach zwei Arbeitszimmer anzugeben, die nicht gemeinsam genutzt werden??? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen...


    Frage 2)

    Aus beruflichen Gründen (Versetzung) habe ich eine Zweitwohnung in der Nähe der Arbeitsstätte, die ich (bisher) auch voll absetzen kann. Jetzt ist meine Frage, ob ich als Lehrer das gemeinsam genutzte Arbeitszimmer am Hauptwohnsitz trotzdem noch absetzen darf, da ich ja am Wochenende und in den Ferien dort arbeite.


    Vielen Dank für eventuelle Hilfen!